Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 8. Dezember 2008

Kostenlose SCHUFA-Selbstauskunft

Eine neue Woche und eine neue Idee. Ich hab da was im Netz gefunden. Beschäftigt sich mit dem leidigen Thema SCHUFA, bzw. die geliebte SCHUFA-Selbstauskunft. Diese kostet ja bekanntlich 7,80 und einiges an Aufregung. Im Bundesdatenschutzgesetz kurz BDSG findet man aber unter §34 Abs 5 die einleitenden Worte: Die Auskunft ist unentgeltlich.

Natürlich mit einigen Einschränkungen, doch erst mal ist die SCHUFA-Eigenauskunft kostenlos! Das sollte man (und Frau) erst mal ausnutzen. Dazu sollte ein Schreiben ausreichen, in dem der SCHUFA klar gemacht wird, dass die kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft nur für eigene Zwecke ist und nicht für Dritte verwendet wird. Denn im obigen §34 BDSG steht hinter „kostenlos“ noch weiteres: es kann jedoch ein Entgelt verlangt werden, wenn die Auskunft gegenüber Dritten zu wirtschaftlichen Zwecken genutzt wird. Es muss der SCHUFA nur glaubhaft gemacht werden, dass die kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft nur für den Eigenbedarf ist. Ich hab darauf verwiesen, dass ich vermute das falsche Daten gespeichert sind, bzw. dass die gespeicherten Daten veraltet sind.

Sollte ich ein positives Feedback von der SCHUFA bekommen, werde ich mein Anschreiben hier einmal veröffentlichen. Denn eine Musterformulierung zur kostenlose SCHUFA-Eigenauskunft bringt sicherlich den ein oder anderen weiter.

Keine Kommentare: