Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 27. Dezember 2010

Kleinviech macht auch Mist...

Heute mache ich meine Leser mal auf etwas nicht ganz neues aber doch interessantes aufmerksam. Gerade in meiner finanziell schwierigen Situation bin ich immer wieder froh, wenn ich mal im Netz eine Option aufmache, bei der ich etwas Geld sparen oder vielleicht sogar verdienen kann. Aus genau diesem Grunde benutze ich seit einiger Zeit beruby.com. Einem Portal auf dem ich für das ansurfen meiner Seiten ein kleiner Obolus in meinem Topf wandert.

Natürlich muss man sich immer vor Augen halten, dass einem kein unendlicher Reichtum beschert wird. Egal ob es sich um Paidmails handelt, die ich persönlich für völlig überflüssig halte, oder um Angebote wie beruby.com.

Dennoch starte ich meinen Internetexplorer mit beruby.com und surfe von da aus Seiten wie Facebook, Twitter oder Amazon an und erhalte eine Kleinigkeit. Lade ich dazu noch weitere Freunde ein, z.B. Facebook-User die dann auch über beruby.com ihre Seiten aufrufen, kann ich noch einen klitze kleinen Obolus oben auf setzen.

Steter Tropfen höhlt den Stein, oder füllt meinen Topf.

Es ist natürlich selbstredend, dass die Teilnahme absolut kostenlos ist. Wie blöd ist das denn, wenn ich etwas Geld verdienen möchte und vorher dafür noch bezahlen soll

Freitag, 26. November 2010

Aufklärung mal anders

Fragt ein kleiner Bub seinen Vater:
“Papa, wie bin ich eigentlich auf die Welt gekommen?”
Darauf der Vater:
“Na gut, mein Sohn, irgendwann müssen wir dieses Gespräch wohl führen.

Also, pass auf:

Der Papa hat die Mama in einem “Chatroom” kennen gelernt. Später haben der Papa und die Mama sich in einem “Cyber Cafe” getroffen und auf der Toilette hat die Mama ein paar “Downloads” von Papas “Joy Stick” machen wollen. Als der Papa dann fertig für das “uploaden” war, merkten wir plötzlich, das wir keine “Firewall” installiert hatten. Leider war es schon zu spät, um “Cancel” oder “Escape” zu drücken und die Meldung: “Wollen Sie wirklich uploaden?” hatten wir in den “Optionen” unter “Einstellungen” schon am Anfang gelöscht. Mamas Virenscanner war schon länger nicht “upgedated” worden und kannte sich mit Papas “Trojaner” nicht so recht aus. So drückten wir die “Enter”-Taste und Mama bekam die Meldung
“Geschätzte Downloadzeit 9 Monate"
Aufklärung im Zeitalter

Sonntag, 21. November 2010

Mietschulden

Ich habe für in den vergangenen Jahren eine Regel aufgestellt, nach der Rechnungen bezahlt werden müssen. dabei waren mir Abseits dieser Regel alle anderen Gläubiger vollkommen egal.

  1. Miete
  2. Strom
  3. Telefon (aber nur wenn Geld da war

Eindeutig und auf keinen Fall verhandelbar. Doch warum greife ich dieses Thema gerade auf? In meinen Freundeskreis ist der Fall aufgetreten, dass bereits die fristlose Kündigung der Mietwohnung eingetreten ist. Der Vermieter beruft sich da auf § 556 b BGB Hintergründig könnt ihr das da nachlesen. Miete war seit 3 Monaten nicht bezahlt. Normal hätte der Vermieter bereits nach der zweiten offenen Miete den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Die Situation war mehr als kritisch, wenn bereits die fristlose Kündigung des Mietvertrages im Haus liegt ist mehr als höchste Eisenbahn angesagt. Handlungsbedarf war angeraten. Wir vereinbarten zu nächst mit dem Vermieter telefonisch ein Gesprächs Termin. Denn wie ich zufällig in einen der letzten Beiträge geschrieben habe, nur redenden Menschen kann geholfen werden. Der Vermieter war ob der raschen Kontaktaufnahme sehr angenehm überrascht, Punkt für uns.

Direkt im Anschluss an diesem Telefonat wendeten wir uns an das für meine Freundin zuständige Jobcenter, denn als Hartz-4 Empfängerin konnte sie nicht wie vielleicht bei anderen Fällen, auf Unterstützung des Arbeitgebers hoffen. Auch hier kam der Termin nach Hinweis auf die fristlose Kündigung sehr schnell zustande. Direkt am nächsten Zag standen wir zunächst bei der ARGE und danach beim Sozialamt oder Neudeutsch Bürgerbüro der zuständigen Stadtverwaltung. Denn: Zur Abwehr einer akuten Notlage, und diese stand bei meiner Freundin, die wie ich drei Kinder hat, direkt bevor, ist das Bürgeramt / Sozialamt oder die ARGE in der Lage rückständige Mieten bis zu drei Monate zu übernehmen. Dies wurde uns auch so zugesagt, Da wir gut vorbereitet in die Termine gingen und soweit alle notwendigen Unterlagen zur Hand hatten konnte sofort ein Antrag aufgenommen werden.

