Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Mittwoch, 21. Oktober 2009

Das Glas das Leben und der ganze Rest

Kein Zitat aber eine sehr interessante Weisheit



Ein Alter Mann zeigte mir ein leeres Glas und füllte es mit großen Steinen. Danach fragte er mich, ob dieses Glas voll sei. Ich stimmte ihm zu. Er nahm eine Schachtel mit Kieselsteinen aus seiner Tasche und schüttete diese in das Glas. Natürlich rollten sie in die Zwischenräume. Wieder fragte er mich, ob das Glas nun voll sei. Lächelnd sagte ich ja. Der Alte seinerseits nahm nun wieder eine Schachtel. Diesmal war es Sand. Er schüttete diesen in das Glas und auch der verteilte sich in den Zwischenräumen. Nun sagte der Alte Mann: "Ich möchte, dass du erkennst, dass dieses Glas wie dein Leben ist. Die großen Steine sind die wichtigen Dinge im Leben, wie z.B.: Deine Liebe, Deine Familie und Deine Gesundheit, also Dinge, die wenn alle anderen wegfielen und nur du übrig bleibst, dein Leben immer noch erfüllen würden. Die Kieselsteine sind andere, weniger wichtigere Dinge, wie z.B. Deine Arbeit, Dein Haus, Dein Auto. Der Sand symbolisiert die ganz kleinen Dinge im Leben. Wenn du den Sand zuerst in das Glas füllst, bleibt kein Raum für die Kieselsteine und die großen Steine. So ist es auch in deinem Leben. Wenn Du all deine Energie für die kleinen Dinge im Leben aufwendest, hast Du für die großen keine mehr. Achte daher immer auf die wichtigen Dinge. Nimm Dir Zeit für die Liebe und deine Familie, achte auf Deine Gesundheit. Es wird noch genug Zeit geben für Arbeit, Haushalt usw.. Achte zuerst auf die großen Steine, denn sie sind es, die wirklich zählen!!!


Freitag, 16. Oktober 2009

SCHUFA Schufa und nochmal schufa

Die Schufa ist keine Behörde sondern eine Aktiengesellschaft. Banken Mobilfunkanbieter, Inkassounternehmen und Handelsunternehmen welche Waren auf Kredit verkaufen sind die Informationsquellen in Form von Vertragspartnern der Schufa. Eben diese Firmen melden der Schufa Konten, laufende Kredite, Kreditanfragen und nicht geleistete Zahlungen oder auch Vertragswidriges Verhalten.

Vertragspartner der Schufa liefern Daten und können im Gegenzug Daten abfragen. Beispiel, Kreditanfrage bei einer Bank. Diese Bank liefert kontinuierlich Daten über Ihre Kunden an die Schufa. Benötigt die Bank für eine Finanzierungsanfrage eine Kontoeröffnung oder eine neue Kreditkarte, Dispokredit etc. eine Auskunft über einen Bürger bekommt die Bank die Informationen welche andere Vertragspartner hinterlegt haben. Das die Schufa hierbei nicht alle Zahlen prüft liegt auf der Hand. Schließlich wirbt die Schufa damit, dass sie rund 440 Millionen Datensätze verwaltet, welche zu etwa 65 Millionen Bundesbürgern gespeichert sind. Diese Datensätze werden in rund 90 Millionen Anfragen jedes Jahr an Vertragspartner verteilt und gepflegt. Diese Werte werden von gerade mal 800 Mitarbeitern bewältigt. Eine Prüfung der Daten ist faktisch unmöglich. Fehler zwangsläufig und nicht vermeidbar.

Das gerade diese Fehler die Existenz von Bürgern beeinträchtigen kann und ggf. sogar gefärden kann ist mehr als offensichtlich. Schließlich wertet die Schufa die Daten, egal ob richtig, falsch oder ungeprüft, aus und errechnet aus den Informationen zu Handys, Leasing, Konten und Schulden sowie dem Zahlungsverhalten den bekannten und zu Recht gefürchteten Scoringwert. Dieser Wert gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein erteilter Kredit zurückgezahlt werden wird.

Dabei vernachlässigt die Schufa allerdings die Vermögensverhältnisse und das Einkommen des Bürgers, denn diese sind der Schufa, völlig unbekannt. So kann einem wohlhabenden Bürger durchaus ein neues Handy versagt werden, wenn er den Vertrag vorher im Streit beendet hat und eine Restzahlung strittig ist. Denn diese offene Forderung wird der Vertragspartner der Schufa melden und der Scoringwert sinkt. Das aber bedeutet negativer Schufaeintrag und führt zur Kreditunwürdigkeit.

was aber nun tun wenn falsche Daten in der Schufa stehen? Auf jeden Fall kein teures Ebook kaufen, denn die notwendigen Schritte findet man im Internet und natürlich auch bei mir.

Als erstes eine Schufaselbstauskunft anfordern. Dies geht über schufa.de und kostet 7,80€ (inkl. 19% MwSt.) oder wer zufällig iin der Nähe einer Schufageschäftsstelle wohnt, kann diese dort kostenlos abholen. In dieser Selbstauskunft sind alle Informationen gespeichert. Gibt es negative Einträge die nicht oder noch nicht eindeutig sind, fordern Sie die Schufa auf diese Einträge zu sperren und aus der Auskunft herauszunehmen bis eine Klärung herbeigeführt ist. ein bereits erledigter Eintrag kannauch auf Antrag gelöscht werden. So habe ich eine eidesstattliche Versicherung aus 2006 welche mir meine Mastercard gekostet hat, bereits in 2008 wieder aus der Schufa entfernen können.

Nach dem ich mich über lange Zeit mit der Schufa rumgeärgert habe, investierte ich einmalig 15,60 € und habe nun einen unbefristeten Zugang zu meine Schufa und kann dort vor einem Vorhaben, wie zum Beispiel ein neues Handy oder ein Kauf auf „Keife“ mein Scoring prüfen.

Ab 04.2010 wird sich bei der Auskunftserteilung und der Pflicht dazu gewaltig etwas Ändern. In einem früheren Bericht habe ich ja beriets dazu geschrieben.

Die Aussage steht aber leider immer noch, bis zu 45% der bei der Schufa Holding gespeicherten Informationen sind FALSCH undbeeinträchtigen unser Leben.

Montag, 12. Oktober 2009

Fakten, Zahlen Statistisch

Der Staat zieht Bilanz. Diese Zahlen bedeuten Armut, Verzweiflung, Hoffnungslosigkeit aber auch Lichtblicken und Hoffnung.
Im ersten Halbjahr 2009 summierten sich die offenen Forderungen der Gläubiger auf rund 3,9 Mrd. Euro. Das sieht auf einem Kontoauszug etwa so aus:

- 3.900.000.000 €

Eine erschreckende Zahl. Was aber steckt im Detail dahinter? Das statistische Bundesamt hat dafür folgende Zahlen ermittelt. Deutschlandweit gab es im ersten Halbjahr 2009, 19.188 Insolvenzen von Unternehmen und 57.852 Insolvenzen von Verbrauchern die vor den Amtsgerichten gemeldet wurden. In den ersten 6 Monaten wurden in Summe 94.033 Insolvenzen von den Gerichten gemeldet.

Die Wirtschaftskriese fordert also ihren Tribut. Ausgelöst durch Arbeitslosigkeit oder Kurzarbeit sind viele privat Haushalte nicht mehr in der Lage ihre Rechnungen zu bezahlen. Davon betroffene Kleinunternehmen verzeichnen dadurch schon mal den ein oder anderen Forderungsausfall, kommen selber in Zahlungsschwierigkeiten. damit kommen die ersten Zahlungsausfälle bei den Zulieferern an. Erst hier wird in der Regel durch eine Warenkreditversicherung gegen zahlungsausfälle abgesichert. In der Stufe unterhalb dieser Unternehmen ist das meist nicht üblich.

Zwar nahm die Zahl der privaten Insolvenzen im ersten Halbjahr gegenüber Vorjahr um etwa 1,3 Prozent ab, dafür stiegen die Unternehmensinsolvenzen um 15,3 % deutlich an. Die Gesamtzahl der Insolvenzen lag daher in den Monaten Januar bis Juli 2009 somit noch um 2,0 Prozent höher als im entsprechenden Vorjahreszeitraum.

Wer war dabei im Jahre 2009? Es handelt sich um Namen die fast jedem Bekannt sein sollten, der Autozulieferer Edscha mit 6.500 Jobs, die Warenhauskette Hertie mit rund 3.200 Stellen, Woolworth musste rund 11.000 Mitarbeiter nach Hause schicken, Arcandor, mit Karstadt hier werden es weit über 40.000 Arbeitsplätze sein, die freigesetzt werden müssen, Märklin, Pfaff, Schießer oder Karmann, Firmen deren Namen für eine lange Firmengeschichte standen.

Montag, 5. Oktober 2009

und wie das nervt

Hin und wieder lasse ich mich ja gehen und nehme Aufgaben nicht wirklich ernst. Ja dafür könnte ich mich ohrfeigen!
Es fehlt die Einkommensteuererklärung 2008. Und jetzt wird es Eng. Ich hab noch bis 15.10.2009 Zeit diese nach zu reichen.

Jetzt muss ich mich aber mal beeilen, denn in der Rechtsbelehrung steht:

  • § 328 Abgabenordnung droht ein Zwangsgeld
  • § 162 Abgabenordnung ich werde geschätzt
  • § 152 AO ich darf einen Verspätungszuschlag zahlen
Ich bin danmal mich erklären....

Mittwoch, 16. September 2009

Bonität, die (falsche) Auskunft

es gibt sie wie Sand am Meer, jedes für einen bestimmten Bereich, einige über alle Bereiche. Die Auskunfteien. Sie sollen das Risiko eines Forderungsausfalles durch eine vorvertragliche Bonitätsprüfung minimieren. doch was, wenn die Informatin nicht stimmt? Wenn veralterte oder völlig Falsche Daten gespeichert sind? Wer hat das schon mal erlebt. Ich stehe bei eine Elektrodiscounter an der Infothek und lasse prüfen, ob die geplante Anschaffung nicht mit einem günstigen 0, nix Kredit finanziert werden könnte. Voller guter Hoffnung träumte ich bereits davon, wie der neue Flat-TV sich auf meinem Wohnzimmerschrank macht, während ich eine kalte Limo aus dem neuen Kühlschrank trank….. Die Blase platzte als der Verkäufer mit einem nichtssagendem Blick mir die Finanzierung verwehrte. Muss wohl was passiert sein, sprechen Sie mal mit der SCHUFA ect.. pp Das mit der SCHUFA hab ich dann ja auch in Angriff genommen. Doch ich hab noch mehr gefunden. 

Samstag, 12. September 2009

Vermieter geht vor Gericht II

ja am 25.08. war es dann soweit, vor dem zuständigen Gericht saß ich nun da und harrte der Verhandlung die da kommen mag. Noch mal kurz zur Erinnerung.

Mein alter Vermieter verlangt aus dem Jahr 2007 völlig zurecht, die Abrechnung der Nebenkosten. Dieses teilte er mir angeblich per Post Mitte Dezember mit. Diese Abrechnung habe ich nicht erhalten, worauf hin sofort ein Mahnbescheid beantragt wurde. Diesem habe ich widersprochen, so dass es unter dem 25.08.2009 zu einer Güteverhandlung kam. Zwischenzeitlich habe ich die strittigen Betriebskosten bezahlt, was ich dem Richter auch so mitteilte. Er selber stellte fest das wir uns daher nun um die 5 Euro Mahngebühren sowie die jeweiligen Kosten stritten.

