Alle Jahre wieder.
Zum Ende eines jeden Jahres sammeln sich die Bettelbriefe im Postfach. Da will noch einer schnell sein Geld oder gar verhindern, dass eine Forderung verjährt und sendet anstelle Weihnachtsgrüße eine freche Mahnung.
Jetzt heißt es aufpassen.
Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!
Donnerstag, 12. Dezember 2019
Verjährung steht an Aufpassen
Donnerstag, 31. Oktober 2019
Abgetaucht und hinterher - 7
Mit Kanonen auf Spatzen?
Wenn der Gerichtsvollzieher beim Staatsanwalt klingelt.
Richtig schwere Geschütze fährt auf, wer mittels der Exekutive versucht seinen Schuldner auf die Schliche zu kommen. Mit einer Anzeige bei der Polizei kann die Welle losgetreten werden. Aber Vorsicht, die Welle könnte zurück schwappen und dabei an Wucht gewinnen.
Hintergedanke dabei ist es, den Schuldner wegen einer oder mehrerer Vergehen anzuzeigen. Da wäre zum Beispiel eine falsche Erklärung an Eidesstatt, Vollstreckungsvereitelung. (§ 288 StGB), Eingehungsbetrug oder Verstoß gegen die Meldepflicht. Es gibt viele Möglichkeiten.
Doch lehnen Sie sich nicht zu weit aus dem Fenster. Um an die Ermittlungsergebnisse zu kommen, müssen Sie einen Anwalt einschalten. Dieser wird Ihnen hoffentlich im Vorfeld die notwendigen Informationen geben die Sie davor schützen ein Tsunami zu erleben.
finden nun genug Kanzleien, welche für einen kleinen Betrag tätig werden.
Hier die Übersicht aller Posts zu diesem Thema. Zu finden unter dem Label
Abgetaucht
Labels:
Abgetaucht
Abgetaucht und hinterher - 6
Detektiv Rockford – Anruf genügt.
Darf es etwas teurer werden?
Wer keine Kosten scheut, oder wenn die Forderung, die es beizutreiben gilt, es hergibt, sollte bei Bedarf auch einen Detektiv zurate ziehen. Allerdings ist bei der Beurteilung ob sich der Aufwand lohnt zu beachten, dass die Kosten auch im Erfolgsfall meist zu Ihren Lasten gehen.
Labels:
Abgetaucht
Abgetaucht und hinterher - 5
Doch lieber alles abgeben?
Das klassische Inkassobüro
Labels:
Abgetaucht
Mittwoch, 30. Oktober 2019
Abgetaucht und hinterher - 4
Vom Anfänger zum Profi
Rechercheprofis und Ihr Werk.Wie schon oben einmal angesprochen und unter (1) verlinkt, gibt es Unternehmen, welche Anschriften abgleichen und, erweitert dazu auch Personen suchen. Dazu werden Sie im Internet zahlreiche Anbieter zur Dienstleistung „Adressenrecherche“ finden. Einige sind dabei welche nur die übergebenen Daten mit den Meldewesen abgleichen und dazu eher unzufriedene Ergebnisse liefern. Denn die Anfrage haben wir weiter oben bereits selber erledigt.
Labels:
Abgetaucht
Abgetaucht und hinterher - 3
Die Suche soll beginnen.
Erste, eigene Schritte.Bevor Sie nun Gott und die Welt in Bewegung setzen, sollten Sie erst einmal mit bedacht alle die Möglichkeiten ausschöpfen, welche Sie in eigener Regie gehen können und auch wollen. Abhängig von der Höhe und der Auswirkung eines Forderungsausfalles sollten Sie wie bereits angeführt die Verhältnismäßigkeit wahren. Prüfen Sie also, ob der Aufwand lohnt
Welche Suchmöglichkeiten haben Sie?
Labels:
Abgetaucht
Dienstag, 29. Oktober 2019
Abgetaucht und hinterher - 2
Prävention, oder ach hätte ich doch bloß vorher….
… genauer geprüft.Ich streue jetzt kein Salz in Ihre offenen Wunden, doch es sollte zumindest gesagt sein, dass eine vorbereitende Prüfung des Adressenmaterials oftmals zur Vermeidung von Forderungsausfällen führt. Je nach Geschäftsumfang und der Bereitschaft präventiv zu investieren kann ein Abgleich mit diversen Datenbanken helfen, das Risiko zu minimieren.
Labels:
Abgetaucht
Montag, 28. Oktober 2019
Abgetaucht und hinterher - 1
Schuldner suchen und finden
Wer Waren liefert und Dienstleistungen erbringt, hat in der Regel auch einen
Anspruch darauf, dass seine Rechnungen pünktlich bezahlt werden. Nur so ist es
auch gewährleistet, dass der Unternehmer selber auch seine eigenen Rechnungen
bezahlen kann. Ein Prinzip, auf dem unsere Wirtschaft aufbaut.
Labels:
Abgetaucht
Samstag, 6. April 2019
Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019
Auf so ein Wort können nur Vollprofi aus der Behörde kommen.
Hier ist Sie nun, die Tabelle mit den neuen Pfändungsfreigrenzen gültig von 07/2019-06/2021 die untere Grenze bis zu der ein Einkommen nicht pfändbar ist, beläuft sich nun auf 1.179,99.
Es wird eine PDF Datei geladen!
Abonnieren
Posts (Atom)