Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Mittwoch, 25. März 2009

Jetzt doch eine neue Tabelle?

In meinem Artikel vom 03. Januar, Neue Pfändungstabelle (§ 850c ZPO) in 2009, habe ich bereits davon geschrieben, dass in diesem Jahr "eigentlich" die Pfändungstabelle angepasst werden sollte / muss / kann... wie auch immer. Da ich natürlich aus den bekannten Gründen selber sehr daran interesiert bin wie sich das entwickelt, bin ich zu diesem Thema sehr viel im Netz unterwegs. Dabei habe ich auf dem Forum Schuldnerberatung e. V einen sehr interessanten Beitrag zum Thema gefunden. -> neue Pfändungstabelle ab 01.07.2009

Als Zusammenfassung aus diesem Beitrag lese ich, dass es im diesen Jahr die Grenzen neu gesteckt werden. Vermutlich um + 2,2%, den um diesen Satz steigt der Grundfreibetrag auch an. Rückwirkend zum 01.01.2009 um 170 Euro auf jetzt 7834 Euro. Was aber zunächst nicht bedeutet dass zum 01.01.2009 auch die Pfändungstabelle angepasst wird. Diese wird immer zum 01.07. überarbeitet. Weiter soll es im Jahre 2011 gehen, dann auf 8004 Euro was auch wieder rund +2,2% entspricht.

Warten wir also den 01.07.2009 ab und freuen uns auf die "Gehaltserhöhung" im Rahmen der neuen Pfändungsfreigrenzen.

Freitag, 20. März 2009

Ihre Anfrage nach Ihrer Eigenauskunft

offensichtlich hat der Zweite Anlauf, eine kostenlose Schufaauskunft zu erhalten etwas mehr Erfolg gehabt. Zwar habe ich die erwartete Eigenauskunft nicht erhalten, wohl aber eine Reaktion. Ich werde gebeten eine gut lesbare Kopie meines Ausweises an die SCHUFA zu senden. Weiter soll ich, und das kommt völlig unerwartet, eine Einzugsermächtigung erteilen. Scheinbar haben die mein Schreiben nicht richtig gelesen. Ich wollte eine kostenlose Eigenauskunft haben und nicht dafür bezahlen.

Es wird mir also nichts anderes übrigbleiben, als ein erneutes Schreben an die SCHUFA zu senden.

Donnerstag, 12. März 2009

Kindergartenkosten senken das pfändbare Gehalt

Mal eben das pfändbare Gehalt etwas senken und damit mehr rausbekommen?

Das ist für Eltern recht einfach. Es geht ja um Gehalt, also muss natürlich einer Geld in Form von Arbeitsentgeld bekommen. Jeder der sein Kind in einem Kindergarten unterbringt, hat die Möglichkeit, dass der Arbeitgeber den Beitrag für Kindergärten und Kinderhorte übernimmt und zwar Steuerfrei bei nicht schulpflichtigen Kindern.

Im §3,33 Einkommensteuergesetz heist es dazu:

Steuerfrei sind: […]
33. zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Arbeitnehmer in Kindergärten oder vergleichbaren Einrichtungen

Was aber bedeutet das nun genau für die über deren Häuptern eine Gehaltspfändung und / oder eine Kontopfändung schwebt? Das liegt auf der Hand, gepfändet wird dass was auf dem Konto landet oder netto ausgezahlt wird.

Zwar geht der Gesetzgeber hier von einem „zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbrachte Leistungen“ aus, also eine on Top Zahlung. Ein Gespräch mit dem Personalchef oder dem Arbeitgeber wird hier Möglichkeiten offenlegen. Auch ist das ein sehr gutes Argument für eine Gehaltsverhandlung, da diese Zahlung natürlich frei von Arbeitgeberanteilen jeglicher Art ist, also „Brutto für Netto“.

Auch sehr interessant ist diese Variation für Eltern mit Steuerklasse V, denn hier können 100 Euro weniger Bruttolohn unter Umständen einen deutlichen Nettolohnanstieg bedeuten.