Im Termin mit dem Vermieter hatten wir als Argument ja die Zusage der Stadt, dass die rückständige Miete gezahlt wird. Der Vermieter hatte sich bei der Kündigung auf die rückständige berufen. Somit war der Kündigungsgrund beseitigt. Der Vermieter war auch zufrieden, freute sich, dass meine Freundin das alles so schnell erledigte und bot ihr an, beim nächsten Mal, wenn es zu Problemen mit der Miete kommt, ihn sofort anzusprechen bevor er wieder wegen Mietrückstand kündigen muss.


Heute kann ich auch mal ein Buch zum Thema vorstellen, von dem ich überzeugt bin, dass wenn ihr es kauft, es euch weiterhilft.
Der Titel ist Die Kunst, mit meinem Geld auszukommen es bei Amazon bereits als gebrauchte Ausgabe unter 8 Euro zu bekommen. Lest euch einfach mal die Kundenrezensionen durch, die sprechen Bände.

Donnerstag, 18. November 2010

Ampelflirten leicht gemacht

Wer kennt das nicht, da stet "Mann" an der Ampel und neben Dir eine Superfrau. Wow dir fehlen quasi die Worte und grün und weg.

Bis heute konntest Du mit dem Kennzeichen in der Regel nicht viel anfangen. Zwar gingen findige Romeos in die Gästebücher der Stadt oder fluteten Foren oder soziale netzwerke mit den Infos, roter Golf, nette Brünette mit dem AKZ B-AA-666 wo bist Du?

Damit ist nun Schluß. Auf der Berliner Online-Halterauskunft Website kann nun der verlibete seine angebetete finden.

Eine Halterauskunft aber kann nur erteilt werden, wenn diese zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben, oder zur Erhebung einer Privatklage aufgrund im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden. So die definitin der Betreiber. In wie weit dies im Vorfeld geprüft wird oder wann andere Zulassungsbehörden folgen ist noch offen.


Weisheit der Woche

In Amerika gibt es eine These:

Möchtest Du einen Traum erleben und realisieren? Dann musst Du erst mal einen Traum haben.
Du möchtest Erfolgreich sein? Dann definiere Erfolg für Dich und setze Dir ein Ziel.

Sage Dir selber und damit deinem Unterbewusstsein, in welche Richtung es sich bewegen soll.

Nur mit einem klarem Ziel vor Augen, einem Bild von dem was Du erreichen willst,
weis Dein Bewusstsein in welche Richtung es geht.

Mein Traum ist es meine Schulden loszuwerden.
Mein Ziel ist es, meine Schuldner dazu zu motivieren, ihre offenen Rechnungen zu zahlen.


Dienstag, 16. November 2010

Nur redenden Menschen kann geholfen werden

Passend zum Artikel über die Verjährungsfristen, den ich zunächst aus der Sicht einer Gläubigerin geschrieben habe, hab ich natürlich auch noch mein Anliegen als Gläubigerin so kurz vor Jahresende.

Denn, wie vielen anderen auch mit einem Berg voll Schulden in der Kommode, werde auch ich regelmäßig von meinen Gläubigern angeschrieben. Man möchte in Erinnerung bleiben.

Egal wie viel und wem Geld geschuldet wird. Spreche unbedingt mit allen Deinen Gläubigern. Das schafft eine Basis. Du verlierst Dich nicht in der Masse der anonymen Schuldner die Briefe nicht öffnen, die schweigen die ihren Kopf in den Sand stecken. Du baust damit Vertrauen auf und zeigst, dass Du Dich um Deine Angelegenheiten kümmerst.

Es wäre etwas über das Ziel herausgeschossen dem Gläubiger oder gar Inkassobüro nun eine Weihnachtskarte zu senden. Aber zumindest mal nen Feedback auf einen Brief.

Habe Ihr Schreiben vom. xx.xx.xxxx erhalten. Teile Ihnen mit, dass …
Damit bekommst Du keinen Gnadenerlass und schon keinen Schuldennachlass. Doch irgendwann wirst Du Deine Bemühungen zurückbekommen, spätestens beim nächsten Vergleichsversuch kann Dir steter Kontakt zum Gläubiger hilfreich sein. Der Gläubiger sieht in der Akte dass Du etwas tust.

Niemal ssolltest Du berechtigte Schreiben Deiner Gläubiger ignorieren.

Also mach was draus.

Freitag, 12. November 2010

Bester Spruch heute...

Bei "two and a half men" ich zappte mich gerade durch das unweigerlich langweilige Freitagmittagprogramm und blieb da kurz hängen.

Aufforderung - beeil Dich und dann raus hier
Antwort - Ist ja wie beim Sex meiner Exfrau


Den musste ich heute einfach mal zum Besten geben

Dienstag, 9. November 2010

Verjährungsfristen 2010

Verjährungsfristen die es zu beachten gibt.

Bekanntlich bin ich ja nicht nur als Schuldnerin unterwegs, auch habe ich aus altem Gewerbebetrieb noch die ein oder andere Rechnung offen. Daher liegt es nur nahe das ich mich noch mal mit dem Stapel auseinander setze.

Wir nähern uns nämlich dem Jahresende und der 31.12.2010 nähert sich unweigerlich. Verbunden damit verjähren am Ende des Jahres 2010 alle die Forderungen welche in 2007 entstanden sind (Regelmäßige Verjährungsfrist 3 Jahre § 195 BGB). Das bedeutet, wer nicht mit akribischem Forderungsmanagement arbeitet, sollte mal einen Blick in sein Kassenbuch werfen und seine Pappenheimern mal den Marsch blasen.