Nach einigem hin und her und der feststehenden Tatsache, dass der Kläger mir und dem Gericht gegenüber den Zugang der Abrechnung / Mahnung nicht dokumentieren konnte ergänzt noch um den Zustand, dass der Zeuge der Klägerin nicht erschienen ist, lehnte ich die Übernahme der eigenen Kosten ab. Der Richter schlug dies vor. Das aber beinhaltet die Übernahme der halben Gerichtskosten, was ich nicht einsah. Ich beantragte daher noch im Verfahren, dass der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt werden sollen. Schlussendlich beantragte die Klägerin den Mahnbescheid und nicht ich. damit bekam ich auch Recht, was aber eher darin zu vermuten ist, dass der Anwalt der Klägerin während der Verhandlung permanent abwesend war und nur auf direkte Ansprache hin den Kopf von seinen Unterlagen hob.

Entweder war er noch nicht ausgeschlafen, oder er war mit der Vorbereitung einer anderen Sache beschäftigt.

Dieser Vorgang zeigt eindeutig, dass nicht jeder Mahnbescheid berechtigt ist, auch wenn die Forderung berechtigt ist.

Freitag, 11. September 2009

Nie wieder Inkassokosten

Sind Inkassokosten rechtens und müssen diese vom Schuldner bezahlt werden?

Viele Bekannte tun es nicht und auch in diversen Foren wird immer wieder darauf hingewiesen, dass die Kosten eines durch den Gläubiger beauftragten Inkassobüros vom Schuldner nicht bezahlt werden sollten. Hinlänglich folgen Tipps wie, zahle die Hauptforderung direkt an den Gläubiger, vielleicht die angefallenen Mahnkosten wie in einen der ersten Mahnungen aufgeführt und im Höchstfall die Verzugszinsen.

Zunächst war ich immer der Überzeugung das der Schuldner sich auf sehr dünnem Eis bewegt, denn ich weis das viele Inkassodienstleister die angefallenen Kosten auf bekannter Art und Weise fröhlich weiter anmahnen und die Summe der Forderungen stetig wächst. Auch wird mit Mahnbescheid gedroht und Beeinträchtigung der Kreditfähigkeit wird in Aussicht gestellt.

Nun bin ich aber über zwei Entscheidungen gestolpert, welche sich in der Aussage sehr ähneln. Eine bereits aus 2004 und die andere ist noch so frisch, vom 02.09.2009.

Inkassokosten sind, als Schadenersatz nicht beanspruchbar, da der Anspruch nach §254 BGB ein Verstoß gegen die Schadenminderungspflicht darstellt. So hat die Gläubigerin, aus Ihrer Sicht zwar zu Recht, die Eintreibung der Forderung an ein Inkassobüro weitergegeben, diese hatte wie üblich eigene Kosten aufgeschlagen. Der Schuldner wehrte sich gegen die Kosten und bekam Zustimmung. Denn, so das AG Berlin Mitte am 01.09.2009, darf der Gläubiger sich zur Eintreibung seiner Forderungen nur der Mittel bedienen, die der Rechtsverfolgung zweckdienlich sind, wenn er die Kosten mit Erfolg vom Schuldner ersetzt bekommen möchte. So liegt es in der Natur der Sache, dass ein Gläubiger über die selben Möglichkeiten verfügt wie ein klassisches Inkassobüro, denn auch ein Inkassobüro kann die Forderung nur anmahnen.

Somit sind, nach Ansicht der Gerichte Berlin Mitte(Geschäftsnr. 8 C 118/09)und LG Cottbus, (Beschluss vom 25.01.2004, 10 T 36/04), die Kosten für ein Inkassobüro nicht Erstattungsfähig.

Mal eine Gute Info

Dienstag, 1. September 2009

Als der Gerichtsvollzieher noch zweimal klingelte….

Seit dem 18.07.2009 sind diese Zeiten nun endgültig vorbei. War es bis jetzt üblich, dass der Gerichtsvollzieher erst einmal zur Pfändung erscheint und dann meist unverrichteter Dinge wieder von dannen zog, da nichts zu Pfänden gab. Erst beim zweiten Besuch wurde in der Regel die eidesstattliche Versicherung abgefordert.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 tritt die vom Bundestag am 18.07.2009 beschlossene Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren in Kraft. Das bedeutet für den redlichen Schuldner nicht viel, der Schuldner der sich versteckt und versucht sich vor den Zahlungen zu drücken, wird es nicht mehr so einfach haben. Denn war es bis jetzt fast unmöglich auf legalem Weg einen Schuldner aufzutreiben, der sich bereits beim Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet hat, so kommt der Gerichtsvollzieher nun bereits ohne einen Versuch in das Vermögen oder in die beweglichen Sachen des Schuldners zu pfänden, eine Vermögensauskunft verlangen. Die Vermögenserklärung wird zukünftig die eidesstattliche Versicherung (vormals Offenbarungseid) ablösen.

Sollte der Schuldner nun die Erklärung nicht abgeben wollen oder erreicht der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht oder stellt der Gerichtsvollzieher nun fest, dass nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung der Forderungen und Kosten nicht zu erwarten ist, so kann er Fremdauskünfte einzuholen. Anlaufstellen sind dann:
  • Träger der Rentenversicherung
  • Bundeszentralamt für Steuern oder
  • beim KraftfahrtBundesamt
Hier können Informationen über Arbeitsverhältnisse, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners eingeholt werden. Somit können die Gläubiger nun tiefer in die Vermögensstruktur eines Schuldners eindringen und wesentlich erfolgreicher Forderungen beitreiben und pfänden.

Damit aber nicht genug, die neue Form der eidesstattlichen Versicherung, jetzt Vermögenserklärung wird nun nicht mehr wie gehabt beim zuständigen Mahn- oder Vollstreckungsgericht im Ort des Schuldners verwaltet und als Akte abgelegt, sondern zentral, für jedes Bundesland an einem Vollstreckungsgericht, in elektronischer Form. Somit besteht eine zentrale Anlaufstelle. Auskunft erhalten hier Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und andere staatliche Stellen wie zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden, Steuerfahndung usw. . Folglich werden auch die unhandlichen Schuldnerverzeichnisse bei den Amtsgerichten mit Informationen über Zahlungsunfähige und auch Zahlungsunwillige Schuldner in diese Zentralen Vollstreckungsgerichte ausgelagert. Im Gegensatz zu den Vermögenserklärung hat in das Schuldnerverzeichniss wie gehabt jeder mit einem berechtigten Interesse Einsicht. Dieses Berechtigte Interesse kann sein das vorbereiten einer Zwangsvollstreckung oder um vorvertraglich wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Vermieter und Handwerker können sich also dann zentral darüber Informationen wie es um die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner gestellt ist.

Logisch das diese Umstellung bei den Gerichten für einen Haufen Arbeit sorgt. Daher die lange Frist bis zur Geltung. das Gesetz tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

Sonntag, 9. August 2009

Lebenslänglich der Schufa ausgeliefert

Nach Monaten des Rumärgerns hatte ich es echt leid. Normal gebe ich ja nicht auf sondern laufe eher zur Hochform auf je mehr wiederstand ich erfahre. Das sehr sportlich angegangene Vorhaben, auf dem Postweg eine völlig kostenlose Schufaeigenauskunft zu erhalten, habe ich nun wegen Zeitdruck aufgegeben. Losgetreten durch die Falschauskunft der informa an die United Domain wollte ich es nun „wissen“

Ich investierte einmalig 15.60 € in einen Zeitlich unbegrenzten und fortan kostenlosen Zugang bei der Schufa. Unter meineschufa.de kann ich nun jeden Tag, sofern es mir beliebt, meinen Aktuellen Scoring abrufen. Zur Zeit beträgt dieses 93,94 % und das bedeutet, ein Potentieller Kreditgeber wird mit eben dieser Wahrscheinlichkeit sein mir geliehenes Geld retour bekommen.

Ob ich nun damit zufrieden bin oder nicht lasse ich mal dahingestellt. Zur Zeit benötige ich keinen Kredit und Kauf auf Pump steht auch nicht aus.


Dennoch werde ich die Auskunft im Auge behalten und akribisch forschen wie ich mein Scoring verbessern kann.



.

Montag, 27. Juli 2009

Bonitätsprüfung mal anders

Infoscore-Bonitätsprüfunges ist schon ein Übel. Eigentlich war ich mir sicher, bei der SCHUFA keine Informationen mehr hinterlegt zu haben, welche mich in meinem täglichem Leben behindern und meine finanziellen Entscheidungen beeinträchtigen. Damit ich meinen Blog und vielleicht auch andere neue Projekte im Internet mal ein wenig geschmeidiger präsentieren kann, hab ich mir gedacht, melde Dir doch mal ne Domain an. Weil gerade eine Aktion läuft, Domain für ein Euro (bis 31.07.2009) wollte ich dies auch Anfang Juli bei United-Domains machen. Ganz einfach über das Internet.


Weit gefehlt. Onlineanmeldung nicht möglich. OK Griff zum Telefon, die haben ja ne normale Telefonnummer. Dort stellte sich heraus, das nicht die SCHUFA böses Kind ist, sondern das Informationen über meine Person von der Arvato-Infoscore an die United-Domain gegeben wurden. Also hab ich da mal angerufen und gefragt was denn da los wäre. Die freundliche Mittarbeiterin bat mich eine Selbstauskunft per Fax anzufordern, diese sei kostenlos und dauert nur wenige Tage. Das tat ich dann auch am 16.07 und am 21.07 hielt ich bereits die Selbstauskunft in Händen. Diese ist dem Beitrag als Bild beigefügt.

infoscore-BonitätNun rief ich erneut bei der United-Domain an, ein Anruf der berauschende 25 Minuten dauerte von denen ich 20 in der Warteschleife hing, weil ich von einem Hierarchieebene in die nächste gehoben wurde. Letztendlich landete ich bei einer sehr netten Dame die das alles nicht verstand und mich bat das Schreiben der Arvato-Infoscore doch Ihr einmal zur Verfügung zu stellen. tat ich dann auch.


Wir verblieben dann mal so, dass Sie sich per Mail bei mir zurückmeldet, was Ihre erneute Anfrage ergeben hat. Die Mail kam dann fast Postwendend zurück mit dem lapidaren Hinweis, wir haben Ihnen ein Portfolio angemeldet.

Sehr sehr seltsam. Ich hab in meinem alten Job immer mal die Auskünfte der Bonitäts-Finder benutzt. Die passten auch immer.

Mittwoch, 22. Juli 2009

Die Sache mit dem P-Konto

Also wirklich, das grenzt schon an unlautere Methoden oder fast Erpressung, wenn es um das Thema P-Konto geht. Nähere Infos zum P-Konto gibt es hier: P-Konto bei Rechtslupe

Also im Detail geht es darum, dass ich für eine Freundin, welche sich in einer recht unüberschaubaren finanziellen Situation befindet, bei dem Banker meines Vertrauens, der mir in vielen Situationen echt geholfen hat, mal vorsichtig ein weiter oben beschriebenes „P-Konto“ angefragt habe und welche Rahmendbedingungen dabei zum Tragen kommen. (Boar was für nen Satz…) Hinzu kommt noch, dass diese Freundin sich gerade im Ausland aufhält und dort arbeitet.

Ok ich also per Mail angefragt und folgende Antwort bekommen. Die ist echt nicht bearbeitet, nur Namen und Orte wurden entfernt.


Hallo Frau xxx,

natürlich bieten wir unseren Kunden, oder denen die es werden wollen auch
Konten auf Guthabenbasis an. (Z.B. wg. einer negativen Schufa.)
Auch können wir Konten eröffnen, bei denen der Kontoinhaber nicht anwesend
ist. Hierzu gibt es das Fernabsatzgesetz, welches es uns ermöglicht
Konten zu eröffnen und die Unterlagen auf postalischem Wege dem Kunden zur
Unterschrift zu zusenden.

