Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 27. Juli 2009

Bonitätsprüfung mal anders

Infoscore-Bonitätsprüfunges ist schon ein Übel. Eigentlich war ich mir sicher, bei der SCHUFA keine Informationen mehr hinterlegt zu haben, welche mich in meinem täglichem Leben behindern und meine finanziellen Entscheidungen beeinträchtigen. Damit ich meinen Blog und vielleicht auch andere neue Projekte im Internet mal ein wenig geschmeidiger präsentieren kann, hab ich mir gedacht, melde Dir doch mal ne Domain an. Weil gerade eine Aktion läuft, Domain für ein Euro (bis 31.07.2009) wollte ich dies auch Anfang Juli bei United-Domains machen. Ganz einfach über das Internet.


Weit gefehlt. Onlineanmeldung nicht möglich. OK Griff zum Telefon, die haben ja ne normale Telefonnummer. Dort stellte sich heraus, das nicht die SCHUFA böses Kind ist, sondern das Informationen über meine Person von der Arvato-Infoscore an die United-Domain gegeben wurden. Also hab ich da mal angerufen und gefragt was denn da los wäre. Die freundliche Mittarbeiterin bat mich eine Selbstauskunft per Fax anzufordern, diese sei kostenlos und dauert nur wenige Tage. Das tat ich dann auch am 16.07 und am 21.07 hielt ich bereits die Selbstauskunft in Händen. Diese ist dem Beitrag als Bild beigefügt.

infoscore-BonitätNun rief ich erneut bei der United-Domain an, ein Anruf der berauschende 25 Minuten dauerte von denen ich 20 in der Warteschleife hing, weil ich von einem Hierarchieebene in die nächste gehoben wurde. Letztendlich landete ich bei einer sehr netten Dame die das alles nicht verstand und mich bat das Schreiben der Arvato-Infoscore doch Ihr einmal zur Verfügung zu stellen. tat ich dann auch.


Wir verblieben dann mal so, dass Sie sich per Mail bei mir zurückmeldet, was Ihre erneute Anfrage ergeben hat. Die Mail kam dann fast Postwendend zurück mit dem lapidaren Hinweis, wir haben Ihnen ein Portfolio angemeldet.

Sehr sehr seltsam. Ich hab in meinem alten Job immer mal die Auskünfte der Bonitäts-Finder benutzt. Die passten auch immer.

Mittwoch, 22. Juli 2009

Die Sache mit dem P-Konto

Also wirklich, das grenzt schon an unlautere Methoden oder fast Erpressung, wenn es um das Thema P-Konto geht. Nähere Infos zum P-Konto gibt es hier: P-Konto bei Rechtslupe

Also im Detail geht es darum, dass ich für eine Freundin, welche sich in einer recht unüberschaubaren finanziellen Situation befindet, bei dem Banker meines Vertrauens, der mir in vielen Situationen echt geholfen hat, mal vorsichtig ein weiter oben beschriebenes „P-Konto“ angefragt habe und welche Rahmendbedingungen dabei zum Tragen kommen. (Boar was für nen Satz…) Hinzu kommt noch, dass diese Freundin sich gerade im Ausland aufhält und dort arbeitet.

Ok ich also per Mail angefragt und folgende Antwort bekommen. Die ist echt nicht bearbeitet, nur Namen und Orte wurden entfernt.


Hallo Frau xxx,

natürlich bieten wir unseren Kunden, oder denen die es werden wollen auch
Konten auf Guthabenbasis an. (Z.B. wg. einer negativen Schufa.)
Auch können wir Konten eröffnen, bei denen der Kontoinhaber nicht anwesend
ist. Hierzu gibt es das Fernabsatzgesetz, welches es uns ermöglicht
Konten zu eröffnen und die Unterlagen auf postalischem Wege dem Kunden zur
Unterschrift zu zusenden.

Wir bieten unseren Kunden das Girokonto auf Guthabenbasis in Verbindung mit
einem von jedem Kunden benötigen Basisschutz an:
D.h. es ist eine Haftpflichtversicherung u. ein Riestervertrag (alternativ
je nach Kundenbedürfnis auch ein privater Rentenvertrag, Bausparvertrag
oder eine Unfallversicherung) über die BLÖDEBANK abzuschliessen.
Bereits bestehende Verträge werden, wenn möglich, auf uns umgeschrieben
bzw. müssten gekündigt werden.

In "Ihrem" Fall gestaltet sich das mit den Absicherungen natürlich etwas
schwieriger, da ein Kunde für seinen Absicherungsvertrag anwesend sein
muss. Aber auch das würden wir irgendwie hinbekommen.