Wer die Forderungen aus 2007 jetzt nicht tituliert verliert.

Was aber verjährt in 2010?
3 Jahre Beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist nach § 195 BGB für alle Ansprüche die aus dem täglichen Leben entwachsen und „!“ die nicht anderweitig geregelt sind. Darunter fallen offene und unbezahlte Forderungen aus Kaufpreiszahlung, Werklohn oder Zinsansprüche. Auch rückständige Lohn - oder Gehaltsforderungen aus 2007 verjähren am 31. Dezember 2010, ebenso Mietzahlungen, Unterhaltsleistungen und Beiträge an Vereine.
Dabei ist es nicht mehr erheblich ob der Schuldner nun Kaufmann ist oder Verbraucher. Die Verjährung beginnt am 31.12. des Jahres in dem die Forderung entstanden ist und „!“ ganz wichtiger Zusatz, der Gläubiger davon Kenntnis erhalten hat. Ein Schuldner der am 14.Jannuer 2007 also eine Fällige Rechnung nicht bezahlt hat in dem Fall nahezu 4 Jahre Verjährungsfrist. Kluge Schuldner kaufen im Dezember ein.

Etwas länger nämlich 30 Jahre, beträgt die Verjährungsfrist bei Herausgabeansprüchen aus Eigentum und anderen dinglichen Rechten, Familien- und erbrechtlichen Ansprüchen
Am bekanntesten ist diese Verjährungsfrist in Verbindung mit titulierten Forderungen in Form von Vollstreckungsbescheiden. Das ist natürlich nicht alles. Weiter dauert es 30 Jahre um Forderungen aus vollstreckbaren Vergleichen, Urkunden und Forderungen die im Insolvenzverfahren vollstreckbar wurden.
Hier jedoch beginnt die Frist am Tag der Feststellung / Urteil / Beurkundung ect…

Weitere, hier nicht unbedingt greifende Verjährungsfristen sind
  • 6 Monate wenn eine gemietete Sache defekt zurückgegeben wurde, beginnend mit der Übergabe der Mietsache an den Vermieter (§ 548 BGB).
  • 1 Jahr im Speditionsbereich, wer es wissen möchte bitte in § 439 Abs.1 Satz 1 HGB nachsehen
  • 2 Jahre bei Mangelansprüchen aus Kauf, Handwerks- oder Reparaturrechnungen die nicht an einem Bauwerk geleistet wurden. § 634a Abs.1 Nr.2 BGB.
  • 5 Jahre bei Mangelansprüchen aus dem Kauf eines Bauwerkes § 438 BGB Auch aus Handwerks- oder Reparaturleistungen an Bauwerken. § 634a Abs.1 Nr.2 BGB.
Das aber nur als kleiner Exkurs. Für uns heute wichtig ist die Regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren nach §195 BGB.

Beginn, wie beschrieben, Schluss des Jahres in dem die Forderung entstand, oder der Gläubiger davon erfuhr. Dauer 3 volle Jahre. Aber wir können auch in die Verlängerung gehen. Stichpunkt Hemmung §§203ff BGB oder Neubeginn §212 BGB. (Früher mal Unterbrechung)

Wann beginnt eine Verjährung neu? Der Schuldner hat die Forderung anerkannt, durch Teilzahlung, Ratenvereinbarung oder Sicherheitsleistung oder der Gläubiger hat eine gerichtliche oder behördliche Vollstreckungshandlung vorgenommen oder beantragt.

Was ist eine „Hemmung“ Es wird auf die Bremse getreten. Die Verjährungsfrist wird gehemmt oder gestoppt. Läuft die Hemmfrist ab, geht’s mit der Verjährungsfrist weiter. Sie beginnt nicht neu sondern verlängert sich um die gehemmte Zeit. Was kann und darf hemmen? Antrag auf Mahnbescheid, Klage auf Leistung und / oder Feststellung der Leistungspflicht, Meldung der Forderung im Insolvenzverfahren oder die Veranlassung der Bekanntgabe des erstmaligen Antrags auf Gewährung von Kostenhilfe.

Eine von mir verschickte Mahnung oder ein Mahnschreiben eines Inkassobüros oder Anwaltes hemmt die Verjährung nicht.

Was also ist zu tun im Jahresendgeschäft des Forderungsmanagement?

Die sicherlich ordentlich sortierten Forderungen aus dem Jahr 2007 müssen zur Vermeidung der Verjährung noch in diesem Jahr tituliert werden. Der erste Schritt ist also, dem Schuldner einen gerichtlichen Mahnbescheid unter den Weihnachtsbaum zu legen. Damit nämlich hemmen wir die Verjährungsfrist um 6 Monate. Da wir durch den Mahnbescheid unserem Schuldner mal wieder darauf hingewiesen haben, dass er nicht in Vergessenheit geraten ist, sollten wir gleich in Verbindung bleiben. Ich sende, nach dem ich die Info vom Mahngericht bekommen hab, dass der Mahnbescheid zugestellt wurde, dem Schuldner in der Regel ein Schreiben mit der Aufforderung doch nun die offenen Forderungen auszugleichen, da er sonst, nach Ablauf der 14 Tags Frist zum Wiederspruch, direkt den Vollstreckungsbescheid von den 3 heiligen Königen bekommt.