Wir bieten unseren Kunden das Girokonto auf Guthabenbasis in Verbindung mit
einem von jedem Kunden benötigen Basisschutz an:
D.h. es ist eine Haftpflichtversicherung u. ein Riestervertrag (alternativ
je nach Kundenbedürfnis auch ein privater Rentenvertrag, Bausparvertrag
oder eine Unfallversicherung) über die BLÖDEBANK abzuschliessen.
Bereits bestehende Verträge werden, wenn möglich, auf uns umgeschrieben
bzw. müssten gekündigt werden.

In "Ihrem" Fall gestaltet sich das mit den Absicherungen natürlich etwas
schwieriger, da ein Kunde für seinen Absicherungsvertrag anwesend sein
muss. Aber auch das würden wir irgendwie hinbekommen.

Die sofortige Einrichtung des Kontos wäre kein Problem. Damit hätte man
schonmal die Konto-Nr. um diese ggf. beim Arbeitgeber oder Amt angeben zu
können. Es sind aber erst Verfügungen darüber möglich, sobald wir die
Unterlagen unterschrieben zurückerhalten haben u. die Zusatzverträge
unterschrieben sind.
Wir benötigen für die Eröffnung alle personenbezogenen Daten. D.h. es wäre
am besten, wenn Sie die Personalausweiskopie von NAME ZENSIERT einreichen
könnten oder wir dies per Mail/Fax erhalten. Zudem wären folgende Angaben
wichtig: Familienstand, wenn verheiratet: seit wann, Arbeitgeber: seit wann
dort beschäftigt, evtl. Geburtsname, aktuelle Adresse im Ausland u. auch in
Deutschland - ggf. stimmt die auf dem Personalausweis nicht mehr?!

Ich würde das Konto für Sie eröffnen, wenn Sie mir die Daten zukommen
lassen würden. Wenn Sie das gerne persönlich erledigen möchten, oder auch,
wenn Sie persönlich eine Vollmacht zu dem Konto erhalten sollen, dann
sollten wir unter der u.g. Rufnummer einen Termin vereinbaren.


Das war erst mal nen Schlag ins Gesicht. Seit wann bedarf es zur Eröffnung eines Kontos, welches eigentlich nur auf Guthabenbasis zu führen ist, ein Absicherungsvertrag? Das ist schon heftig. Glaube ich dem was ich mit google finde, so stellt ein Absicherungsvertrag bei einer Bank folgende Eigenschaften dar:

Garantien und Kreditderivate werden nach Basel II einheitlich als Absicherungsverträge betrachtet. Absicherungsverträge dienen – ebenso wie Sicherheiten und das Netting von Bilanzpositionen – der Kreditrisikominderung.


Aber STOP, meine Freundin wollte keinen Kredit, sondern nur ein P-Konto und mit BASEL II hat sie schon grad garnix am Hut.

Um anrechenbar zu sein, müssen Absicherungsverträge eine unmittelbare Forderung an den Sicherungsgeber darstellen, ausdrücklich an eine bestimmte Forderung gebunden und unwiderruflich sein.

Wie soll das mit einer Haftpflichtversicherung ermöglicht werden?

Ich habe so das dumme Gefühl, dass der feine Herr Bankdirektor hier lediglich darauf aus ist, seine Provision für weitere Versicherungsverträge einzustreichen. Im normalen Kundengeschäft halte ich das für durchaus machbar. Aber doch nicht bei einem Kunden der ein Konto mit Pfändungsschutz benötigt….

Bekloppte Welt. Wer hat gleiche Erfahrung gemacht? Wem wurde, bei der Anfrage zur Eröffnung eines Kontos mit Pfändungsschutz, auch versucht eine Versicherung zu verkaufen? Schickt mir ne Mail oder schreibt nen Kommentar.

Sonntag, 19. Juli 2009

Alles neu macht der Juli….

am 10 Juli 2009 hat der Bundesrat beschlossen, mir das Leben auf der einen Seite zu erleichtern und auf der anderen Seite zwangsläufig zu erleichtern.

Worum geht es im Detail?

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Soll bedeuten, dass der Gläubiger und der Gerichtsvollzieher nun erheblich mehr Möglichkeiten haben werden, einem verschwundenen Schuldner auf die Schliche zu kommen. So soll es nach dem Willen des Gesetzgebers nun möglich sein, Informationen nicht nur bei der Meldebehörde, sondern auch beim Kraftfahrtbundesamt oder den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Informationen über den Aufenthaltsort und die Einkaufsquellen zu bekommen.

§755 ZPO
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
(1) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, darf der Gerichtsvollzieher auf Grund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des Schuldners erheben.
(2) Soweit der Aufenthaltsort des Schuldners nach Absatz 1 nicht zu ermitteln ist, darf der Gerichtsvollzieher
1. zunächst beim Ausländerzentralregister [...]
2. bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
[...]
3. bei dem Kraftfahrt-Bundesamt[...]
erheben. Die Daten nach Satz 1 Nr. 2 und 3 darf der Gerichtsvollzieher nur erheben, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betragen[...]
In den 500 Euro sind die Vollstreckungskosten und Nebenforderungen nur dann zu berücksichtigen, wenn diese allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrages sind.
Somit wurden dem Gläubiger und auch dem Gerichtsvollzieher weitere Möglichkeiten gegeben den Schuldner in eine durchsichtige Figur zu verwandeln. Wehe den, der seinen (versicherungspflichtigen) Nebenjob nicht bei der eidesstattlichen Versicherung mit angibt. Spätestens bei der Anfrage beim Rentenversicherer wird dieser Bekannt.

Donnerstag, 16. Juli 2009

Bezahlen war gestern

Payment 2.0, stell Dir vor, Du jobst in einem echt Coolen Laden, da sitzt nen Typ am Tisch, futtert die Speisekarte rauf und runter und beim bezahlen kommt er Dir mit dem Argument: Für das Steak zahl ich nur 22,50€ das kostet beim Steakhaus an der Ecke auch nur 22,50€.

Unglaublich? Nein durchaus denkbar. Was glaubst Du, was in Deutschland passiert, wenn Du beim Frisör sitzt und dem sagst, hey ich möchte gerne Stränchen und Schneiden, aber eigentlich habe ich nur Geld für schneiden. Die Stränchen möchte ich aber dennoch, zahlen tue ich das dann nächste mal, aber nur wenn meinem Mann das Gefällt…. öhm Hallo??

Ok seht Euch dieses Video einfach mal an…

Freitag, 10. Juli 2009

technische Probleme mit den Links

meine auf Lycos gelegte Linkweiterleitung ist defekt, wenn die Links nicht gehen, sorry. Ich bin am Ball... alte Frau ist kein D-Zug :)

UPDATE 18.07.2009
geht wieder. Bin nun von lycos zu piranho gewechselt. Solltet Ihr noch einen Link finden der nicht geht, bitte per Kommentar.

Danke

(Rechts)sachen gibt's ...

Der Begriff Flatrate breitet sich in unserem Sprachgebrauch mal so richtig aus. Da gibt es natürlich den Ursprung, die Internetflatrate, es gibt bereits Festnetzflatrate und natürlich auch Handyflatrate. Neulich erst wieder in der Kritik, die Flatrate beim Saufen, ich hab auch schon von einer Flatrate beim Strom gehört. Aber das Neuste was mir über den 22“ TFT gesprungen ist, war die Rechtsflatrate. Der Anbieter, Janolaw, bietet zum Beispiel für die Betreiber eines Onlineshops ein Komplett-Paket Internetshop & Update-Service für gerade mal 119 Euro und das inkl. Steuern. Auch für die Betreiber eines Shops bei eBay bieten die Anwälte ein Komplett-Paket eBay & Update-Service an. Das Kostet 69 Euro. Werbewirksam wird mit Abmahnsichern AGB gewunken weiter stehen Widerrufsbelehrung, Impressum oder Datenschutzerklärung hoch im Kurs.

Für den Privatmann (Frau) gibt es dann noch die Rechtsflatrate. Mehr Sicherheit und Rechte im täglichen Leben und Job. Probleme mit Vermieter oder Nachbarn? Stress an der Ampel (vorn war noch grün) Job gekündigt? Alles das soll mit der Janolaw Rechtsflatrate abgesichert sein. Naja, hätte ich zumindest vor einigen Jahren von dem Online-Inkasso Service gehört, vielleicht müsste ich diesen Blog heute nicht mehr führen.

Für einige andere Dinge liest sich die Seite ganz interessant. Ob ich es mal testen soll :)

Wenn jemand bereits Erfahrung mit Janolaw hat, ich freu mich auf Mails oder Kommentare.

Donnerstag, 9. Juli 2009

Alle (drei) Jahre wieder…

wer wie ich, regelmäßig mit einem Gerichtsvollzieher trifft, oder treffen muss, wird schnell und viel über die Gepflogenheiten und natürlich auch gesetzlichen Regelungen und Grundlagen seiner Arbeit lernen müssen. Ich habe mich im Laufe der letzten Jahre sehr intensive mit dem Thema beschäftigt und schöpfe heute aus dem Vollen.

Generell ist es Fakt, dass ein Gläubiger nach Erteilung eines vollstreckbaren Titels, dem Vollstreckungsbescheid eben, den Gerichtsvollzieher damit beauftragen kann, die Forderung zuzüglich angefallener Nebenkosten, einzuziehen. Soweit so gut. Trabt der Gerichtsvollzieher also dann mal mit dem Vollstreckungsbescheid bei mir an und ich kann nicht zahlen, bzw. habe seiner Ansicht nach nichts Verwertbares und Pfändbares in meinem Besitz, so kann der Gerichtsvollzieher mir die sogenannte eidesstattliche Versicherung abnehmen. Das Verfahren dazu ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das ist hier wie folgt nachzulesen.

  • Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 807, 899 ff.
  • Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 259 bis 260
  • Abgabenordnung (AO) § 284

Allerdings gehe ich heute nicht im Detail auf das Verfahren ein sondern nur auf eine kleine Besonderheit und der „möglichen Option“ sich das Gesetz zunutze zu machen. Denn im §900 ZPO gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung deutlich zu verzögern, um sich so Luft und Zeit zum Reagieren zu verschaffen.

Option 1 § 900 ZPO Absatz 2
(2) […] Der Schuldner und der Gläubiger können der sofortigen Abnahme widersprechen. In diesem Fall setzt der Gerichtsvollzieher einen Termin und den Ort zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fest. Der Termin soll nicht vor Ablauf von zwei Wochen und nicht über vier Wochen hinaus angesetzt werden. Für die Ladung des Schuldners und die Benachrichtigung des Gläubigers gilt Absatz 1 entsprechend

Also schon mal bis zu vier Wochen gewonnen. Aber Achtung Zeit nutzen. Mit dem Gläubiger verhandeln. Bei Schriftwechsel den Gerichtsvollzieher mit einbeziehen, schriftliche Antworten des Gläubigers aufheben, telefonische Absprachen handschriftlich notieren mit Datum & Uhrzeit. Am besten alles schriftlich fixieren.

Option 2 § 900 ZPO Absatz 3
(3) Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde, so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abweichend von Absatz 2 unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten und zieht Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Weist der Schuldner in dem neuen Termin nach, dass er die Forderung mindestens zu drei Vierteln getilgt hat, so kann der Gerichtsvollzieher den Termin nochmals bis zu zwei Monaten vertagen.

Go ahead, make my day Baby! Das kann mir also bis zu 8 Monaten Luft und Zeit zum Agieren verschaffen. Mit den beiden Optionen habe ich also die reale Chance mir die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für rund 9 Monate vom Hals zu halten.

