Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 29. März 2010

Wegweiser Abmahnung

Leute Leute, bereits weit über 100 mal wurde das EBook nun über den Link den ich hier im Blog und auf einigen Foren verlinkt habe heruntergeladen.

Es scheint also nicht abzureissen die Flut derer die eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen.

Wer heute noch P2P Tool für MP3s oder avi's benutzt, ist selber dran Schuld.

Naja wer das EBook noch nicht hat, hier zum Beitrag: Thema Abmahnung Filesharing

Hinterlasst mir gerne nen kommentar ob es Euch geholfen hat

Danke

Freitag, 19. März 2010

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung oder auch Privatinsolvenz...

Ein Wort, bei dem es dem redlichem Gläubiger die Fußnägel nach oben reist. Ich erhalte häufiger an mich gerichtete Anschreiben, in dem der Schuldner selbst oder ein Vertreter um Auflistung der Forderungen bittet und mich höflich darauf vorbereitet, dass das private Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Bis heute habe ich jedes mal diesem Zähneknirschend zugestimmt, da in der Regel außer viel Arbeit, noch mehr Frust und den Spesen meist nichts bei rum kommt.

Doch gerade heute platze mir die Hutschnur.
Vor einigen Jahren kaufte ein Kunde bei mir Waren im Wert von einigen hundert Euro. Es wurde Lastschrift vereinbart, da die Ware nicht mit einem Rutsch verfügbar war, haben wir per Mail auch noch eine Teillieferung besprochen. Stichpunktartig der Ablauf: Ware wurde versendet, Lastschrift an die Bank gegeben, Lastschrift zurückgegeben, auf Anfragen per Mail keine Reaktion, Mahnverfahren eingeleitet, gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, Vollstreckungsbescheid per Gerichtsvollzieher zugestellt, mit Aufforderung wenn keine fruchtbare Pfändung, dann Abgabe eidesstattliche Versicherung ggf unter Zuhilfenahme eines Haftbefehls zur Erzwingung. Rückinfo des Gerichtsvollziehers, Schuldner bereits bekannt, eidesstattliche Versicherung vor 1,5 Jahren abgegeben. Darauf hin habe ich Anzeige wegen „Eingehungsbetrug“ gestellt.

Nach etwa 3 Monaten bekam ich ein Anschreiben eines gesetzlichen Vormundes, mit der bitte die offenen Forderungen zu stunden und zu prüfen, ob die Schulden nicht erlassen werden können. Begründung, der Schuldner sie psychisch Krank. Abgelehnt.

Jetzt, rund 3 Jahre nach dem beschriebenen Ablauf, kommt ein erneutes Schreiben, Privatinsolvenz. Ich hab dem Insolvenzgericht den Vorgang aus meiner Sicht geschildert, hab den Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft dazu gelegt, behauptet, dass der Schuldner nicht nur bei mir sondern auch bei anderen Gläubigern, in völliger Klarheit über seine Zahlungsunfähigkeit, Waren in betrügerischer Absicht gekauft hat. Weiter hab ich dem Gericht das Aktenzeichen der Anzeige mitgeteilt, ich hatte mir seinerzeit über einen Anwaltservice für knapp 50€ Akteneinsicht verschafft.

Nun mal sehen ob wir diesem speziellen Schuldner, der in meinen Augen wissentlich und in voller Absicht Waren gekauft hat, mit dem Vorsatz diese nicht zu bezahlen. Zumindest in meiner Anzeige wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.


Dienstag, 16. März 2010

Thema Abmahnug Filesharing

Ein wahrlich aufregendes Thema. Als Elternteil, ob nun alleinerziehend oder als Paar (gibt es ja auch noch) von heranwachsenden Jugendlichen, stellt sich nach der Lektüre diverser Reportagen, ob nun Stern-TV, Spiegel-TV Akte 2009 oder wie auch immer, die Frage: Darf ich mein Kind noch unbeaufsichtigt an den PC lassen?

Wird knifflig. Zwar bieten moderne Router heute die Optionen Anwendungen zu sperren, Ports zu schließen oder sogar über eine eingebaute Firewall, P2P unmöglich zu machen. Sollte auch jeder tun, besser ist es.