Also auf ins Jahresendmahngeschäft.



Samstag, 6. November 2010

Beim ALG II mehr herausholen

Mit diesen Buchstaben, darauf habe ich bereits in vorhergegangenen Beiträgen hingewiesen, wirbt RTL auf seinen Videotext Seiten und definiert ganz klar die Zielgruppe „Hartz-4“ Empfänger. Zu finden im Video-Text ab Seite 457.

3,99 Euro per SMS oder 5,99 per Telefonanruf sind erst mal nicht viel Geld. Gehe ich mal davon aus das ein Hartz-IV Empfänger bei ALDO oder einen anderen günstigen Discounter einkaufen geht, so bekommt man für 3,99 Euro 8 Pakete Brot zu je 500 Gramm und da sieht es schon wieder anders aus. Mit der Verzweiflung anderer Geld verdienen und sind es nur 3,99 Eure. In meinen Augen eine Bodenlose Frechheit.

Ich hab eine Handykarte geschenkt bekommen mit 5€ Guthaben drauf und hab mir von diesen 5 Euro das Infoblatt besorgt. Eine PDF Datei mit nicht 6 Seiten, welche, würde Kopf- & Fußzeile weggelassen, locker auf 3 gepasst hätten.



Nein die Bilder sind nicht mit dem original Dokument verknüpft. Wer dieses haben möchte hinterlasse bitte einen Kommentar mit einer gültigen Email im Text. Der Kommentar wird nicht veröffentlicht!

Vom Inhalt, der auf den ersten Blick recht informativ ist. Gebe ich an dieser Stelle nichts wieder, das hab ich an anderer Stelle bereits erledigt. Wermutstropfen, das was der Hartz-4 Empfänger hier für teures Geld einkaufen soll, gibt es als kostenlose Informationen z. B. hier im Hartz IV Forum, bei hartz.info und so weiter, oder einfach mal mit Google suchen. Rechts in der Leiste in das google Such-Feld hartz 4 forum eingeben. Da kommt genug bei rum.

Abschließend noch der Hinweis das ich dazu ein Video erstellen lasse, nicht von mir besprochen da meine Stimme grausam ist :), und auf myvideo und Youtube hochlade.

Donnerstag, 4. November 2010

Der Schuldenkönig



Bereits mehrfach hab ich mich ja schon über dieses Schandblatt mit Namen Der Schuldenkönig, ausgelassen. Heute beim stöbern durch ebay hab ich gedacht ich traue meinen Augen nicht. Zusammen mit den Worten Schulden, Beratung und Schutz prangert dieses Unwort in der Übersicht. SCHULDENKÖNIG. Es ist zum aus der Hautfahren.

Dabei gibt es dieses völlig überflüssige ebook bei mir völlig Gratis. Einfach nen Kommentar mit Email hinterlassen. Ich zeige dann, wie es zu bekommen ist und zwar absolut Kostenlos. Denn mehr als kostenlos

Nun hab ich mich noch mal mit Tante Google auseinander gesetzt weil ich wissen wollte, wie ich mit meinem Blog und dem Begriff „Der Schuldenkönig“ so gelistet bin. Leider nicht weit genug oben doch zumindest hab ich eines gefunden, was ich dem geneigten Leser nicht verwehren möchte.

Ein Bild sagt ja bekanntlich mehr als 1000 Worte…


Der Schuldenkönig

In diesem Sinne, Finger weg vom „Kauf“ des Schuldenkönigs, wer es haben möchte, bitte nen Kommentar hinterlassen.

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Schuldner Atlas 2010

Mit dem aktuellem Schuldner Atlas 2010 kommt die niederschmetternde Nachricht. Nach der Krise ist vor den Schuldenabbau. Denn wenn es der Wirtschaft in Deutschland auch wieder gut geht, es blieben ca. 6 Millionen Bürgerinnen und Bürger, die ihre Verbindlichkeiten nicht mehr aus eigener Kraft nachkommen können. Seit 2007 gab es keine Steigerung der Zahl derer in Deutschland die überschuldet sind. Dem neuem Schuldenatlas nach haben mit Datum 01.10.2010 etwa 6,5 Millionen Bürger in Deutschland Schuldenprobleme. Das sind etwa 290.000 mehr als im Vorjahr. Eine deutsche Stadt voll.

Auffällig und auch erschreckend ist die Zahl der Schuldner unter 20. So ist der Schritt in das erwachsen werden und damit auch die Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen doch auch häufig mit hohen Schulden verbunden. Offensichtlich ist es dem jungen Volk in Deutschland nicht immer gegeben, den Überblick zwischen Einnahmen und Ausgaben zu behalten.

Die Wirtschaft boomt die Schulden aber drücken den Bürger. Dem Osten geht’s besser als dem Westen, betrachtet man das Gesamtbild liegen wir Deutschen global gesehen trotz Weltwirtschaftskrise richtig gut im Rennen. Unter Berücksichtigung der Krise hätte es uns noch deutlich schlimmer erwischen können.

Einblicke in den Schuldner Atlas Deutschland 2010 gewährt die Creditreform auf ihrer Internetseite jedem Interessierten Besucher.

