Fast 4 Wochen hast Du, liebe Katja, mich warten lassen. Deine erste Frist wurde doch auf den 28.01.2009 gesetzt. Ich hab schon Anfang Februar mit einer Reaktion gerechnet. Gleichwohl habe ich Dir mehr Kompetenz zugerechnet, denn wer wird schon versuchen bei einem 12 jährigen Mädchen, nicht einmal geschäftsfähig, 104,96 € einzutreiben? Aber ne, Du versuchst es doch. Schade. Im übrigen geht mir immer noch die Erklärung nach §174 BGB ab. Schickst Du mir diese noch?
Ich kann nicht glauben dass alles das was ich bereits von Dir gelesen und vor allem auf Youtube gesehen habe, so stimmt.
Beweis mir das Gegenteil :)
Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!
Montag, 23. Februar 2009
Katja, du hast mir gefehlt
Eingestellt von
Schulden Jäger
Labels:
Katja Günther
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