Angesteckt von einigen umfangreichen und zum Thema sehr passenden Threads im Forum von SAT1 „AKTE 20.10“ hab ich mich auch mit dem Thema befasst. Nach dem mir klar wurde wie sehr das Filesharing mich bedroht oder bedrohen kann, habe ich zunächst mal meinen Router komplett zu gemacht. W-LAN nur noch über durch mich freigegebene MAC-Adressen. Typische Ports für Filesharing, in der Regel haben viele Router hier eine vorkonfigurierte Regel, werden gesperrt und nicht forwardet, wie die Regel es vorsieht. Meine Kinder wurden auf das schärfste informiert. Finde ich auf einen der Systeme ein Filesharing Tool, wird der Hobel bei ebay verkloppt und vom Erlös geht Mama Schuhe shoppen :)

Wird ein User beim sharen von Musik erwischt, und es gibt Tools die können das, Digiprotect ist z. B. ein bekanntes Unternehmen welches diese Dienstleistung bietet, wird in der Regel der User vom Inhaber der Rechte abgemahnt. Der Filesharer darf die Anwaltskosten tragen, wird unter Umständen zu einem Schadensersatz aufgefordert.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung lautet meist die einleitenden Sätze in einer solchen Abmahnung.

Im Netz, vor allem in Foren tummeln sich viele hilfsbereite Vollidioten und Dummschwätzer. Gerade auch auf Netzwelt oder SAT1 Forum sind diese mit sinnfreien Informationen und großer Klappe unterwegs. Als Essenz einer der vielen Beiträge, sollte der abgemahnte folgendes mitnehmen.

- nix tun ist falsch
- die beigefügte Unterlassungserklärung einfach so abzugeben ist falsch
- zu versuchen auf eigene Faust eine Lösung zu finden ist Dumm
- unten aufgeführtes eBook zu lesen kann helfen, ist aber auch keine Endlösung
- selber einen Anwalt aufzusuchen ist klug.

Daher werde ich hier das in den Foren vorgekaute Halbwissen und ausgekotzte Unwissen nicht weiter verbreiten.

Mein Tipp im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, in Folge von Filesharing oder P2P-Netzwerk.

Gehen Sie zu einem Anwalt. Gehen Sie nicht über Los, ziehen Sie keine dummen Ratschläge, fragen Sie nicht Ihren Nachbarn.

Es kann nur teurer werden.

Hier der Link zum eBook „Wegweiser – Abmahnung“ von Fred-Olaf Neiße & Steffen Heintsch. Das Buch steht, lt Abdruck Seite 1 unter der Creative Commons Lizenz und darf bei Namensnennung frei weitergegeben werden.

Nachtrag, 21.03.2010
Wegen vieler Nachfragen, nein ich gebe keine Rechtsberatung. Wenn Ihr eine schnelle Info haben möchtet, versucht es bitte bei diesen beiden Links (gesponsorte Links)

Janolaw, Rechtsberatung zum Pauschalpreis ab 15,- Euro monatlich.
Beratungsflat, Rechtsberatung am Telefon, ohne 0900- Nummer. Unbegrenzte tel. Anfragen. Nur Beratung

Fred-Olaf Neiße, Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.,
URL: www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de,
Steffen Heintsch, Initiative Abmahnwahn-Dreipage,
URL: www.abmahnwahn-dreipage.de,
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Rechtsbeistand,
URL: www.dr-wachs.de.

Mittwoch, 3. März 2010

Zitat: Dummheit

Das wohl bekannteste Zitat zum Thema ist:

Dumm ist der, der dummes tut.

Quelle: Mama von Forest Gump

Ein weiteres Zitat, nicht dumm aber hohl :)

Rebell: was ist das?
Rambo: das ist blaues Licht
Rebell: und was macht es
Rambo: Es leuchtet blau

zu sehen bei Youtube

Dienstag, 2. März 2010

Schon wieder so eine komische Werbung?

das ich chronisch pleite bin, sollte hinlänglich bekannt sein. Das ist natürlich auch der Grund warum ich so ziemlich jede Idee, und sei sie noch so abenteuerlich, nutze um Geld zu verdienen. Eine der vielen Möglichkeiten um Geld zu verdienen besteht darin E-Mails zu lesen und diese zu bestätigen. Frei nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist, habe ich mich natürlich sofort bei mehreren Paidmailern angemeldet. Mir war schon klar das ich damit keine große Reichtümer erwerben kann, dennoch bestätige ich fleißig jede eingehende E-Mail, was mir im Laufe der Jahre (!) doch schon den einen oder anderen 20 € Schein zugespielt hat.