Schulder Atlas 2010



für wie blöd werde wir gehalten

Heute bei meinem Mailanbieter ne Mail im Postfach von Twitter. Mal wieder nen neuen follower find ich grundsätzlich ganz nett, vielleicht eine interessante Weggefärtin oder einfach nur jemand der mir folgen möchte.

Als ich mir die tweets angesehen hab dachte ich mir nur die Worte in der Überschrift

Der Benutzer bewarb eine Seite auf der in Flach ein Hand Geldstücke in einen Brunnen wirft. Nettes Spielchen dachte ich mir so. Der Benutzer und das sah ich erst auf den zweiten Blick, muss alledings die Müntze kaufen.

Eh Hallo? Ich soll über Paypal nen Euro ausgeben damit ich mir was wünschen darf und versuchen soll mit der Maus ne virtuelle Münze in einen virtuellen Brunnen zu werfen... für wie bekloppt hält der Betreiber einer solchen Seite seine Besucher?

Ich werde die URL hier bewusst nicht klickbar posten um nicht noch zusaätzlich Werbung dafür zu machen.

online-wunschbrunnen.de

Ich hab noch keine wirkiche Leistung gefunden die es mir plausibel macht warum ich nen Euro per Paypal ausgeben soll und noch meine Paypal Mailadresse, die zu 99% verifiziert ist, mitzuteilen. Datenschutz erklärung hin oder her.... der Zitronenfalter heist nicht Zitronenfalter weil er Zitronen faltet was also bedeutet mir ne Datenschutz Erklärung?

Na vielleicht meldet sich der Betreiber hier mit nem Aussagekräftigen Kommentar.

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Samstag, 30. Oktober 2010

.. ich will noch'n bisschen hartzen

Nein mann, ich will nicht arbeiten gehn . . .

Hartz aber herzlich das Video zur Lage der Nation. Mit Humor und einer geballten Ladung zynismus bringen hier die Y_TITTY eine Parodie.

Hier die Parodie:


Alles andere ist . . .

Freitag, 22. Oktober 2010

Deutsche Zentral Inkasso GmbH

Die Inkasso Haie der sogenannten Nutzlosbranche machen wieder von sich reden.

Mir ins getrübte Auge gefallen ist dabei allen voran der Deutsche Zentral Inkasso (DZI) welche sogar über GoogleAdWords nun Anzeigen schaltet, in dem einem suchenden suggeriert werden soll, Hey wir die DZI haben sogar schon vor Gericht gewonnen.

Hier werden klar und offensichtlich Informationen falsch interpretiert oder vorgestellt. Ich behaupte sogar, dass hier bewusst Prozesse angestrebt wurden deren Ausgang gesteuert werden konnte. In dem der Schuldner eben freiwillig seine Zahlungspflicht zugab oder aber ein Säumnisurteil ergangen ist, weil der Schuldner erst gar nicht zur Verhandlung kam. In der Regel zu erkennen an einem Versäumnisurteil oder das der Schuldner die Forderung anerkannt hat zu erkennen an einem Anerkenntnisurteile.

Mir kann keiner erzählen, dass an der Seite der Kunden ein fähiger Anwalt gesessen hat. Und wenn doch wird dieser vom DZI bezahlt worden sein.




Donnerstag, 21. Oktober 2010

Schlimmer geht immer

diese Erfahrung haben sicher schon viele Menschen gemacht, welche sich, Ohnmächtig Ihres Schuldenbergs, an einen Schuldnerberater gewendet haben.

Aber Vorsicht... bereits im März 2010 habe ich ja von einem Schuldnerberater der besonderen Garde berichtet, Dr. Meyers wird dem Aufmerksamen Leser sicher noch ein Begriff sein. Seine Geschäftsidee wird bereits im Forum von SAT1 ausgiebig Diskutiert auch im Forum des Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung finden sich mehrere Diskusionen zu Dr. Meyers und Co. einfach mal die Suchefunktion verwenden. Leider kann ich auf diese nicht verlinken.

Heute, beim Stöbern im Netz, habe ich eine Reportage über einen Anbieter dieser "besonderen" Dienstleistung, Schuldnerberatung, gesehen, welche mir die Schamesröte ins Gesicht jagte. Die Allgemeine Schuldenverwaltungs GmbH (ASV) mit Sitz in Hamburg wird hier genauer unter die Lupe genommen. Dabei stellen die Reporter fest, dass es sich nicht wie üblich um eine karikative Einrichtung handelt. Die ASV schöpft wissentlich Geld bei Menschen ab, die schon lange keins mehr haben. Ich vermeide das Wort Abzocke bewusst, da es nicht annähernd beschreibt was dieses Unternehmen offensichtlich treibt.

In der Reportage versucht Jochen Streuf, von der ASV, das Prinzip und das Geschäftsmodel zu erläutern. Seilschaften und kooperativen verbale Rülpser, hängende Schultern, eine Hand die verzweifelt durch das Gesicht fährt sowie weitere deutliche Signale in der nonverbalen Kommunikation zeigen deutlich die Unsicherheit und die Lügen die hier an den Tag gelegt werden. Seine Frau, Grit Streuf, ihres Zeichens Geschäftsführerin der ASV gibt ihr "Bestes" dazu.

Aber genug der einführenden Worte, hier das Video zum Ansehen.