Aber warum steht im Titel, Alle (3) Jahre wieder? Ist eine eidesstattliche Versicherung erst mal abgegeben, so landet diese beim Schuldnerverzeichniss des zuständigen Vollstreckungsgerichts. Dort kann jeder mit einem berechtigtem Interesse Einblick erhalten. So werden die Daten auch von der SCHUFA abgeglichen. Steht die eidesstattliche Versicherung dann in der SCHUFA Auskunft, ist es Essig mit Handy, Kredit und Wohnung. Die Laufzeit eines solchen Eintrages ist drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Danach wird der Eintrag nicht mehr zur Auskunft gebracht. ACHTUNG, wer die Forderung vorher begleicht, kann beantragen, dass der Eintrag sofort gelöscht wird. (§915 ZPO)

Auch die Gültigkeit, oder gerne auch als Schonfrist bezeichnet, einer eidesstattlichen Versicherung ist drei Jahre. Wird die Forderung in dieser Zeit nicht getilgt, kann der Gläubiger hier noch mal eine eidesstattliche Versicherung nachfordern. Aber, kann der Gläubiger dem Gericht nachweisen, dass es zu einer signifikanten Änderung bei den Einkommens- oder Vermögenswerten beim Schuldner gekommen ist, so darf er nach §903 ZPO die bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung, wiederholen lassen.

Der Gerichtsvollzieher hat sich daher bei mir wieder angekündigt und wird Heute 09.07.2009 gegen 12 Uhr bei mir aufschlagen. In weiser Voraussicht habe ich meine Fotoausrüstung zunächst mal bei der Nachbarin deponiert. Alles andere ist unterer Lebensstandart und daher nicht Pfändbar. Mal sehen ob ich mir vier Wochen oder gar direkt nen halbes Jahr rausholen kann.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Zitat: über das Betrügen

Mundus vult decipi,
ergo decipiatur!

Oder auf Deutsch:

Die Welt will betrogen sein,
darum sei sie betrogen


Warum ich zur Zeit hier mit Zitaten um mich werfe kann ich so genau auch nicht sagen. Ich stolpere in letzter Zeit halt darüber.

Freitag, 3. Juli 2009

Zitat: Thema Zusammen

"Zusammenkommen ist ein Beginn,
zusammenbleiben ist ein Fortschritt,
zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Henry Ford

Sonntag, 28. Juni 2009

Ein Brief vom Justitzministerium


Sehr geehrte Frau...

Mit diesen freundlichen Worten leitet Frau Maria F. vom Bundesministerium der Justiz ihre Antwort auf meine Anfrage ein, die ich am 05.06.2009 per Mail gestellt habe. Ich bat um Erklärung und Stellungnahme zur unveränderten Pfändungstabelle gegenüber der Tabelle aus 2007.

Wie ich bereits in einem anderen Beitrag zur Begründung dieser Entscheidung geschrieben habe, stützt sich das BJM auf den Termin 06. März 2009.

Hier die Zwei Seiten des Briefes:


Freitag, 26. Juni 2009

Vermieter geht vor Gericht

Also es wird richtig spannend.

Am 09.06.2009 reichten die Anwälte meines ehemaligen Vermieters nun eine Anspruchsbegründung ein und beantragen mich zur Zahlung von 102,02€ nebst Zinsen zu verurteilen. Das Schreiben der Anwälte ist erstaunliche 2 Seiten kurz und beinhaltet im wesentlichen keine wirklich erschütternden Begründungen. Aber jede Menge lustige Passagen...

Beweis: Zeugnis N.N. zuständiger Kundenbetreuer der Klägerin


Soll das etwa bedeuten, dass die Klägerin nicht einmal weis, wer der zuständige Sachbearbeiter ist?

Witzigerweise habe ich am 18.06.2009 gleich zwei mal die Nebenkostenabrechnung erhalten, wohl als Antwort auf mein Schreiben vom 29.04.2009. Das passte natürlich wie Faust auf 's Auge und war in meinen Augen wieder Beweis dafür, wie mein ehemaliger Vermieter arbeitet. Ich habe diesen erneuten fauxpas in meiner Klageerwiderung eingebaut. Danke für die Vorlage.

Die Erwiderung habe ich heute am 26.06.2009 an das Amtsgericht geschickt.

ich bin ja soooo aufgeregt

Zitat: Thema Nachteil

Ich hab ein schönes und sinniges Zitat gefunden:

Jeder Nachteil lässt
sich in einem zumindest
gleich grossen
Vorteil Verwandeln

Leider fehlte mir die Quelle, wer dazu etwas weis, bitte einfach als Kommentar einfügen.

Danke

Montag, 15. Juni 2009

Reality-TV behind the Scene...

warum nicht Geld von zu Hause verdienen?

Ein Bild sagt bekanntlich mehr als 1000 Worte, demzufolge sollte ein Video, auch nur ein Clip, bereits für einige aber Millionen Sätze stehen. Das passt zumindest zu einem Videoclip, welcher mir bei Youtube über den Weg gelaufen ist. Es geht dabei um eine Familie, welche bei diversen privaten Sendern sich zum besten gab.

Die Armen, gesendet bei RTL Punkt12, Thema war unter anderem das die Familie mit gerade mal 15 Euro am Tag soll der 5 - Personen Haushalt satt werden. Nun angesichts der gewaltigen Masse der 5 scheint das sehr gut zu gehen, denn . .

Die Dicken, für RTLII war der weitere Auftritt dieser Familie. Zu dick, zu Fett gemästet, immer nur Fastfood. Gab es gestern bei RTL noch Schmalhans aus der Küche, kommt heute die dabei gezeigte Pizza im Taxi um die Ecke geflogen. Von Armut und 15 Euro pro Tag für alle fünf, keine Spur mehr. Der Zuschauer glaubt fast, dass sich die Kinder mit den Eltern um das üppige essen prügeln. Das ruft natürlich wieder RTL auf den Plan, mit der...

Supernanny RTL, Gewalt beherrscht den Tagesablauf der Familie. Keine Kohle (RTL, Punkt12) oder Streit um das Essen (RTLII die Dicken) können der Anlass dazu sein...

Zumindest reicht es aus, das eine Familie mit 5 Personen in den Urlaub zu schicken, bis zur Türkei. Supernanny mit 2000,-- Euro, ein Interview für 150,-- Euro.

Verwerflich? Asozial? Nein in meinen (bescheidenen) Augen eher sehr intelligent. Der deutsche Durchschnittsverbraucher möchte genau das sehen. Warum also einen Markt der besteht nicht bedienen? Es gibt Geld dafür. Frei nach der Philosophie "blamiere die Täglich einmal".

Selbst wenn die Kinder in der Schule mitleidig beäugt oder vielleicht sogar gehänselt werden, der Triumph steht klar der Familie zu, denn nur wer die Dokus gesehen hat, kann darüber lästern. Es stellt sich dann aber die Frage wer wirklich ärmlich, dumm und Sensationsgeil ist, die Anbieter oder die, die es konsumieren?

Zitat der Castingagentur: "Wir brauchen immer wieder Protagonisten und Familien, die mitmachen" Zitat Ende

Was viele ihren Freunden und Bekannten nicht erzählen, die Familien, die bei diesen Folgen mitmachen, erzählen es der Öffentlichkeit.

Hier das besagte Video.

Sonntag, 14. Juni 2009

Sparfuchs Nummer 1

Ich bin gerade dabei, für einen Beitrag in diesem Blog etwas zu recherchieren. Dabei hab ich den absoluten und ultimativen "Kloschüßel-Tipp" gefunden.

Hier das Video dazu.




Noch Fragen?

Mittwoch, 10. Juni 2009

obskure Werbung


Heute hab ich im Spamordner eine sehr interessante Werbung herausgepflückt. Ein Inkassobüro wirbt mit dem unglaublichem Slogan:

Lassen Sie Ihren Schuldner nicht in die Sonne reisen... mit Ihrem Geld !
Naja jedem das Seine, die Idee hat schon etwas, obgleich ich nicht darauf anspringe. Denn mit nichts ist ein Schuldner mehr zu verärgern, als mit einem Brief eines Inkassobüros, gefüllt mit jeder Menge weiteren Kosten und nicht nachvollziehbaren Gebühren.
Oft habe ich es erlebt, dass im Rahmen eines Inkassoverfahrens, die ursprüngliche Hauptforderung plötzlich um mehr als das dreifache gestiegen ist. Auch lese ich in sehr vielen Internetforen über die teilweise kriminell wirkende Arbeitsweise dieser Vereine. TV Sender bringen in der Prime-Time Skandalberichte und schüren das offene Feuer der Abneigung gegen diese Geldeintreiber und deren Methoden.

Sicher, es gibt auch seriöse Einrichtungen, doch wer will dieses prüfen? Stiftung Warentest?

Bitte schreibt mir Eure Erfahrungen welche Ihr mit Inkassobüros gemacht habt. Bitte als Mail an schuldenkiller@googlemail.com oder hier als Kommentar, aber dabei solltet Ihr den Namen des Büros nicht nennen.

Ich freu mich auf Euer Feedback.

Danke

Mittwoch, 3. Juni 2009

Die Macke mit der Macke

private Haftpflicht

Es gibt Situationen, in dem der Gesetzgeber mir sympathisch ist. So hab ich nach Recherche im Internet gefunden, dass Kinder unter 7 Jahren für die selbst verursachten Schäden nicht haftbar sind. Der Gesetzgeber sagt, dass Kinder unter 7 Jahren "Deliktunfähig" sind. Nun meine Tochter ist 6 und daher nicht Deliktfähig und für den verursachten Schaden nicht haftbar zu machen. (§ 828 BGB)

OK, das ist für einige Leser nichts neues. Schließlich hängt an jeder Baustelle ein Schild, Eltern haften für Ihre Kinder. Dem ist aber auch nicht so, wenn eine Verletzung der Aufsichtspflicht nicht nachgewiesen werden kann. Hab ich also aufgepasst, konnt den Schaden aber nicht verhindern, ist die Haftung nicht auf mich abwälzbar. Das aber ist genau meine Sichtweise, denn ich stand ja neben meiner Tochter, konnte sie aber nicht mehr auffangen und so fiel sie um. Dumm gelaufen, der Gesetzgeber platziert diese Schäden im Rahmen des allgemeinen Lebensrisikos. Der Geschädigte bleibt also auf den Schaden sitzen. (§ 832 BGB)

Bei der Aufnahme des Schadens bin ich daher sehr zielbewusst zum "Opfer" gelaufen und habe mit ihm zusammen die Schadensanzeige aufgenommen. Es wurde also im Detail von mir beschrieben wie es wirklich passiert ist. Ich hab ihn noch mal gefragt, ob wir das wirklich so abgeben sollen. Er sagte ja, immer bei der Wahrheit bleiben. OK, ich unterstelle, dass er die beiden oben aufgeführten Gesetze nicht kennt.

Jetzt kommt der Clou, die private Haftpflichtversicherung übernimmt nicht nur die Regulierung von berechtigten Schadenersatzansprüchen, nein erweitert hat sie auch die Aufgabe, unberechtigte Schadenersatzansprüche abzuwehren. So wie ich meinen Nachbarn kenne, wird dieser die Sache vor dem Kardi zerren, nun ich bin da völlig entspannt, da meine Haftpflichtversicherung hier nun die Abwehr seiner Klage übernehmen wird.

So ist das Leben...

Dienstag, 2. Juni 2009

Die Sache mit der Haftpflichtversicherung

Leute Leute, ich kann Euch sagen, einmal nicht hingeschaut und dann wird es richtig Teuer. Irgendwann vor etwa einer Woche, hat meine jüngste, 6 Jahre alt, versucht mir Ihre Künste auf dem Fahrrad zu zeigen. Oje sie stürzte und des Nachbars Auto wurde dabei heftig in Leidenschaft gezogen. Ihr könnt Euch gar nicht vorstellen, was da los war. Dieser blöde Ochse schoß aus seinem Haus, Gezeter und Mordio was denn da an seinem Auto los sei, da meine Kurze heftig schrie.