Die sofortige Einrichtung des Kontos wäre kein Problem. Damit hätte man
schonmal die Konto-Nr. um diese ggf. beim Arbeitgeber oder Amt angeben zu
können. Es sind aber erst Verfügungen darüber möglich, sobald wir die
Unterlagen unterschrieben zurückerhalten haben u. die Zusatzverträge
unterschrieben sind.
Wir benötigen für die Eröffnung alle personenbezogenen Daten. D.h. es wäre
am besten, wenn Sie die Personalausweiskopie von NAME ZENSIERT einreichen
könnten oder wir dies per Mail/Fax erhalten. Zudem wären folgende Angaben
wichtig: Familienstand, wenn verheiratet: seit wann, Arbeitgeber: seit wann
dort beschäftigt, evtl. Geburtsname, aktuelle Adresse im Ausland u. auch in
Deutschland - ggf. stimmt die auf dem Personalausweis nicht mehr?!

Ich würde das Konto für Sie eröffnen, wenn Sie mir die Daten zukommen
lassen würden. Wenn Sie das gerne persönlich erledigen möchten, oder auch,
wenn Sie persönlich eine Vollmacht zu dem Konto erhalten sollen, dann
sollten wir unter der u.g. Rufnummer einen Termin vereinbaren.


Das war erst mal nen Schlag ins Gesicht. Seit wann bedarf es zur Eröffnung eines Kontos, welches eigentlich nur auf Guthabenbasis zu führen ist, ein Absicherungsvertrag? Das ist schon heftig. Glaube ich dem was ich mit google finde, so stellt ein Absicherungsvertrag bei einer Bank folgende Eigenschaften dar:

Garantien und Kreditderivate werden nach Basel II einheitlich als Absicherungsverträge betrachtet. Absicherungsverträge dienen – ebenso wie Sicherheiten und das Netting von Bilanzpositionen – der Kreditrisikominderung.


Aber STOP, meine Freundin wollte keinen Kredit, sondern nur ein P-Konto und mit BASEL II hat sie schon grad garnix am Hut.

Um anrechenbar zu sein, müssen Absicherungsverträge eine unmittelbare Forderung an den Sicherungsgeber darstellen, ausdrücklich an eine bestimmte Forderung gebunden und unwiderruflich sein.

Wie soll das mit einer Haftpflichtversicherung ermöglicht werden?

Ich habe so das dumme Gefühl, dass der feine Herr Bankdirektor hier lediglich darauf aus ist, seine Provision für weitere Versicherungsverträge einzustreichen. Im normalen Kundengeschäft halte ich das für durchaus machbar. Aber doch nicht bei einem Kunden der ein Konto mit Pfändungsschutz benötigt….

Bekloppte Welt. Wer hat gleiche Erfahrung gemacht? Wem wurde, bei der Anfrage zur Eröffnung eines Kontos mit Pfändungsschutz, auch versucht eine Versicherung zu verkaufen? Schickt mir ne Mail oder schreibt nen Kommentar.

Sonntag, 19. Juli 2009

Alles neu macht der Juli….

am 10 Juli 2009 hat der Bundesrat beschlossen, mir das Leben auf der einen Seite zu erleichtern und auf der anderen Seite zwangsläufig zu erleichtern.

Worum geht es im Detail?

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung.

Soll bedeuten, dass der Gläubiger und der Gerichtsvollzieher nun erheblich mehr Möglichkeiten haben werden, einem verschwundenen Schuldner auf die Schliche zu kommen. So soll es nach dem Willen des Gesetzgebers nun möglich sein, Informationen nicht nur bei der Meldebehörde, sondern auch beim Kraftfahrtbundesamt oder den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung Informationen über den Aufenthaltsort und die Einkaufsquellen zu bekommen.

§755 ZPO
Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners
(1) Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Schuldners nicht bekannt, darf der Gerichtsvollzieher auf Grund des Vollstreckungsauftrags und der Übergabe der vollstreckbaren Ausfertigung zur Ermittlung des Aufenthaltsorts des Schuldners bei der Meldebehörde die gegenwärtigen Anschriften sowie Angaben zur Haupt- und Nebenwohnung des Schuldners erheben.
(2) Soweit der Aufenthaltsort des Schuldners nach Absatz 1 nicht zu ermitteln ist, darf der Gerichtsvollzieher
1. zunächst beim Ausländerzentralregister [...]
2. bei den Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung
[...]
3. bei dem Kraftfahrt-Bundesamt[...]
erheben. Die Daten nach Satz 1 Nr. 2 und 3 darf der Gerichtsvollzieher nur erheben, wenn die zu vollstreckenden Ansprüche mindestens 500 Euro betragen[...]
In den 500 Euro sind die Vollstreckungskosten und Nebenforderungen nur dann zu berücksichtigen, wenn diese allein Gegenstand des Vollstreckungsauftrages sind.
Somit wurden dem Gläubiger und auch dem Gerichtsvollzieher weitere Möglichkeiten gegeben den Schuldner in eine durchsichtige Figur zu verwandeln. Wehe den, der seinen (versicherungspflichtigen) Nebenjob nicht bei der eidesstattlichen Versicherung mit angibt. Spätestens bei der Anfrage beim Rentenversicherer wird dieser Bekannt.