Heute allerdings flatterte mir von meinem Lieblings Paidmailer, Earnstar, eine E-Mail mit dem Betreff „Raus aus dem Schulden“ was mich natürlich sofort aufmerksam werden ließ! Der Vergütungslink verwies mich auf eine Internetseite mit den Namen „Schulden-Check“. Für mich natürlich eine sehr interessante Herausforderung. Also betrachtet ich mir die Seite genauer. Inklusive Impressum, Denic Eintrag sowie Ergebnisse der Google Suche nach dem Namen des Domaininhabers.

Als erstes fiel mir dabei bei der Denic auf, dass die Domain ohne genauer Anschrift registriert wurde. Das ist für Deutschland zunächst einmal unnatürlich der Domaininhaber muss mit einer ladungsfähigen Anschrift bei der Denic registriert sein. Auch das in der Schweiz angesiedelte Impressum spricht Bände. Die Suche nach dem Namen des Domaininhabers, (Herbert F) brachte noch weitere, auf diesen Namen, zugelassene Domain, mit jeweils unterschiedlichen oder keiner vernünftigen Anschrift. Das machte mich stutzig als gewissenhafter Kaufmann und nach deutschen Recht müssen die Anschriften bei der Denic für die in Deutschland zugelassenen Domain übereinstimmen und gültig sein. Wie auch immer, mit einigem Hin und her geklickte landete ich schlussendlich auf der Internetseite " keine-Schulden.com" welche das Partnerprogramm von Dr. Meyers Schuldenverwaltung GmbH, propagierte.

Über die Arbeitsweise dieses Dr. Meyers wurde im SAT1-Forum bereits umfangreich diskutiert.
Es bleibt daher jeden überlassen sich über die Arbeitsweise dieser Schuldenverwaltung GmbH eine eigene Meinung zu bilden. Wer es sich leisten kann eine Schuldenberatung aufzusuchen die kostenpflichtig ist und deren AGB auf Schweizer Recht basieren mag sich im Internet nach entsprechenden Partnern umschauen.

Meine Empfehlung, für den klassischen deutschen Schuldner, kann aber nur eine " keine Empfehlung" sein! Denn typischerweise hat der deutsche Schuldner kein Geld für eine externe Schuldnerberatung, so dass er auf die kostenlosen Schuldnerberatungen oder die der Diakonie angewiesen ist.

Montag, 1. März 2010

Gehaltspfändung vermeiden?

Gehalt pfändungssicher machen?

Wie soll das gehen? Befragen wir google danach, werden wir meist auf die von mir schon angesprochenen E-Books verwiesen. Gläubiger-KO, Der Schuldenkönig, So zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück… und so weiter. Der ganze Hirndreck also. Meine Empfehlung zu dieser Lektüre ist hinlänglich bekannt. Wertlos, Sinnfrei an der Grenze der Illegalität. Hier bekommt ihr verwertbare Infos, kostenlos, besser, ohne Schönmalerei und ohne Profitabsicht.

Stellen wir uns also die Frage, wie wir es wirklich Clever anstellen können, Teile unseres kargen Gehaltes an den Gläubiger vorbei zu führen. Wir wissen ja bereits, dass jede Änderung die der Arbeitgeber als Drittschuldner berücksichtigen muss, von Vollstreckungsgericht kommen muss, oder im Zweifel davor Bestand haben muss. Setzen wir uns also nicht über das Gesetz. Nutzen wir es aus. In der Regel greifen diese Maßnahmen am besten wenn diese bereits deutlich vor der Pfändung Bestand haben. So können Einreden des Gläubigers wegen Pfändungsvereitlung vorgebeugt werden.