Ich nahm den Typ, der bereits rot anlief, erst mal auf den Arm und sagte, nichts, was sich nicht mit ein wenig Mutterliebe, einem Pflaster und nem Eis wieder aus der Welt schaffen lies. Wäre er ein Dampfkessel, so hätte er in diesem Moment gepfiffen, zumindest machte er einen entspannten Eindruck. Mit den Händen in der Tasche stampfte er um seinen Wagen, sah meine Kurze, das Fahrrad und die Beule und wurde übergangslos wieder knallrot. er tobte wie wild, was dass den solle und überhaupt und beklagte völlig sinnfrei einen Schaden, vermied aber dabei sein Auto zu benennen.

Genervt von seinem hysterischen Gekreische und weil ich ihn von meinem Kind weg haben wollte stand ich auf, sah in fest in seine Augen und sagte: " Danke das Du Dich so um meine Kleine sorgst, aber ich denke es sieht schlimmer aus als es ist, ein wenig Blut am Knie, die kleine Schramme an der Hand, dass ist in ein zwei Tagen weg."

Das war dann doch zu viel, er platzte förmlich, hockte sich zwischen meiner Tochter und seinem Auto, streichelte liebevoll über die tiefen und wirklich hässlichen Schrammen im Lack seines Autos und jammerte mir sein Leid. Ich hatte so zumindest die Zeit, meine Kleine zu beruhigen und wieder auf die Beine zu stellen. Sie setzte sich auf ihr Rad und zischte in Richtung unseres Gartens ab. Ich wendete mich dem Besitzer des ramponierten Autos zu, setzte mein bestes lächeln auf und sagte, "Siehste, alles wieder gut, sogar ohne Eis und Pflaster" das war wohl etwas zu viel, er schnappte nach Luft, baute sich vor mir auf und japste ein "Das zahlst Du mir" aus der erstickten Kehle. Ich lächelte immer noch, versuchte die Ruhe zu behalten und den Zynismus nicht Oberhand gewinnen zu lassen und nickte nur. Mit dann Grabesernstem Gesicht schaute ich mir den Schaden an Seinem Auto an, das sah wirklich übel aus, die Lenkerstange hatte sich tief in den Lack gebohrt, der Bremshebel und die Klingel auch. Autsch das war böse. Ich könnte mir ein schmunzeln dennoch nicht verwehren und sagte, "Na er wird es überleben" was sich aber als Fehler herausstellte, denn jetzt lief er zur Hochform auf, ich könnte mich schon mal warm anziehen, sollte mein erspartes zusammensuchen, zur Bank gehen nen Kredit klar machen, sein Auto wäre mehr wert als mein ganzer Hausrat... bla bla bla.

Gestern, am 01.06. brachte er mir einen großen braunen Umschlag. Enthalten war ein Kostenvoranschlag über 2.500 € für die Beseitigung des Schadens. ich werde das heute mal bei meiner Versicherung abgeben. Mal sehen wie die damit fertig werden.

Nachbarn, was für ne Erfindung...

Montag, 1. Juni 2009

01.06.2009 die neue alte Pfändungstabelle...

So nun ist es amtlich, die alte Pfändungstabelle hat auch die nächsten 2 Jahre Gültigkeit.

Ein schwerer Schlag für jeden der damit an das Existenzminimum getrieben wird. Den in den letzten vier Jahren seit bestehen der aktuellen Tabelle sind die Lebenserhaltungskosten um ein vielfaches gestiegen.

Ärgerlich. In vielerlei Hinsicht.

Bekanntmachung zu § 850c ZPO (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009)

PfändfreiGrBek 2009

Ausfertigungsdatum: 15.05.2009

Vollzitat:

"Bekanntmachung zu § 850c der Zivilprozessordung (Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2009) vom 15. Mai 2009 (BGBl. I S. 1141)"


Auf Grund des § 850c Absatz 2a Satz 2 der Zivilprozessordnung, der durch Artikel 1 Nummer 4 Buchstabe c des Gesetzes vom 13. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3638) eingefügt worden ist, wird bekannt gemacht:
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c Absatz 1 und 2 Satz 2 der Zivilprozessordnung bleiben für den Zeitraum vom 1. Juli 2009 bis zum 30. Juni 2011 unverändert.


Ende des Zitates.

Sonntag, 31. Mai 2009

Katja sagt "Bescheid"



Katja Günther versendet nun doch Mahnbescheide. Vermutlich um Ihren Mahn(un)wesen eine interessierende Grundlage zu verschaffen. Denn bis dato sind viele davon ausgegangen, ich im übrigen auch, dass neben den üblichen Mahnungen und, in Worte gefasstes, Säbelrasseln, nichts bei der Mahnanwältin mit tieferen Ernst und gewissenhafter Fortführung betrieben wird. In den bis heute bekannten Fällen, in dem Mahnkatja aktiv wurde, endete es meist nach drei bis vier Briefen, gefüllt mit Drohungen.

Nach einen Hinweis im Forum von Sat1 hab ich mir eine Folge von ZSF WISO angesehen. Dort wurde ein Vorgang beschrieben, in dem ein Internetnutzer wie gehabt auf eine der bekannten Nutzlosseiten reingefallen ist und dann im Februar diesen Jahres einen Mahnbescheid erhielt. Er hat diesem dann widersprochen und seit dem nichts wieder gehört... also weiteres Säbelrasseln.

In der am 25.05.2009 ausgestrahlten Sendung, wurde noch kurz auf das im Internet mögliche Online Mahnverfahren hingewiesen. Auch hier noch mal der Hinweis, ein vom Gericht kommender Mahnbescheid, (s. Bild oben) ist ernst zu nehmen. Sofern Du der Meinung bist, dass der Mahnbescheid unberechtigt ist, kannst Du diesen auf dem Formular erklären, der dem Mahnbescheid beigefügt ist. Der Widerspruch bedarf der Schriftform und muss dem Mahngericht gegenüber, nicht dem Gläubiger, erklärt werden.

Hier das Video von Youtube:



Denkt bitte daran, Katja Günther muss dem Mahngericht gegenüber die Rechtmäßigkeit des Antrages nicht erklären.

Das Gericht prüft nicht ob der Mahnbescheid gerechtfertigt ist.


Donnerstag, 14. Mai 2009

Ich hab aufgeräumt

Weil es heute mal so richtig warm draußen ist, dachte ich mir, Kinder auf die Straße und ich in den Keller, da ist es wenigstens kühl. Nun OK auf die Straße sind die Kinder nun nicht gelandet aber sicher auf einen Spielplatz. Im Keller war ich dennoch, nicht heute, aber gestern Abend. Mir war neulich eine Kiste aufgefallen mit jeder Menge Computer-Spiele und einigen DVD, die wollte ich schon immer mal durchsehen. Was kam dabei heraus?

- 3 Spiele für die X-BOX
- 5 Spiele für den PC
- 3 DVD Filme
- 1 DVD Box
- etwa 20 sehr gut erhaltene Bücher

Alles im Topzustand mit original Cover und Inlay. Also was tun damit? Bei Ebay einstellen? Nein besser nicht, da kommt meist nur 'n Euro, ich hab den Ärger mit dem Versand blabla eBay ist lange nicht mehr das, was es mal war. Welche Optionen hab ich noch? Beim googeln fand ich die Lösung. Gebrauchte Spiele, DVD-Filme und Bücher kann man (und natürlich auch Frau) bei momox.de los werden. Absolute faire Preise, da ich so viele Artikel hatte, wurden diese von Momox sogar „kostenlos“ abgeholt. Alternativ, wer lieber den Versand selber in die Hand nehmen möchte, kann sich eine Versandmarke von Momox zusenden lassen und klebt diese dann auf das fertige Paket, ab zur Post basta. Wer nicht mit DHL oder der Post versenden möchte, sendet die Ware selber an Momox, die Kosten für den Versand gibt es natürlich zurück.

Ich war echt begeistert. Der Verkaufspreis wird von Momox vorgegeben, liegt aber immer sehr gut. OK zugegeben, für den ein oder anderen Film hätte ich gerne mehr bekommen, aber es passtVor allem keine Gebühren wie bei eBay oder anderen Plattformen. Für meine Spiele und die DVD’s habe ich ein Angebot von 38 Euro bekommen. Das reichte mir, die Games sind neu, super guter zustand, die Filme hab ich auch zum Teil noch nicht gesehen…

Ich hab die Ware auf Abholung gesetzt und freue mich auf 38 Euro zusätzliches Geld für den Mai.

Dienstag, 12. Mai 2009

Dein Land brauch Dich!

Es ist kein Geheimnis, für jeden Taliban-Mann ist es eine Todsünde, einer nackten Frau gegenüber zu stehen, sofern es nicht seine Ehefrau ist. Passiert dies, ist es seine Glaubenspflicht, sofort und auf der Stelle Selbstmord zu begehen.

Deswegen werden alle Frauen aufgefordert, am kommenden Samstag um 14:00 Uhr auf die Straße zu gehen,
total nackt.

Es ist die Bürgerpflicht einer jeden volljährigen deutschen Frau diesem Aufruf Folge zu leisten, nur so helfen Sie der Regierung, unidentifizierte und unerwünschte Terroristen, so genannte Schläfer, ausfindig zu machen. Es wird dringend empfohlen mindestens eine volle Stunde im Eva-Kostüm in der Nachbarschaft umherzugehen an Türen zu klopfen und jeden heraus zu bitten. Nur so kann sichergestellt werden dass auch die gut versteckten Terroristen eine nackte Frau zu sehen bekommt. Am besten gehen immer zwei oder drei nackte Frauen von Tür zu Tür.

An diesem Samstag ist es eines jeden Mannes Pflicht, vor dem Haus in einem Liegestuhl Platz zu nehmen und den nackten Frauen zuzusehen.
Auch Du! Damit beweist Du, dass Du kein Mitglied der Taliban bist. Selbstverständlich machen die Männer das nur, um ihre Frauen im Kampf gegen den Terror zu unterstützen!

Da es Taliban verboten ist Alkohol und Schweinefleisch zu verspeisen, wird jeder Mann aufgefordert ein Grillkotelett und eine Flache kaltes Bier vorzuhalten und über den Tag verteilt zu essen und zu trinken.

Die Regierung weiß diesen Einsatz der Bürger sehr zu schätzen und dankt Dir schon jetzt für Deine Hilfe im Kampf gegen den Terror.


Es ist Deine verdammte patriotische Pflicht, diesem Aufruf zu folgen.

Donnerstag, 30. April 2009

Pfändungsfreigrenzen nach § 850c ZPO auch 2009 nich erhöht

Ich hab mich ja vor einiger Zeit mit der Thematik beschäftigt, ob und wenn ja, wie die Pfändungstabelle ab 01.07.2009 denn nun angepasst werden soll. Diese Tabelle regelt die Beträge welche einer Person verbleiben, dessen Gehalt, Konto,oder beides, gepfändet wurde. (Im Rahmen eines Pfändungs – und Überweisungsbeschlusses). Die seit dem 01.07.2005 gültige und von der Höhe der einzelnen Beträge unveränderte Pfändungstabelle sollte in der Regel alle 2 Jahre angepasst werden. Grundlage für die Anpassung der Pfändungstabelle ist die prozentuale Entwicklung des Grundfreibetrages nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes, deren Berechnungsgrundlage ist die am 1. Januar des jeweiligen Jahres geltende Fassung des § 32a Abs. 1 Nr. 1 des Einkommensteuergesetzes. (Steht so im §850C ZPO).

Allerdings wurde im Jahressteuergesetz für 2009, welches durch den Bundestag am 28. November 2008 beschlossen wurde, eine Erhöhung des steuerrechtlichen Grundfreibetrags nach § 32a Abs. 1 Nr. 1 EStG zum Stichtag 1. Januar 2009 nicht vorgenommen.