Donnerstag, 16. Juli 2009

Bezahlen war gestern

Payment 2.0, stell Dir vor, Du jobst in einem echt Coolen Laden, da sitzt nen Typ am Tisch, futtert die Speisekarte rauf und runter und beim bezahlen kommt er Dir mit dem Argument: Für das Steak zahl ich nur 22,50€ das kostet beim Steakhaus an der Ecke auch nur 22,50€.

Unglaublich? Nein durchaus denkbar. Was glaubst Du, was in Deutschland passiert, wenn Du beim Frisör sitzt und dem sagst, hey ich möchte gerne Stränchen und Schneiden, aber eigentlich habe ich nur Geld für schneiden. Die Stränchen möchte ich aber dennoch, zahlen tue ich das dann nächste mal, aber nur wenn meinem Mann das Gefällt…. öhm Hallo??

Ok seht Euch dieses Video einfach mal an…

Freitag, 10. Juli 2009

technische Probleme mit den Links

meine auf Lycos gelegte Linkweiterleitung ist defekt, wenn die Links nicht gehen, sorry. Ich bin am Ball... alte Frau ist kein D-Zug :)

UPDATE 18.07.2009
geht wieder. Bin nun von lycos zu piranho gewechselt. Solltet Ihr noch einen Link finden der nicht geht, bitte per Kommentar.

Danke

(Rechts)sachen gibt's ...

Der Begriff Flatrate breitet sich in unserem Sprachgebrauch mal so richtig aus. Da gibt es natürlich den Ursprung, die Internetflatrate, es gibt bereits Festnetzflatrate und natürlich auch Handyflatrate. Neulich erst wieder in der Kritik, die Flatrate beim Saufen, ich hab auch schon von einer Flatrate beim Strom gehört. Aber das Neuste was mir über den 22“ TFT gesprungen ist, war die Rechtsflatrate. Der Anbieter, Janolaw, bietet zum Beispiel für die Betreiber eines Onlineshops ein Komplett-Paket Internetshop & Update-Service für gerade mal 119 Euro und das inkl. Steuern. Auch für die Betreiber eines Shops bei eBay bieten die Anwälte ein Komplett-Paket eBay & Update-Service an. Das Kostet 69 Euro. Werbewirksam wird mit Abmahnsichern AGB gewunken weiter stehen Widerrufsbelehrung, Impressum oder Datenschutzerklärung hoch im Kurs.

Für den Privatmann (Frau) gibt es dann noch die Rechtsflatrate. Mehr Sicherheit und Rechte im täglichen Leben und Job. Probleme mit Vermieter oder Nachbarn? Stress an der Ampel (vorn war noch grün) Job gekündigt? Alles das soll mit der Janolaw Rechtsflatrate abgesichert sein. Naja, hätte ich zumindest vor einigen Jahren von dem Online-Inkasso Service gehört, vielleicht müsste ich diesen Blog heute nicht mehr führen.

Für einige andere Dinge liest sich die Seite ganz interessant. Ob ich es mal testen soll :)

Wenn jemand bereits Erfahrung mit Janolaw hat, ich freu mich auf Mails oder Kommentare.

Donnerstag, 9. Juli 2009

Alle (drei) Jahre wieder…

wer wie ich, regelmäßig mit einem Gerichtsvollzieher trifft, oder treffen muss, wird schnell und viel über die Gepflogenheiten und natürlich auch gesetzlichen Regelungen und Grundlagen seiner Arbeit lernen müssen. Ich habe mich im Laufe der letzten Jahre sehr intensive mit dem Thema beschäftigt und schöpfe heute aus dem Vollen.

Generell ist es Fakt, dass ein Gläubiger nach Erteilung eines vollstreckbaren Titels, dem Vollstreckungsbescheid eben, den Gerichtsvollzieher damit beauftragen kann, die Forderung zuzüglich angefallener Nebenkosten, einzuziehen. Soweit so gut. Trabt der Gerichtsvollzieher also dann mal mit dem Vollstreckungsbescheid bei mir an und ich kann nicht zahlen, bzw. habe seiner Ansicht nach nichts Verwertbares und Pfändbares in meinem Besitz, so kann der Gerichtsvollzieher mir die sogenannte eidesstattliche Versicherung abnehmen. Das Verfahren dazu ist in verschiedenen Gesetzen geregelt. Das ist hier wie folgt nachzulesen.

