Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Mittwoch, 6. April 2011

Namen sind nicht immer nur Schall und Rauch

Hab ich doch neulich mal bei Google nach Schuldenkiller gesucht und musste feststellen, dass es auch jetzt schon Trittbrettfahrer gibt, die sich mit meinem Namen schmücken.

Ich Distanziere mich hier ausdrücklich von den Schunddomainen Schuldenkiller mit de am Ende und com. Weder bin ich Eigentümerin noch Inhaberin der Domain. Noch viel Weniger habe ich mit dem Inhalt etwas zu tun.

So das musste jetzt mal raus. Ich finde es eine bodenlose Frechheit was hier wieder abgezogen wird. Das eine Projekt lockt Schuldner unter meinem Namen „Schuldenkiller“ auf ihre Seite und versucht dort mit einem Partnerprogramm, welches Kredite Vermittelt, an verschuldeten Menschen sich zu bereichern. Inhalt des Projektes völligWertlos, Erklärung zu einigen Begriffen Schamlos zusammenkopiert. Ich kann nur davor warnen, die Links auf diesen Seiten anzuklicken oder die Werbepartner zu besuchen. Der Betreiber lotst seine Besucher entweder auf eine Seite mit Krediten oder auf eine Seite welche mit „keine Schulden mehr“ wirbt. Unter dieser Seite wird ein Schuldnerberatungsprojekt betrieben, vergleichbar mit dem des Dr. Meyer (bekannt aus dem SAT1-Forum)

Warnsignale zu “Keine Schulden mehr“
- Inhaber ist eine Firma mit Sitz in der Schweiz
- entgegen dem deutschen Recht, kein Geschäftsführer im Impressum
- Kostenpflichtige Telefonnummer (01805)
- Anders als bei einer seriösen Schuldnerberatung ist dieser Service kostenpflichtig.

Dazu als Anmerkung, jeder der sich einer privatwirtschaftlichen Schuldnerberatung anvertraut, öffnet der Abzocke Tür und Tor. Der Betreiber oder auch Berater erhält aus erster Hand sämtliche Informationen. Nämlich von Euch. Arbeitgeber, Konten, Versicherungen und Vermögen. Das bedeutet, solltet ihr irgendwann mal merken, ups der ist ja völlig unseriös, stehen dem Unternehmen alle Notwendigen Daten zur Verfügung, die sonst nur ein Gerichtsvollzieher im Rahmen einer eidesstattlichen Versicherung erhält.

Also Vorsicht. Immer besser zu den ordentlichen Schuldnerberatern und noch besser vorher im Netz suchen.

Der weitere Namensklauer unter der de Domain ist wieder völlig Typisch. Kein Inhalt nur verweise auf ein Partnerprogramm von „Schulden was tun“ und deren unfertige Seite.

Vorsicht wen ihr Eure Daten wie Name oder Email weitergebt. Legt euch am besten eine Zusatzadresse an unter gmail oder web.de ect.

Es ist schon eine Plage mit diesem Pack… also immer schön bei der richtigen Schuldenkiller bleiben.

Sonntag, 23. Januar 2011

persönlicher RechtsBerater

Vor Gericht und auf hoher See bist du auf Dich allein und Gottes Gnade gestellt.

Doch mit der richtigen Information und dem Wissen wie es gehen kann, bin ich in der Lage zu erkennen, lohnt sich ein Rechtsstreit oder hat der andere vielleicht doch die besseren Karten? Wer weiß das besser als erfahrene Richter und Anwälte, die in dieser Sammlung der privaten Rechtstipps ihr Wissen preis geben.

Aus unverständlichen Formulierungen, dem klassischem Juristendeutsch, wird eine begreifbare und leicht verständliche Information in einer Sprache die jeder verstehen kann. Komplexe juristische Fragestellungen finden Sie anhand von konkreten Lebenssachverhalten anschaulich und handlungsorientiert erläutert.

Nichts ist so alt wie das Gewäsch von Gestern. Daher wird der RechtsBerater auch drei bis vier Mal im Jahr aufgefrischt und aktualisiert. Wissen ist Macht, nichts Wissen Dummheit und Teuer. Laden Sie sich hier das Inhaltsverzeichnis und eine kostenlose Leseprobe herunter.

Hier gibt es weitere Informationen zum privaten RechtsBerater. Ich finde eine Investition die sich lohnt.

Donnerstag, 20. Januar 2011

Reform der Zwangsvollstreckung

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Der Deutsche Bundestag hatte am 18. Juni 2009 die Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren beschlossen. Der Gerichtsvollzieher hat demnach künftig die Möglichkeit von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse der Schuldner zu erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.

Grundlegende Änderung ist, dass die Erstellung der Vermögensauskunft und die Gewinnung von Informationen an den Beginn der Zwangsvollstreckung gestellt wurden. Zuletzt musste der Gerichtsvollzieher versuchen zu pfänden und konnte erst nach fruchtloser Pfändung dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Nun besteht mit inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit der sofortigen Einforderung der Vermögensauskunft. Verweigert sich der Schuldner oder ist eine Befriedigung des Gläubigers aufgrund der Angaben nicht zu erwarten so wurden die Befugnisse der Gerichtsvollzieher dahingehend erweitert, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen. Bei diesen Einrichtungen kann der Gerichtsvollzieher Informationen des Schuldners über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, geführte Konten, Depots oder Sparbücher oder auf dem Schuldner zugelassene Kraftfahrzeuge einholen. Die Vorteile aus Sicht des Gläubigers liegen auf der Hand. Er bekommt so Einfacher und effektiver die Möglichkeit Löhne und Gehälter zu Pfänden, Guthaben auf Konten und Sparbücher zu pfänden oder gar das Kraftfahrzeug mit einem Kuckuck zu belegen.

Der Rundumschlag vom 18.Juni 2009 befasste sich auch mit einem neuem Verfahren der Abgabe der Vermögenserklärung, bisher unter "eidesstattliche Versicherung" und älter als "Offenbarungseid" bekannt. Lag das Vermögensverzeichnis bisher noch beim Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichts, so wird die Verwaltung der Informationen zukünftig für jedes Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Damit wird eine zentrale Auskunftsstelle geschaffen bei der sich nicht nur Gerichtsvollzieher sondern auch Vollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden mit Daten eindecken können.

Das Amtsgericht wird noch weiter entlastet. Denn das Schuldnerverzeichnis wird nun in eine Internetdatenbank ausgelagert. Geführt und verwaltet von einem zentralen Vollstreckungsgericht. Auskunft erhält wie bisher jeder der ein Berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das sind wie bisher zum Zweck der Zwangsvollstreckung, zum Schutz vor Zahlungsausfällen ect.

Aufgrund der vielschichtigen und tief in das bestehende System greifenden Veränderungen wird das Gesetz erst am 01.01.2013 greifen.

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