Hm aber Moment, der Grundfreibetrag wurde doch bekanntlich von 7.664 € auf 7.834 € erhöht, warum dann nicht die Beträge in der Pfändungstabelle zu §850c ZPO? Nun die Erhöhung des Grundfreibetrages wurde im Rahmen des „Gesetztes zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland“ Kurz Konjunkturpaket II, vorgenommen. Dies aber trat erst zum 06.03.2009 in Kraft. Somit ist der Stichtag, 01.01.2009, welcher im §850c ZPO gefixt ist, ausgehebelt. Die Erhöhung des Grundfreibetrages ist nun steuerrechtlich zwar für das ganze Jahr 2009 gültig, oder besser für das Veranlagungsjahr 2009, was aber keine Auswirkung auf die Zivilrechtliche Anwendbarkeit hat.

Jeder Betroffene, natürlich auch meine Wenigkeit, die mittelbar und unmwittelbar durch diese „Nichtänderung“ der Pfändungstabelle, und somit den seit 2005 bestehenden Pfändungsfreigrenzen ein unverändertes Loch in der Brieftasche haben, sollten sich daher einmal über die kommenden Wahlen, im Wahljahr 2009, nachdenken, wie es den Politikern zu danken ist.

Laut eines mir vorliegenden Schreibens des Bundesministeriums der Justiz wird diese Info erst im nächsten Bundesgesetzblattes des Ministeriums veröffentlicht.

Die Pfändungsfreigrenzen der Pfändungstabelle zu § 850c ZPO bleiben also weitere 2 Jahre unverändert.

Mittwoch, 29. April 2009

Einspruch gegen den Mahnbescheid

wie ich bereits mitgeteilt habe, bekam ich von meinem alten Vermieter die Nebenkosten-abreechnung gleich als Mahnbescheid präsentiert. Ich habe heute am 29.04.2009 dagegen per Fax einspruch eingelegt.

Gleichzeitig habe ich aber auch ein umfängliches Schreiben an den ehemaligen Vermieter geschickt, in dem ich vom Einspruch unterrichtete und darum bat, mir eine ordentliche Nebenkosten-abrechnung zuzustellen.

Bin echt mal gespannt wie sich das entwickelt und ob die tatsächlich damit vor Gericht gehen.

Vielleicht hätte ich auch direkt an die Anwälte ein Schreiben richtren sollen. hab ich aber nicht :)

Montag, 27. April 2009

Wenn es dem Abzocker zu viel wird

Das deutsche privat Fernsehen ist in vielerlei Bereichen geprägt davon, möglichst viele, gerne auch unterbelichtete und mindergebildete Zuschauer vor die Glotze zu locken. Thema, schau mal wie der Nachbar lebt, leidet und uns geht’s ja so gut. Das sind nun mal Themen welche eine breite Masse (leider) ansprechen und bestens dazu geeignet sind Werbung an ein aufnahmefähiges Publikum zu senden. Passend dazu fast unlösbare Gewinnspiele, welche meine 6 jährige Tochter zu der Äußerung verleitet: „was soll der Mist denn?“

Aber OK ich merke, dass ich abschweife. Heute mittag, ich bin seit einiger Zeit im SAT1 Forum unterwegs, lese ich mit erstaunen, dass eine der Institutionen, welche sich den Kampf gegen die Abzocker auf die Fahne geschrieben haben, selber zum Abzocker (missbraucht) wurden. Die Firma Meta-Productions (http://www.metaprod.net/) verschickt Mails mit der Aufforderung an die SAT1-Forumnutzer, eine Nutzungsgebühr zu entrichten. Angeblich legitimiert durch das deutschen Finanzministerium sei die Firma Meta-Productions dazu verpflichtet, von jedem User die Gebühr von 120€ einzufordern.

Säbelrasseln von wegen der gespeicherten IP, Anwaltsdrohungen und einem Ermittlungsverfahren des Bundeskriminalamtes sollen einschüchtern. Abgeschlossen wird die Mail mit der süffisante Bemerkung:
Sie können sich gegen diese Zahlungsaufforderung nicht wehren, denn wir sind im Recht und haben einflussreiche Medien hinter uns.

Ich gehe mal davon aus, dass hier einer der vielen Betreiber der bekannten "Content irgendwas Ltd. " aus der frankfurter Abzocker Gilde, sich beim SAT1, speziell bei Akte09 für die geschätzte Aufklärung und Informationsarbeit bedanken möchte.

Thema zu finden im SAT1-Forum

Freitag, 17. April 2009

Post aus Coburg Mahngericht

Heute hab ich wieder einen Mahnbescheid bekommen. Das ist für jemanden wie mich eigentlich nichts außergewöhnliches, schließlich oute ich mich ja auch bereits als Schuldnerin. Nur in diesem speziellen Fall, der Gläubiger ist mein ehemaliger Vermieter, habe ich „wirklich“ keine Ahnung was die von mir wollen. Also mal beherzt zum Hörer gegriffen und den Gläubiger angerufen. Es handelt sich um die Nebenkostenabrechnung 2007, welche der Vermieter mir angeblich im November 2008 zugeschickt hat. Da ich aber, prinzipiell, alle Nebenkostenabrechnungen zu einem Rechtsanwalt gebe, wofür bin ich schließlich im Rechtsschutz, weis ich, dass ich diese nicht bekommen habe.

Nun ich werde wohl, nach dem ich den Vermieter von diese Option unterrichtet habe, gegen den Mahnbescheid einen Einspruch einlegen. Dieser geht per Fax an das Mahngericht. Das eventuelle Verfahren wird dann hier vor Ort im Amtsgericht stattfinden, zu dem ein Anwalt des Vermieters kommen darf. Ich hab den Vermieter über meine Situation informiert, mal sehen wie dieser auf den Widerspruch reagiert.

Wieder ein Thema in dem es spannend weitergeht.

Neues Profil auf google

heute morgen, ich betrachtete gerade die mageren Umsätze von Adsense, dem google Werbetool hier auf blogspot, fiel mir auf, dass es möglich ist, sich ein Profil über google zu erstellen. Hab ich auch mal gemacht, wer also ein Wenig mehr über die Schulden-Killer wissen möchte, einfach den Link folgen.

Auf zum SchuldenKiller Profil auf google

Bis demnächst!

Mittwoch, 15. April 2009

Wenn der Gerichtsvollzieher 2 x klingelt

also mal ehrlich, einige Gläubiger begreifen es nie. Wo nix ist, gibt es nix… So war einer meiner Gläubiger wieder mal so freundlich, mir den örtlichen Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen. Dieser kündigte sich an und wurde mit meiner mir typischen Gastfreundschaft empfangen. Er eröffnete mir einen neuen Titel, oder besser gesagt zu einem bereits seit einigen Jahren bestehenden Titel, wurden nun die noch nicht titulierten Kosten nachgereicht. Er sollte pfänden, aber es gab ja nix. Die letzte eidesstattliche Versicherung ist ja auch schon was her aber noch gültig. Der Gläubiger hat ein Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO eingeleitet, da er vermutete ich hätte weitere Einnahmequellen als die bereits dokumentierten und würde daraus lustig Kapital an der Pfändung vorbei abschöpfen. Ist natürlich völliger Blödsinn.

Ich erklärte das dem Gerichtsvollzieher, der nahm das auch so ab, Mann (Frau) kennt sich ja bereits. Dieser Umstand aber war es, der einen Lustigen Zwischenfall einläutete. Ich hatte vor einiger Zeit gegen einen Schuldner hier im Ort einen Vollstreckungsantrag erwirkt, dieser sollte dem Schuldner, der zwei Strassen weiter wohnte, heute zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher machte sich darüber lustig und erinnerte mich daran, dass wenn etwas zu pfänden sei, bei diesen Schuldner, er das auf mein Konto überweist und es dort gleich wieder wegpfändet und einen meiner Gläubiger zukommen lässt.

Wie irre ist das denn? Es ist aber nicht der Gläubiger, der das vorgenannte Erinnerungsverfahren eingeleitet hat.

Schon 1 Jahr Schulden-Killer

vor genau einem Jahr hab ich den Blog eröffnet. ist das wirklich schon wieder ein Jahr her? Wie die Zeit rennt.... Ziehe ich ein kurzes Resümee, so stelle ich fest, dass meine Verbindlichkeiten stagnieren und meine Forderungen sinken. Ich habe also in den letzten 12 Monaten einigen Schuldnern etwas Geld aus der Tasche leiern können, doch ist dabei nicht ganz so viel für meine Gläubiger übrig geblieben.

Ich hatte mir erhofft ein wenig mehr Feedback zu erhalten, vielleicht mal die ein oder andere Alltags Anekdote aus Eurem Leben zu erfahren, natürlich völlig Anonym und ohne Bezug auf Namen oder Personen. Schreibt einfach einen Kommentar zu diesem Post. Mal sehen was dabei rum kommt. Ich eröffne die Anekdoten mit einem tollen Post, lasst euch Überraschen. Das ist jetzt so taufrisch....

Brief N° 4 an die SCHUFA

heute hab ich, wieder per Mail da es beim letzten Male so gut geklappt hat, den nunmehr dritten Brief an die Schufa gesendet. Ich bin nochmal darauf eingegangen, dass ich die Auskunft kostenlos haben möchte und habe noch einmal die Grundlagen dafür aufgeführt. Wenn die nun wieder einen Brief loslassen, bitte zahlen Sie...." dann weis ich auchnicht weiter.... Dann wären wir wieder bei den Prinzipien.

Samstag, 11. April 2009

Top of Blog mit über 1000 Votes

wie ich gerade gesehen habe, ist mein bescheidener Blog bei einem Blogverzeichniss bereits unter den Top Ten gelistet. Ihr könnt ja mal hier schauen, am Ostersamstag stand ich glatt auf Position 1. Das freut ich und das zeigt mir auch, dass mein Blog nicht nur gelesen wird, sondern auch verstanden. Das ist ja noch viel wichtiger. Also ich freue mich darüber und wünsche meinen lieben Lesern ein fröhliches Osterfest.

Dienstag, 7. April 2009

SCHUFA, die dritte never ending Story

Prinzipien, das sind Regeln, aus denen andere Regeln und Gesetze hervorgehen. Eine Regel kann sein, die Wünsche der anderen stoistisch zu ignorieren. So scheint es auch die SCHUFA zu machen. Ich hatte ja berichtet ein weiteres Schreiben an diesen Verein geschickt zu haben, da diese meinen Ausweis zur Bestätigung meiner Person und Anschrift haben wollten. Dieses Schreiben sendete ich per Mail, kostet weniger als ein FAX an die 0 180 5 Nummer. Die Antwort auf mein Schreiben bezieht sich lediglich auf die Kosten von 7,80 € und die Bitte der SCHUFA doch dafür eine Einzugsermächtigung zu erteilen.

Moment mal, ich hab doch im ersten und auch im zweiten Schreiben an diesem Verein klar darauf hingewiesen, das ich eine kostenlose Eigenauskunft haben möchte. Das sollte doch der Vorgangsnummer zu entnehmen sein. Also werde ich dieses Anliegen erneut an die SCHUFA senden. Irgendeiner muss doch mal auf den Inhalt meines Schreibens eingehen und nicht immer nur vorgefertigte Konserventexte versenden. Das kostet doch langsam auch Porto für die SCHUFA….

Aber da sind wir wieder bei den Prinzipien. Vielleicht machen sich die Sachbearbeiter bei der SCHUFA keine Gedanken um die Kosten die mit jedem Schreiben an einen Kunden verbunden sind. Nicht nur das Porto, auch Papier, Umschläge, der Drucker druckt sinnfreie Briefe und schleudert Ozon in die Umwelt. Egal. Prinzipiell kostet eine „kostenlose“ SCHUFA Eigenauskunft 7,80€ und wenn wir dem Kunden dazu 3 Briefe schreiben, natürlich immer 2 Seiten, verursachen wir halt 25 € an Kosten für den Verein. Hauptsache der Kunde weis, dass auch eine kostenlose Eigenauskunft mit 7,80 € zu Buche schlägt.