Aber Aufgepasst, es darf keine Gehaltsumwandlung stattfinden. Zumindest nicht in einer Form die einfach zu durchschauen ist. Es sollte klar sein, dass Krankenkasse und Finanzamt bei einer Prüfung und der Erkenntnis, dass es sich um eine Gehaltsumwandlung und nicht um eine Zusatzleistung handelt, mit Nachforderungen aufwartet.

Freitag, 6. März 2009

das daaaaaauert mit der kostenlosen Schufaauskunft

Es ist ja nun wirklich schon eine weile her, dass ich versucht habe mittels eines einfachen Anschreibens mir eine kostenlose Schufaauskunft zu besorgen. Aber, bis heute habe ich von der SCHUFA leider kein Feedback bekommen. Das wundert mich eigentlich nicht, ich habe eher damit gerechnet das der Haufen mir eine Absage schickt. Aber keine Reaktion? Das ist heftig. Ich werde mein Anschreiben daher heute noch einmal an die SCHUFA senden.

Ich möchte eine SCHUFA Selbstauskunft haben. und diese SCHUFA Selbstauskunft möchte ich kostenlos haben. Das kann doch nicht so unmöglich sein.

... oder doch???

Mittwoch, 4. März 2009

Bruno Windschers & und die Bösen

Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus… was nicht immer zutrifft. Als Krähe bezeichne ich hier jetzt auf der einen Seite zum Beispiel mal die Gebrüder Schmidtlein und deren Anwalt O. Tank, oder die bereits von mir beschriebene Online Content ltd. und „Katja“ sowie auf der anderen Seite eben andere „Anbieter“ zum Beispiel Bruno Windschers, AZ WebContent. Pfiffiger Typ, sehr Kreativ. Bruno erstellt Seiten im Stiel Gratis- oder verbilligten Angeboten diverser Anbieter ins Netz. Doch gleichzeitig, in weiser Voraussicht, baut Windschers Websites und Foren auf, in denen er vor sich selber warnt und auch den vergötterten Vorbildern (siehe weiter oben unter Krähe) warnt. Nun zumindest warnt er vor den Krähen. Sich selber beschreibt er auf Seiten wie Anti-leemm.com als rechtssicher und der betroffene Anwender sei besser beraten, den geforderten Betrag umgehend zu zahlen. Einfach klasse diese Ratschläge. So auf userschutz.com. Es wird von einem Rechtsexperten Dietmar F. dringend davon abgeraten, sich einen Anwalt zu nehmen, da die Kosten dafür um ein vielfaches höher sind, als die Kosten für den angeblich rechtssicheren Vertrag mit der AZ web content.

Die hier nun aufgelisteten Adresse, verlinken nicht zur Seite des Herrn Bruno Windschers, vielmehr zu Seiten auf denen der Domaineigner oder Admin der Domain zu finden ist. Wer die Seiten besuchen möchte, mag die Adressen eintippen, ich werde nicht dahin verlinken.

Betrachten wir doch mal die ganzen Dinge auf eine neutrale Seite unter Zuhilfenahme von denic.de und / oder einer whois Abfrage:

anti-abofalle.com
anti-leemm.com
leemm.de
forum-gegen-abzocke.com

Alle Domains laufen auf eine 1&1 IP zusammen, alle Domains sind auf Bruno Windschers und seiner AZ WebContend.

Also ehrlich ich finde das richtig lustig. Da verspricht Herr Windschers unglaubliches für "nur" 8 Euro im Monat, ein Segen und Regen an Gutscheinen. nach dem er seine Seite im Netz etabliert und durch Suchmaschinen Marketing sich einige Kunden erschlichen hat, setzt er unzählige weitere Seiten auf, in dem er vor „Abzockern“ aka Schmidlein und Co. warnt und seine eigenen Seiten als vertrauenswürdig vortäuscht.

Wir werden ein Auge auf das Geschäftsgebaren des Herrn Bruno Windschers halten.