  • Zivilprozessordnung (ZPO) §§ 807, 899 ff.
  • Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) §§ 259 bis 260
  • Abgabenordnung (AO) § 284

Allerdings gehe ich heute nicht im Detail auf das Verfahren ein sondern nur auf eine kleine Besonderheit und der „möglichen Option“ sich das Gesetz zunutze zu machen. Denn im §900 ZPO gibt es verschiedene Möglichkeiten, die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung deutlich zu verzögern, um sich so Luft und Zeit zum Reagieren zu verschaffen.

Option 1 § 900 ZPO Absatz 2
(2) […] Der Schuldner und der Gläubiger können der sofortigen Abnahme widersprechen. In diesem Fall setzt der Gerichtsvollzieher einen Termin und den Ort zur Abnahme der eidesstattlichen Versicherung fest. Der Termin soll nicht vor Ablauf von zwei Wochen und nicht über vier Wochen hinaus angesetzt werden. Für die Ladung des Schuldners und die Benachrichtigung des Gläubigers gilt Absatz 1 entsprechend

Also schon mal bis zu vier Wochen gewonnen. Aber Achtung Zeit nutzen. Mit dem Gläubiger verhandeln. Bei Schriftwechsel den Gerichtsvollzieher mit einbeziehen, schriftliche Antworten des Gläubigers aufheben, telefonische Absprachen handschriftlich notieren mit Datum & Uhrzeit. Am besten alles schriftlich fixieren.

Option 2 § 900 ZPO Absatz 3
(3) Macht der Schuldner glaubhaft, dass er die Forderung des Gläubigers binnen einer Frist von sechs Monaten tilgen werde, so setzt der Gerichtsvollzieher den Termin zur Abgabe der eidesstattlichen Versicherung abweichend von Absatz 2 unverzüglich nach Ablauf dieser Frist an oder vertagt bis zu sechs Monaten und zieht Teilbeträge ein, wenn der Gläubiger hiermit einverstanden ist. Weist der Schuldner in dem neuen Termin nach, dass er die Forderung mindestens zu drei Vierteln getilgt hat, so kann der Gerichtsvollzieher den Termin nochmals bis zu zwei Monaten vertagen.

Go ahead, make my day Baby! Das kann mir also bis zu 8 Monaten Luft und Zeit zum Agieren verschaffen. Mit den beiden Optionen habe ich also die reale Chance mir die Abgabe einer eidesstattlichen Versicherung für rund 9 Monate vom Hals zu halten.

Aber warum steht im Titel, Alle (3) Jahre wieder? Ist eine eidesstattliche Versicherung erst mal abgegeben, so landet diese beim Schuldnerverzeichniss des zuständigen Vollstreckungsgerichts. Dort kann jeder mit einem berechtigtem Interesse Einblick erhalten. So werden die Daten auch von der SCHUFA abgeglichen. Steht die eidesstattliche Versicherung dann in der SCHUFA Auskunft, ist es Essig mit Handy, Kredit und Wohnung. Die Laufzeit eines solchen Eintrages ist drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem die eidesstattliche Versicherung abgegeben wurde. Danach wird der Eintrag nicht mehr zur Auskunft gebracht. ACHTUNG, wer die Forderung vorher begleicht, kann beantragen, dass der Eintrag sofort gelöscht wird. (§915 ZPO)

Auch die Gültigkeit, oder gerne auch als Schonfrist bezeichnet, einer eidesstattlichen Versicherung ist drei Jahre. Wird die Forderung in dieser Zeit nicht getilgt, kann der Gläubiger hier noch mal eine eidesstattliche Versicherung nachfordern. Aber, kann der Gläubiger dem Gericht nachweisen, dass es zu einer signifikanten Änderung bei den Einkommens- oder Vermögenswerten beim Schuldner gekommen ist, so darf er nach §903 ZPO die bereits abgegebene eidesstattliche Versicherung, wiederholen lassen.

Der Gerichtsvollzieher hat sich daher bei mir wieder angekündigt und wird Heute 09.07.2009 gegen 12 Uhr bei mir aufschlagen. In weiser Voraussicht habe ich meine Fotoausrüstung zunächst mal bei der Nachbarin deponiert. Alles andere ist unterer Lebensstandart und daher nicht Pfändbar. Mal sehen ob ich mir vier Wochen oder gar direkt nen halbes Jahr rausholen kann.

Mittwoch, 8. Juli 2009

Zitat: über das Betrügen

Mundus vult decipi,
ergo decipiatur!

Oder auf Deutsch:

Die Welt will betrogen sein,
darum sei sie betrogen


Warum ich zur Zeit hier mit Zitaten um mich werfe kann ich so genau auch nicht sagen. Ich stolpere in letzter Zeit halt darüber.

Freitag, 3. Juli 2009

Zitat: Thema Zusammen

"Zusammenkommen ist ein Beginn,
zusammenbleiben ist ein Fortschritt,
zusammenarbeiten ist ein Erfolg.“

Henry Ford