Sparfuchs der Woche

Geldsparen, wer wenig Geld zur Verfügung hat, muss schauen wo er bleibt. Das Thema Geldsparen, oder mehr aus dem bisschen Kapital holen, wird daher immer interessanter. Dabei geht es in erster Linie nicht darum, wo der Kaffee 2 Cent günstiger ist. Wer in unserer Situation ist wird sich darüber längst nicht mehr den Kopf zerbrechen. ALDI, LIDL und PLUS sind unsere Favorisierten Einkaufstempel, REWE, REAL oder EDEKA werden eher gemieden. Zwar werben letztere mit ALDInativen Preisen, was aber nur auf dem ersten Blick passt.

Wo oder wie lässt sich also im täglichem Leben spürbar Geld einsparen? Das habe ich neulich auf eine sehr imposante Weise erfahren dürfen. Beim In der Obst + Gemüseabteilung meines Lieblingsmarktes stand ich vor der Waage und durfte dabei zusehen wie dieser Markt gerade um einige Euro beschissen wurde. Der Kunde legte einige Kilo Rispentomaten auf die Waage und drückte dazu passend den Knopf Strauchtomaten. Diese aber waren gerade heute im Angebot und daher um 99 Cent günstiger als Rispentomaten. Hut ab, wenn der Kunde das jedesmal macht wenn er Tomaten in dieser Menge kauft. Ich beobachtete den Kunden weiter. Er legte eine Salatgurke auf die Waage und drückte die Taste Banane, den Aufkleber legte er leicht auf die Gurke, er schlenderte zum Bananenstand, nahm eine Staude Bananen, vielleicht 1,5 Kilo und pappte den Aufkleber auf diese. da die Gurke nur einen Bruchteil der Staude wog denke ich das dieser Besuch in der Obstabteilung sicher um die 3-5 Euro erspart hatte. Es waren noch mehrere Produkte im Korb die zu Wiegen waren, ich behaupte der Kunde hat nicht ein einziges Produkt ehrlich gewogen. Im weiteren Verlauf dieses Abends, es war bereits nach 20:00 Uhr, folgte ich diesem Kunden um meinen Horizont in Sachen Geldsparen zu erweitern. Es wurden Eier aus der Freilandhaltung in Kartons der Käfighühner gelegt, der Kunde kaufte sich 5 Pakete Eier, erspartes hier, 80 Cent per Paket. In der Frischwurstabteilung wurden bei den reduzierten Produkten die Aufkleber 50% entfernt und auf absolut frische und neue Produkte geklebt, einige Kilo bestes Rinderfleisch wanderte so für den halben Preis in den Warenkorb.

An der Kasse bekam die ganze Geschichte dann auch noch einen runden Abschluss. Zum Sparfuchs des Tages gesellten sich plötzlich eine Frau und drei plärrende Kinder, so dass an der Kasse ein ziemliches Durcheinander herrschte. Die sehr junge Kassiererin zog daher genervt alles über den Scanner um nur den Kunden und die Kinder so schnell wie möglich aus dem laden zu bekommen.

Ich schätze das dieser Kunde an diesem Abend für etwa 10-15€ günstiger eingekauft hat. Hochgerechnet auf das Jahr kommen so schnell einige hundert Euro zusammen. Ob dass nun der richtige Weg ist um beim Einkaufen Geld zu sparen mag dahingestellt sein. Jedem das seine. Wenn ich mir aber überlege dass dieser Kunde sicher auch noch in anderen Geschäften einkauft und dort in gleicher Weise Geld spart, juckt es doch in den Fingern…

Bitte betrachtet diesen Bericht nicht als Anleitung zum betrügen! Freunde raucht lieber weniger, das spart wesentlich mehr und ist gesünder und vor allem ehrlich.

Donnerstag, 2. April 2009

zweiter Brief an die SCHUFA

der zweite Brief an die Schufa ist raus. Ich habe die geforderten Dokumente beigefügt und noch einmal auf mein Recht, eine kostenlose Schufaauskunft verwiesen, wie es im §§ 34 Abs. 5 Bundes Daten Schutz Gesetz (BDSG) verankert ist.

Meiner Auffassung nach, und damit stehe ich nicht alleine, ist diese Forderung völlig legitim und muss von der SCHUFA auch als solcher erledigt werden.

Es bleibt also spannend, ich halte Euch auf den laufenden.

Mittwoch, 25. März 2009

Jetzt doch eine neue Tabelle?

In meinem Artikel vom 03. Januar, Neue Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) in 2009, habe ich bereits davon geschrieben, dass in diesem Jahr "eigentlich" die Pfändungstabelle angepasst werden sollte / muss / kann... wie auch immer. Da ich natürlich aus den bekannten Gründen selber sehr daran interesiert bin wie sich das entwickelt, bin ich zu diesem Thema sehr viel im Netz unterwegs. Dabei habe ich auf dem Forum Schuldnerberatung e. V einen sehr interessanten Beitrag zum Thema gefunden. -> neue Pfändungstabelle ab 01.07.2009

Als Zusammenfassung aus diesem Beitrag lese ich, dass es im diesen Jahr die Grenzen neu gesteckt werden. Vermutlich um + 2,2%, den um diesen Satz steigt der Grundfreibetrag auch an. Rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro auf jetzt 7834 Euro. Was aber zunächst nicht bedeutet dass zum 01.01.2009 auch die Pfändungstabelle angepasst wird. Diese wird immer zum 01.07. überarbeitet. Weiter soll es im Jahre 2011 gehen, dann auf 8004 Euro was auch wieder rund +2,2% entspricht.

Warten wir also den 01.07.2009 ab und freuen uns auf die "Gehaltserhöhung" im Rahmen der neuen Pfändungsfreigrenzen.

Freitag, 20. März 2009

Ihre Anfrage nach Ihrer Eigenauskunft

offensichtlich hat der Zweite Anlauf, eine kostenlose Schufaauskunft zu erhalten etwas mehr Erfolg gehabt. Zwar habe ich die erwartete Eigenauskunft nicht erhalten, wohl aber eine Reaktion. Ich werde gebeten eine gut lesbare Kopie meines Ausweises an die SCHUFA zu senden. Weiter soll ich, und das kommt völlig unerwartet, eine Einzugsermächtigung erteilen. Scheinbar haben die mein Schreiben nicht richtig gelesen. Ich wollte eine kostenlose Eigenauskunft haben und nicht dafür bezahlen.

Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als ein erneutes Schreben an die SCHUFA zu senden.

Donnerstag, 12. März 2009

Kindergartenkosten senken das pfändbare Gehalt

Mal eben das pfändbare Gehalt etwas senken und damit mehr rausbekommen?

Das ist für Eltern recht einfach. Es geht ja um Gehalt, also muss natürlich einer Geld in Form von Arbeitsentgeld bekommen. Jeder der sein Kind in einem Kindergarten unterbringt, hat die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Beitrag für Kindergärten und Kinderhorte übernimmt und zwar Steuerfrei bei nicht schulpflichtigen Kindern.

Im §3,33 Einkommensteuergesetz heist es dazu:

Steuerfrei sind: […]
33. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen

Was aber bedeutet das nun genau für die über deren Häuptern eine Gehaltspfändung und / oder eine Kontopfändung schwebt? Das liegt auf der Hand, gepfändet wird dass was auf dem Konto landet oder netto ausgezahlt wird.

Zwar geht der Gesetzgeber hier von einem „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen“ aus, also eine on Top Zahlung. Ein Gespräch mit dem Personalchef oder dem Arbeitgeber wird hier Möglichkeiten offenlegen. Auch ist das ein sehr gutes Argument für eine Gehaltsverhandlung, da diese Zahlung natürlich frei von Arbeitgeberanteilen jeglicher Art ist, also „Brutto für Netto“.

Auch sehr interessant ist diese Variation für Eltern mit Steuerklasse V, denn hier können 100 Euro weniger Bruttolohn unter Umständen einen deutlichen Nettolohnanstieg bedeuten.

Aber Aufgepasst, es darf keine Gehaltsumwandlung stattfinden. Zumindest nicht in einer Form die einfach zu durchschauen ist. Es sollte klar sein, dass Krankenkasse und Finanzamt bei einer Prüfung und der Erkenntnis, dass es sich um eine Gehaltsumwandlung und nicht um eine Zusatzleistung handelt, mit Nachforderungen aufwartet.

Freitag, 6. März 2009

das daaaaaauert mit der kostenlosen Schufaauskunft

Es ist ja nun wirklich schon eine weile her, dass ich versucht habe mittels eines einfachen Anschreibens mir eine kostenlose Schufaauskunft zu besorgen. Aber, bis heute habe ich von der SCHUFA leider kein Feedback bekommen. Das wundert mich eigentlich nicht, ich habe eher damit gerechnet das der Haufen mir eine Absage schickt. Aber keine Reaktion? Das ist heftig. Ich werde mein Anschreiben daher heute noch einmal an die SCHUFA senden.

Ich möchte eine SCHUFA Selbstauskunft haben. und diese SCHUFA Selbstauskunft möchte ich kostenlos haben. Das kann doch nicht so unmöglich sein.

... oder doch???

Mittwoch, 4. März 2009

Bruno Windschers & und die Bösen

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus… was nicht immer zutrifft. Als Krähe bezeichne ich hier jetzt auf der einen Seite zum Beispiel mal die Gebrüder Schmidtlein und deren Anwalt O. Tank, oder die bereits von mir beschriebene Online Content ltd. und „Katja“ sowie auf der anderen Seite eben andere „Anbieter“ zum Beispiel Bruno Windschers, AZ WebContent. Pfiffiger Typ, sehr Kreativ. Bruno erstellt Seiten im Stiel Gratis- oder verbilligten Angeboten diverser Anbieter ins Netz. Doch gleichzeitig, in weiser Voraussicht, baut Windschers Websites und Foren auf, in denen er vor sich selber warnt und auch den vergötterten Vorbildern (siehe weiter oben unter Krähe) warnt. Nun zumindest warnt er vor den Krähen. Sich selber beschreibt er auf Seiten wie Anti-leemm.com als rechtssicher und der betroffene Anwender sei besser beraten, den geforderten Betrag umgehend zu zahlen. Einfach klasse diese Ratschläge. So auf userschutz.com. Es wird von einem Rechtsexperten Dietmar F. dringend davon abgeraten, sich einen Anwalt zu nehmen, da die Kosten dafür um ein vielfaches höher sind, als die Kosten für den angeblich rechtssicheren Vertrag mit der AZ web content.

Die hier nun aufgelisteten Adresse, verlinken nicht zur Seite des Herrn Bruno Windschers, vielmehr zu Seiten auf denen der Domaineigner oder Admin der Domain zu finden ist. Wer die Seiten besuchen möchte, mag die Adressen eintippen, ich werde nicht dahin verlinken.

Betrachten wir doch mal die ganzen Dinge auf eine neutrale Seite unter Zuhilfenahme von denic.de und / oder einer whois Abfrage:

anti-abofalle.com
anti-leemm.com
leemm.de
forum-gegen-abzocke.com

Alle Domains laufen auf eine 1&1 IP zusammen, alle Domains sind auf Bruno Windschers und seiner AZ WebContend.