Bleibt noch anzumerken, jedem den die Schulden über den Kopf wachsen, der sich Hilfe von dritten holen möchte sei gewarnt vor diesen Helfern. Intensives googlen oder Stöbern in Foren die sich mit Schulden und Schuldnern auseinandersetzen sollten eine erste Anlaufstelle sein. Dort wird auch über Institutionen wie Dr. Meyers oder ASV diskutiert. Gerne dürft Ihr hier auch Fragen stellen. Benutzt dazu die Kommentarfunktion und gebt eine Emailadresse an. Diese wird natürlich nicht veröffentlicht.

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Sonntag, 10. Oktober 2010

Corrida Inkasso

In letzter Zeit wieder heftig unterwegs, die Firma Corrida Inkasso, deren Inhaber P. Sch. im Kreuzfeuer bei Twitter steht.

-> Staatsanwalt @ Twitter mit ausführlichen Tweets zu Corrida Inkasso

Ganz witzig, unser geschätzter Kommentator Herr J. Winters wird lt. Tweet von 123578q nun auch bei Corrida Inkasso als Schuldner geliste.

Nun sehr wichtige und nicht von mir geschriebene Firmenprofile von Corrina Inkasso gibt es hier.

Wie ich gerade sehe verlinkt Ralf Bern in einem tweet direkt zumeinem ersten Beitrag über Corrda Inkasso

Zitat nicht haben nicht brauchen nicht mögen

Viele Menschen benutzen das Geld, das sie nicht haben,
für den Einkauf von Dingen, die sie nicht brauchen,
um damit Leuten zu imponieren, die sie nicht mögen.

Walter Slezak (1902-1983)

Montag, 4. Oktober 2010

Trödelmarkt der Titel

Nahezu unfassbar für den Schuldner, eine Gnade für den Gläubiger?

Börse für Schuldtitel zulässig.

Demnach kann nun jeder Inhaber eines rechtsgültigen Titels, diesen, nebst Angabe des Vor- und Nachnamen des Schuldners sowie die ersten beiden Zahlen der PLZ, auf der Plattform "schuldtitel-online.com" feilbieten.

Dem Landgericht Köln kag hier ein Vorgang zur Prpfung vor. Es wurde verneint, dass ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Schuldner vorliegt. Entsprechende Auflagen zur Sicherheit wurden gestellt.

Urteil des LG Köln vom 17.03.2010 28 O 612/09

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Samstag, 21. August 2010

infoscore schätzt

Schufa, Creditreform und der Kevinismus!

Ich taufe Dich auf den Namen Lukas und gebe Dir mit auf den Weg, dass die Schufa & Co. Dich dafür strafen. So oder ähnlich könnte der Taufspruch der Zukunft lauten, den es gibt Aussagen, dass die Infoscore das Alter von Bürgern schätzt, wenn dieses nicht bekannt ist. Dabei orientieren sich die Datenkraken an Namen und ggf. auch noch den Wohnort / Strasse. So werden junge Menschen grundsätzlich als ein größeres Risiko betrachtet, wärend bei älteren Menschen das Forderungsausfallrisiko geringer eingeschätzt wird. Wohnt ein junger erfolgreicher und gut verdienender Mann gegenüber eines sozialen Brennpunktes gibt es wohl keine Kreditkarte. Shit happens

Das aber kann nur Rechtswidrig sein.

Denn, je weniger Daten von einer Person vorliegen, desto falscher und hinderlicher sind die Score Werte die so ermittelt werden. Gibt eine Auskunftei diese falschen Daten dann noch an andere Auskunfteien weiter, potenziert sich der fehlerhafte Inhalt.

Selbst wenn die personenbezogenen Daten hinreichend bekannt sind, kann es zu einer falschen Einschätzung der Kreditwürdigkeit und des Scorings kommen. Wie bereits weiter oben angeführt, hat ein Hans-Dieter mehr Chancen einen Kredit zu bekommen als ein Lukas oder Kevin.

Die Schufa, die CEG-Kreditreform und die infoscore sind für den klassischen Verbraucher die wichtigsten Anlaufstellen. Hier sollte schriftlich untersagt werden, Scores zu verwenden, die nur auf Schätzungen und nicht auf Daten und Fakten basieren. Seit dem 01.04.2010 darf jeder Verbraucher eine kostenlose Schufa Auskunft einfordern. Natürlich auch von der CEG-Kreditreform und der infoscore. Auch diese Auskunfteien sind verpflichtet eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten auszustellen.

Sonntag, 1. August 2010

Frist der Mieter

Der Bundesgerichtshof hat für uns Mieter ein sehr wichtiges Urteil gefällt. Der Samstag ist kein Banktag und zählt daher nicht mit bei der Frist, welche die pünktliche Zahlung der Miete definiert. In der Regel wird der „dritte Werktag“ als Termin für die rechtzeitige Zahlung ausgemacht. Fällt der Monatserste somit auf einen Samstag, hat der Mieter Zeit bis zum darauf folgenden Mittwoch um die Miete beim Vermieter auf das Konto zu bekommen.
BGH AZ VIII ZR 281/09 sowie VIII ZR 129/09

Montag, 12. Juli 2010

GNeuMoP wird nix?!

Am 16.06.2010 wurde mit der Drucksache 17/2167 der "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" durch die Bundesregierung an den Bundesrat weitergegeben. Mit dabei eine Stellungnahme vom Bundestag. Sehr kompliziert, ist aber so im Grundgesetz geregelt.