Das herabsetzen des pfändbaren Gehaltes kann ein weiterer Schritt sein, sich vor einer Gehaltspfändung zu schützen. Also mal gegen den Strom rudern und mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass auf Summe XX verzichtet wird. Gegenüber dem AG sollte immer offen geredet werden. Spätestens wenn der Pfändung- und Überweisungsbeschluss eintrudelt wird er es wissen. Es sollte aber bedacht werden, das titulierte Forderungen, welche für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Grundlage bilden, bis zu 30 Jahre gültig und durchsetzbar sind. Aufgehoben ist nicht aufgeschoben.

Sie haben Kinder? Ihre Kinder gehen noch zum Kindergarten? Das ist gut. Im nächsten erreichbaren Gehaltsgespräch sollten Sie Ihrem Arbeitgeber bitten, die Kosten der Kindesbetreuung zu tragen. Dieses ist ein Steuerfreier Betrag und zählt auch nicht zum (pfändbaren) Nettoeinkommen. Es gelten aber nur neue Gehaltsvereinbarungen. Wandlung von bereits bestehendem Gehalt in diese Regelungen haben vor dem Finanzamt keinen Bestand. Das Betrifft aber auch nur Beträge für die Kindesbetreuung im Kindergarten. Ganztagsbetreuung in der Schule ist davon unberührt, wird steuerlich auch nicht gefördert und mindert daher nicht das Nettoeinkommen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Direktversicherung oder auch Gehaltsumwandlung. Dabei wird ein Teil des Gehaltes vom Arbeitgeber in eine Altersversorgung umgeleitet. Dieser Betrag mindert das Steuerbrutto und wird auch zur Berechnung des zu pfändenden Betrages nicht hinzu gezogen. Auch kann der Gläubiger hier nicht an das angesparte Kapital gehen, denn der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber des Schuldners und nicht der Schuldner!

Bei verheirateten Änderung der Steuerklasse des Schuldners? Nein eher nicht. Ein kluger Gläubiger kann und wird die Steuererstattung beim Finanzamt pfänden. Nach § 850c ZPO ist eine Steuererstattung des Schuldners beim Drittschuldner, hier also das Finanzamt, pfändbar. Freibeträge gibt es keine. Die Steuererstattung ist natürlich auch betroffen, wenn der Schuldner eine Kontopfändung hat (nur dass da nicht die Steuererstattung, sondern die Kontoguthaben gepfändet sind). Auch hier gibt es keine Freibeträge.

Bahnt sich eine Gehaltspfändung an, kann präventiv gehandelt werden, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Zauberwort Abtretung. Einige, vor allem große Arbeitgeber spielen nicht mit, kleine schon eher. Mittels eines glaubhaften Arbeitgeberdarlehen oder einer Gehaltsabtretung zu einem Freund / Bekannten ect. Damit wird zunächst der pfändbare Betrag an dem Pfändungsgläubiger vorbei in die Abtretung geführt. Somit geht der Gläubiger lehr aus. Die Abtretung muss dem Gläubiger in der Drittschuldnererklärung mitgeteilt werden. Die Abtretungserklärung sollte also Wasserdicht sein.

Eine gute Basis für weitere Verhandlungen.

Denn eines sollte klar sein, dadurch das der Gläubiger bei der Gehaltspfändung nun lehr ausgeht, sind die titulierten Forderungen ja nicht weg. Der Gläubiger wird weiter versuchen sein Geld zu bekommen und das in der Regel auch zu Recht. Also sollte, wer sich durch diese Optionen ein Aufschub geschaffen hat, auf jeden Fall den Dialog suchen und eine Einigung finden. Denn, und darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der Titel ist 30 Jahre gültig, vermutlich liegt eine eidesstattliche Versicherung vor, welche die eigene Bonität beeinträchtigt und weglaufen hat noch nie geholfen.

Mein nächster logischer Schritt als Gläubiger wäre eine Kontopfändung. Doch dazu in einem anderen Beitrag. Sofern dazu Fragen sind, einfach einen Kommentar hinterlassen. Änderungsvorschläge, andere Tipps und Hinweise sind natürlich auch gerne gesehen.

Danke