Also ehrlich ich finde das richtig lustig. Da verspricht Herr Windschers unglaubliches für "nur" 8 Euro im Monat, ein Segen und Regen an Gutscheinen. nach dem er seine Seite im Netz etabliert und durch Suchmaschinen Marketing sich einige Kunden erschlichen hat, setzt er unzählige weitere Seiten auf, in dem er vor „Abzockern“ aka Schmidlein und Co. warnt und seine eigenen Seiten als vertrauenswürdig vortäuscht.

Wir werden ein Auge auf das Geschäftsgebaren des Herrn Bruno Windschers halten.

Donnerstag, 26. Februar 2009

Sehr geehrte Frau Katja Günther,

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 17.02.2009. Leider sind Sie, werte Frau Rechtsanwältin, nicht auf meine Mail vom 19.01.2009 eingegangen. Zwar behaupten Sie in Ihrem ersten Anschreiben, sogar anwaltlich, das eine ordnungsgemäße Bevollmächtigung vorliegt, vergasen aber mir diese gem. §174 BGB vorzulegen. Ihre Legitimation wird daher angezweifelt.

Weiter habe ich mit Schreiben vom 11.12.2008 der Online Content Ltd. mitgeteilt, dass die Forderung mangels Grundlage widersprochen wurde. Dem Schreiben ist weiter nichts hinzuzufügen, vor allem auf den letzten Absatz wird mit Nachdruck verwiesen.

Ich zitiere:
Es wird darum gebenten, von weiterer außergerichtliche Korrespondesnz Abstand zu nehmen, da diese der Sache nicht zweckdienlich ist. Es werden rechtliche Schritte anheim Das Gericht mag dann die Gründe bewerten und die Hauptforderung zurückweisen oder bestätigen. Einer solchen Entscheidung wird entspannt entgegengesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass die Kosten einer solchen Entscheidung von der unterlegenden Partei, also Ihnen, getragen werden müssen. (§91 Abs. 1 ZPO)
Zitat Ende.

Auch ist mir die Online Content Ltd. noch eine Erklärung schuldig, legte Ihre vermeintliche Mandantin ihrer Mahnung ein Urteil des Amtsgericht Wiesbaden bei, 93 C 619/08 -41 -, welche nicht im geringsten mit der strittigen Forderung in Verbindung zu bringen ist.

Vielleicht können Sie mir, verwirrte Frau Katja Günter, Rechtsanwältin der Online Content Ltd., hier weiterhelfen. Gerade Sie als studierte Juristin sollten den Unterschied zwischen Rechtsanwaltskosten, in denen es bei diesen Urteil zweifelsohne geht, und den Forderungen für die Benutzung des Abzockerangebotes der Online Content Ltd., kennen.

Ich freue mich auf die angedrohte Klage, welche Sie Frau Günther, wie versprochen am 03. März 2009 gegen meine minderjährige Tochter einreichen wollen.

Abschließend möchte ich darauf hinweisen, dass ich umgehend eine Verleumdungsklage gegen Sie, Frau Katja Günter, anstreben werde, sofern Sie erneut und widerholt das Wort "Mahnung" so auf dem Anschreiben plazieren das dieses im Anschriftenfeld auch mit verschlossenem Umschlag zu erkennen ist.

Wir sehen uns dann vor dem Gericht.

Montag, 23. Februar 2009

Katja, du hast mir gefehlt


Fast 4 Wochen hast Du, liebe Katja, mich warten lassen. Deine erste Frist wurde doch auf den 28.01.2009 gesetzt. Ich hab schon Anfang Februar mit einer Reaktion gerechnet. Gleichwohl habe ich Dir mehr Kompetenz zugerechnet, denn wer wird schon versuchen bei einem 12 jährigen Mädchen, nicht einmal geschäftsfähig, 104,96 € einzutreiben? Aber ne, Du versuchst es doch. Schade. Im übrigen geht mir immer noch die Erklärung nach §174 BGB ab. Schickst Du mir diese noch?

Ich kann nicht glauben dass alles das was ich bereits von Dir gelesen und vor allem auf Youtube gesehen habe, so stimmt.

Beweis mir das Gegenteil :)

Dienstag, 10. Februar 2009

Die Gerichtsvollzieher, klingeln, klopfen , kassieren…

Die neue „schau mal die da“ Serie bei SAT1. Aktuell scheint SAT1 seine nervenden Werbeblöcke in der PrimeTime am Mittwoch dem Thema Deutschland Deine Schuldner zu widmen. Zunächst hab ich dass nur im Frühstücksfernsehen gesehen, jetzt haben die ne ganze Serie zu dem Thema gebaut. Als Gegenstück zu RTL’s Schuldenberater? Dramatische Kameraführung, schnell wechselnde Bilder, Männer mit strengen Gesicht und Aktenkoffer… ein Klischee wird aufgebaut, was so definitiv nicht stimmt. Aus einer Zwangsräumung, wird ein „Der Mieter fliegt raus weil…“ während auf RTL vermutlich das ganze Dorf mit dem Herrn aus Berlin versucht hätte, die Situation für den Schuldner zu retten. Aus Schuldnern werden Messis, Zechpreller und gewaltbereite Knackis. Dazwischen Werbung von Kreditfirmen und Putzmittel. Ein Schelm wer böses dabei denkt.

Das Geschäft mit dem Schulden der anderen nimmt so völlig neue Dimensionen an. Stellt sich mir jetzt die Frage, bekommen die Gläubiger oder Gerichtsvollzieher von SAT1 noch Geld dafür, die Schicksale der unkenntlich gemachten Schuldner in die Öffentlichkeit zu ziehen? Der Gerichtsvollzieher zieht mit samt Kamerateam durch die Kleiderschränke und das Leben der Schuldner, begleitet von im Amtsdeutsch gepolterten Kommentaren. Abschluss je „Fall“ ist meist ein Statement der Schuldner „weil wir so dumm sind“ und eine kriminalistisch ausartende Profilanalyse durch den oder die Gerichtsvollzieher.

Ich gestehe, ich habe mir die erste Folge vom 03.02.09 angesehen, die Highlights dazu können noch auf SAT1.de nachgespannert werden.

Donnerstag, 5. Februar 2009

Haustiere verboten

Ihhhhhh und das mitten im Winter. Heute morgen, Kinder waren gerade im Kindergarten, rutschte mir mein schwaches Herz in die Hose. Ein riesen fettes Spinnenviech klebte an der Decke und reckte mir seinen Arsch zu, nach dem Motto "Kreisch du nur, juckt mich nicht". Gefühlte 50 cm lang, waren es wohl doch nur 6 cm oder 7 cm. Egal, das Tier hatte mehr Beine als ich und deutlich mehr Haare an denselben.
Ich hatte schon fast zum Staubsauger gegriffen, um, meiner Arachnophobie gehorchend, das Krabbelviech umweltgerecht zu entsorgen, als mein Blick auf meine Kamara fiel. Ich erinnerte mich, getrübt vom Angstnebel, an eine Macrofunktion, welche ich nach dem shooting mit der Blüte weiter unten auch mal am lebenden Objekt probieren wollte. Doch Spinne + Staubsauger = nicht lebend....

Ich hab dann allen Mut zusammen genommen und das ist dabei rausgekommen.

Die Bildwerte reiche ich nach, ich muss mich erst an diesen Anblick gewöhnen

Mittwoch, 28. Januar 2009

Vriesea-Hybrid die Bromelienblüte ganz nah

Makrofotografie, 


ich liebe es, kleine Dinge groß abzulichten. 

Hier hab ich eine Bromelienblüte eingefangen, die Blüte steht nur rund eine Woche und sieht auch ganz nett aus. Auf die Idee bin ich gekommen als ich dass Teil gegossen hab, Ich bin kein Fan von Blumen und Grünzeug. Ich ess gerne Salat OK aber das ich jetzt weiche Knie bekomme wegen einem Strauß Rosen... Fehlanzeige. 

Dennoch gefielen mir die Details rund um dieses Motiv und ich hab einfach mal den Auslöser gedrückt.

Nachtrag,
leider wurde das Bild gelöscht, der Hoster hat wohl pleite gemacht :(


Zu den Daten: 
Ohne Änderung aus dem RAW als JPEG abgespeichert; 
Brennweite 25,7mm f3,0 1/8s 
Stativ, 
kein Blitz, 
Beleuchtung, drei Nachtischlampen jeweils mit einem Taschentuch verhangen.

Ich denke das die weichen Konturen der Blüte durch die "indirekte Taschentuchbeleuchtung" erzeugt wurde. Mit dem Ergebniss bin ich sehr zufrieden. Seit wenigen Tagen habe ich eine 10 x Nahlinse. Die war recht günstig und ich freue mich auf den ersten Abend an dem mich meine Kinder mal wieder in ruhe den Auslöser drücken lassen. 

Ich bin schon auf Motivsuche. Es wird bestimmt Spannend!

Freitag, 23. Januar 2009

Post von Katja Günther

Unglaublich, aber doch wahr. Bereits am 10.12.2008 hatte ich von der Abzockerei der Firma Online Content LTD berichtet. Diese, vertreten auf den Seiten gedichte-Server.com, bedachte mich mit einer Mahnung. Das war im Dezember. Ich antwortete darauf mit meiner mir bekannten feinfühligen Art und drückte gekonnt aus, was Götz von Berlichingen mit seinem Schwäbischer Gruß in harte Worte fasste.

Lange hab ich gedacht es hätte ein Ende mit der Online Content LTD und deren Forderung, doch ich hab die Abrechnung ohne Katja gemacht. Katja Günther, Ihres Zeichens Advokat der Online Content LTD, sowie Geldeintreiber und Inkassobüro.

Auch Ihr werde ich das Götz-Zitat um die Ohren knallen, dass es nur so schallt. Im Netz habe ich sehr viele Referenzen gefunden. Lassen wir es auf einen kleinen Fight ankommen. Allerdings werde ich die Fehde mit einem freundlichen Hinweis auf §174 BGB eröffnen. Auf eine vertiefende Freundschaft mit Katja Günther freue ich mich auf jeden Fall.



Eine sehr üble Masche der Einschüchterung benutzt die Abzockeranwältin welche mich schon fast wieder fasziniert. Wie auf dem beigefügten Bild zu sehen ist, schreibt sie das Wort MAHNUNG in extra großen und fett geprägten Lettern so, das diese im Sichtfenster des Umschlages zu sehen sind. Das ist eine bodenlose Frechheit und grenzt schon an Rufschädigung

Samstag, 3. Januar 2009

Neue Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) in 2009

Alles gute für 2009, dem Jahr in dem alles anders werden soll. Wenn ich nicht irre, was aber sein kann, sollen im Sommer diesen Jahres die unpfänbaren Beträge, laut der Pfändungstabelle nach § 850c ZPO, angepasst. So zumindest der Plan, denn die aktuelle Tabelle ist gültig bis 30.06.2009. Es ist abzuwarten wie sich die gestiegenen Lebenserhaltungskosten auf die Summen niederschlagen. Wir werden es sehen. Ich bin da eher geteilter Ansicht. Meiner bescheidenen Meinung sollten die Beträge ab dem 2 Kind deutlich für den Schuldner sprechen, (ein Schelm der dabei Böses denkt) Auf der anderen Seite, schließlich gibt es ja noch meine Pappenheimer, sollten die Beträge die einem Single- und Doppelhaushalte, also ohne Kinder, deutlich sinken. Eher so in Harz IV Niveau.

Freitag, 2. Januar 2009

Ein frohes neues Jahr 2009


Allen meinen treuen Lesern und natürlich meinen Pappenheimern wünsche ich ein frohes neues Jahr. Seht zu, dass keine neuen Schulden kommen und das Ihr die alten recht Fix abbaut.

Für das Jahr 2009 habe ich mir einiges vorgenommen. Dazu werde ich in den nächsten Tagen noch ein wenig schreiben. An dieser Stelle nur so viel: Einige werden leiden und einige werden sich freuen.

Ich gehöre definitiv zu denen die sich freuen.