Das Ziel von GNeuMoP ist es unter anderem das Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung moderner, transparenter und effektiver zu gestalten. Das wurde auch vom Bundestag in seiner Stellungnahme sehr begrüßt. Allerdings finden sich in dem Schriftstück auch klare Bedenken im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Es wurde als Ergebnis betrachtet, dass die verbleibenden Gehälter in den neu geregelten Pfändungsfreigrenzen zu einer deutlichen Einbuße des nach der Pfändung verbleibenden Gehaltes führt. Damit ist eine Annäherung an Sozialhilfe- oder HARTZ4-Sätze gegeben. Viele Schuldner werden sich dann aber die Frage stellen, wofür soll ich noch arbeiten gehen? Das aber bedeutet eine Mehrbelastung für die Staatskasse.

Auch die deutliche Benachteiligung für Delikt- und Unterhaltsgläubiger würde in vielen Fällen eine Pfändung in den Vorrechtsbereich verhindern. Wieder landen viele Forderungen beim Staat bzw bei den Unterhaltsvorschusskassen.

Seit dem 01.07.2010 ist die Reform des Kontopfändungschutzes in Kraft getreten. Der Gesetzesentwurf lässt sich damit aber nicht vereinbaren. Auch die Regionalisierung und die verschiedentliche Berechnung in den einzelnen Bundesländern gegenüber einer heute für ganz Deutschland gültigen Lohnpfändungstabelle birgt viele Risiken einer deutlichen Verkomplizierung und öffnet weiter die Missbrauchsanfälligkeit des Pfändungsschutzsystems

Damit ist GNeuMoPerst einmal Geschichte.

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Verzugszinsen & Basiszinssatz

Zum 01.07.2010 wurde der Basiszinssatz neu festgelegt. Obwohl ... es hat sich nichts geändert. Wie bisher liegt dieser bei 0,12%. Die Bundesbank sieht keine Notwendigkeit in einer Änderung. Geregelt ist der Basiszinssatz und die turnusmäßige Anpassung in § 247 BGB.

Was bedeutet das für uns Schuldner und Gläubiger? Die Verzugszinsen, die auf den Basiszinssatz aufsetzen, betragen bei Verbraucherschulden nunmehr 5,12% und bei gewerblichen Schulden 8,12% und für den grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag: 2,62 Prozent.

Es können natürlich durch einen Gläubiger auch höhere Zinsen verlangt werden:
§ 288 Abs. 3 BGB. Höhere Zinsen können sich aber nur aus einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung ergeben, da alle anderen gesetzlich bestimmten Zinssätze gleich hoch oder niedriger liegen.

Zu beachten ist, dass man diesen höheren Zinssatz beim Gericht auch darlegen muss. Dabei reicht es nicht aus zu behaupten, dass ein höherer Zinsschaden entstanden ist.

Der aktuelle Basiszinssatz ist somit seit 01.07.2009 unverändert.

Das Forum Schuldnerberatung

in meiner Liste: Tolle Seiten zum Thema Schulden, hab ich unter anderem das Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung gelistet. Diese haben in den letzten Wochen, meiner langen Pause, einiges am Server und den Links geändert.

Ich hab den Link aktualisiert.

Die Seite ist sehr zu empfehlen.

Laaange Pause

Nach einer sehr langen Pause bin ich wieder da. Der Sommer, die WM, die Kinder und natürlich meine Schuldner haben mir die letzten Wochen mit viel Arbeit gefüllt.

Allerdings ist nicht sehr viel produktives dabei rumgekommen, außer dass ich meine Kids auf das beste bespasst habe :)

In Vorbereitung ist ein ergänzender Bericht zur unglaublichen RTL-Hartz IV Abzocke. Ich habe mir die im Bericht offerierte Sammlung nützlicher Tipps einmal für unverschämte 3,99 € per SMS bestellt. Lediglich 6 Seiten.

Wer nun aber glaubt für 3,99 € 6 Seiten umfangreiches Infomaterial mit Geheimnissen, Top Tipps und Kniffen zu bekommen, der hätte sich für dieses Geld bei Aldi besser 3 Brote gekauft.

Mehr dazu in den nächsten Tagen.

Donnerstag, 6. Mai 2010

RTL HARTZ IV Abzocke

Im weiter unten aufgeführten Beitrag habe ich mich ja schon darüber geäußert, dass RTL als Sender im Videotext versucht. Den ALG II Empfängern noch den letzten Euro aus der Tasche zu ziehen.

Als Sender der Serie "Raus aus den Schulden" ist dieses Verhalten ja schon aberwitzig genug.

Hier mal die Videotextseiten, welche das ganze verdeutlichen.






Aber... bitte nicht anrufen oder ne SMS senden. Ich werde die Euros für Euch, meine geschätzen Leser mal investieren und die Quintessenz aus dem Pamphlet hier mal zum Querlesen geben.

Donnerstag, 15. April 2010

ALG II jetzt mehr raus holen

....

welcher verzweifelte Hartz 4 Empfänger wird beim lesen dieser Zeilen nicht hellhörig und erhofft sich vielleicht den einen oder anderen Euro an zusätzlicher Unterstützung? Ich denke mal fast jeder.

