Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Mittwoch, 16. September 2009

Bonität, die (falsche) Auskunft

es gibt sie wie Sand am Meer, jedes für einen bestimmten Bereich, einige über alle Bereiche. Die Auskunfteien. Sie sollen das Risiko eines Forderungsausfalles durch eine vorvertragliche Bonitätsprüfung minimieren. doch was, wenn die Informatin nicht stimmt? Wenn veralterte oder völlig Falsche Daten gespeichert sind? Wer hat das schon mal erlebt. Ich stehe bei eine Elektrodiscounter an der Infothek und lasse prüfen, ob die geplante Anschaffung nicht mit einem günstigen 0, nix Kredit finanziert werden könnte. Voller guter Hoffnung träumte ich bereits davon, wie der neue Flat-TV sich auf meinem Wohnzimmerschrank macht, während ich eine kalte Limo aus dem neuen Kühlschrank trank….. Die Blase platzte als der Verkäufer mit einem nichtssagendem Blick mir die Finanzierung verwehrte. Muss wohl was passiert sein, sprechen Sie mal mit der SCHUFA ect.. pp Das mit der SCHUFA hab ich dann ja auch in Angriff genommen. Doch ich hab noch mehr gefunden. 

Einer Studie zu Folge, welche durch das Bundesverbraucherministerium in Auftrag gegeben wurde, sind bei den großen 4 Auskunfteien, SCHUFA, Bürgel, Arvato und Creditreform bis zu 46% der gegebenen Auskünfte schlichtweg falsch. So kam es immer wieder zu Namensverwechslungen, bereits getilgte Kredite standen noch als offen im System der SCHUFA. Auch haben die Testkandidaten im überwiegenden Fällen genau die Daten zurückbekommen, welche sie im Vorfeld der Auskunftei zur Verfügung gestellt haben.
  • Arvato Infoscore erteilt auf Anfrage nur Info zu abgegebenen Eidesstattlichen Versicherungen und laufenden Privatinsolvenzen. Diese sind aber im Rahmen der frei zugänglichen Register und Verzeichnisse auch ohne weiteres erhältlich.
  • Creditreform, wurde als pauschal nicht aussagekräftig abgestempelt. Es seien nur selektive Daten vorhanden und das berechnete Scoring wird dem Verbraucher nicht mitgeteilt. Daten kommen von einigen wenigen Vertragspartnern z.B. aus der Mobilfunkbranche.
  • Bürgel wurde als sehr unvollständig bestätigt. Insbesondere wichtige Daten zu Familienstand, Bankverbindung oder Kredite waren löchrig bis nicht vorhanden.
  • SCHUFA, sehr ausführlich aber im großen und ganzen veraltet und im Starken Umfang Fehlerhaft. Das Ergebniss der SCHUFA muss daher also in Zweifel gezogen werden.
Im Rahmen dieser Studie forderte Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner, das deutlich mehr Licht in das Dunkel des Scoreverfahren gebracht werden muss. Die niederschmetternden Ergebnisse dieser Studie, eine Fehlerquote von 46%, bestätigte die Gesetzesinitiative der Bundesregierung. Daher wird mit Wirkung vom 01.04.2010 das Gesetz zur Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes in Kraft treten. Damit werden die Auskunfteien verdonnert KOSTENLOS einmal Jährlich eine Verbraucherauskunft auf Verlangen auszustellen. Verbraucher haben somit ein Rechtsanspruch auf die Selbstauskunft.

2 Kommentare:

mioblog hat gesagt…

Na das wird mal endlich Zeit, dass diese Institute eine kostenlose Verbraucherauskunft geben müssen.

Es ist schon schlimm genug, dass die ohne meine Zustimmung mit meinen Daten Geld verdienen dürfen. Und dann muss ich auch noch wie z.B. bei der Schufa für eine Selbstauskunft der über mich gespeicherten Daten bezahlen.

Das neue Gesetz wird übrigens auch ein Widerspruchsrecht beinhalten. Damit hat man dann einen Rechtsanspruch auf Berichtigung der Daten.

Die Regelungen für Datenerhebung und Speicherung von Negativmerkmalen werden um folgende Regelungen ergänzt:
* mindestens zwei schriftliche Mahnungen müssen dem Betroffenen zugestellt worden sein
* der Gläubiger muss den Betroffenen rechtzeitig (frühestens jedoch mit der ersten Mahnung) über die geplante Meldung an die Schufa informieren
* zwischen der ersten Mahnung und der Meldung an die Schufa ist ein Mindestabstand von vier Wochen einzuhalten.
* die Forderung darf durch den Betroffenen nicht bestritten worden sein

.. Find ich gut :)

finanzfux hat gesagt…

Leider befürchte ich, dass dies lediglich auf dem Papier Gesetz wird. Ich habe eine Zeit für einen "Informationsdienstleister" gearbeitet, deshalb war die Studie keine Überaschung. Was mich immer gewundert hat war, dass eigentlich alle wussten, wie mangelhaft die Daten sind, dennoch von den meisten als Entscheidungsgrundlage herangezogen werden. Leute, die mit krimineller Energie die Unternehmen reinlegen wollen, erkundigen sich vorher nach ihrer Schufa. Nach meinen Erfahrungen bezweifle ich die Sinnhaftigkeit einer Bonitätsabfrage. Unternehmen wiegen sich in scheinbarer Sicherheit. Es ist wie so oft im Leben der Herdentrieb, dem die Firmen folgen. Der Verbaucher/Kunde muss die Suppe auslöffeln. Mein Fazit: In diesem Spiel gewinnt nur einer: Die Auskunfteien, die mit pseudosicheren Daten Geschäfte machen. Zumindest sind jetzt mal ein paar Kratzer auf der Krone.