Aber... ja genau jetzt kommt die Stelle an der das Aber kommt, was steckt hinter diesen Schlagworten? Gefunden hab ich Sie im RTL Videotext auf der Seite 457. Dort prangert der Privatsender mit roten Buchstaben an:

"In 50% der Fälle bekommt man Recht"
...weil, so der Sender weiter, Experten schätzen, dass die Mehrheit der ALG Bescheide fehlerhaft ist und das in der Regel zum Ungunsten der Empfänger.

Auf den folgenden Seiten werden "Erfahrungsberichte" von Gerd L. (54) und Lara F (32) veröffentlicht. Es gibt im Netz etwa 2000 Seiten auf den Lara F. und Gerd L. sich für andere Produkte und Dienstleistungen begeistern. Meist mit gelb unterlegten Sätzen.

Optimieren der ALG-I-Ansprüche, Mietzuschüsse, Mehrbedarf und Sachleistungen. Möglichkeiten Frist- und Formfehler zu erkennen, werden Werbetechnisch perfektpropagiert.

Es darf natürlich nicht fehlen, dass ALG-II Berechnungen für Verfassungswidrig erklärt wurden. 500 Euro Regelleistung werden in Aussicht gestellt.

Grundsätzlich finde ich es sehr löblich, dass der große TV-Sender, u. A. als Herausgeber des Magazins "Raus aus den Schulden", sich für die Gruppe der Menschen in Deutschland einsetzt die vom Staat Geld bekommen. Was mir allerdings sehr übel aufstößt ist der Umstand, dass auf Seite 4 von 4 dieser Videotext Anzeige, genau dieser Gruppe noch einmal in die Tasche gegriffen werden soll.

Per Faxabruf 1,39 Euro pro Minute bei 6 Seiten
Per Post für 5,99 Euro über 0900 Mehrwertnummer
Per Mail für 3,99 Euro über SMS Dienstleistungen.

Hat es RTL nötig, sich an den Hartz 4 Empfängern in Deutschland zu bereichern?

Samstag, 10. April 2010

Gerichtsvollzieherwesen privatisieren?

Noch so ein Aprilscherz?

Mit dem Gesetzesentwurf 17/1210 möchte der Bundestag dem Gerichtsvollzieher aus der staatlichen Lohnliste entlassen.

Das Gerichtsvollzieherwesen bedarf struktureller Reformen. Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern, sind eindeutige verfassungsrechtliche Grundlagen für die Übertragung der Auf- gaben der Gerichtsvollzieher von justizeigenen Beamten auf Beliehene zu schaffen, die auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig sind (Beleihungssystem).


Kommt also demnächst ein Provisionsjäger an die Tür, mit der staatlichen Erlaubnis zu pfänden?

Der Bundesrat legte zu diesem Thema einen Änderungsvorschlag des Artikels 98a des Grundgesetzes vor, mit dem Inhalt, dass der Gesetzgeber Private mit den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers beleihen darf.

Aus Sicht eines Gläubigers ist das nicht uninteressant, da ein auf Leistungsanreize ausgelegtes Vergütungssystem sicher auch Spielräume lässt. So zahlt heute ein Gläubiger auch wenn der Gerichtsvollzieher erfolglos bleibt. Dies könnte sich mit der Änderung erledigt haben. Frei nach dem Prinzip, nur Umsatz schafft Provision.

Welch ein Zufall, dass erst vor kurzen ein Gesetzesentwurf Namens GNeuMop (Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes) vorgelegt wurde.

Dürfen wir als Gläubiger also demnächst Schlägertrupps losschicken? In der Begründung der Erneuerung des Gerichtsvollzieherwesen werden unter anderem als Begründung angeführt:

Ein Verstärken der Leistungsanreize durch einen Ausbau der dem Gerichtsvoll- zieher zustehenden Vollstreckungsvergütung im gegenwärtigen System kommt nicht in Betracht, weil die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers schon jetzt in weitem Umfang nicht durch die von den Parteien vereinnahmten Gebühren ge- deckt werden kann, sondern durch allgemeine Steuermittel finanziert werden muss.
Weiter....

Als Beliehene würden die Gerichtsvollzieher im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig. Dadurch wäre gwährleistet, dass Vollstreckungsaufträge nicht nur verwaltet, sondern die Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs angestrebt wird.


Naja ich erinnere mich daran, dass wir im Jahre 2007 schon einmal einen solchen Vorschlag hatten. Allerdings wurde zu diesem Zeitpunkt nicht mit gelber Tinte auf schwarzem Papier geschrieben…

Ich sollte mich freuen, dass die Beitreibung meiner Forderungen auf Grundlage der Änderung des Artikels 98 des Grundgesetzes in greifbarer Nähe rückt. Noch tue ich es aber nicht. Never change a running System. Was dem Staat vorbehalten ist sollte er auch behalten.


Sonntag, 4. April 2010

Spaarfuchs der 2te

vor fast genau einem Jahr berichtete ich darüber, wie ein Kunde beim einkaufen dem Geschäft an diesem Abend um rund 10 -15 € beschissen hat.

Gestern im Ostereinkaufsstress hab ich dann mal wieder einen neuen "Tipp" mitbekommen. Eine Kundin lud gerade Brot in ihrem Einkaufswagen. Einige Pakete vom guten, teurem Brot, das 500g Paket etwa 1,15€ .

Den Preis wollte sie an der Kasse aber nicht zahlen, daher tütete Sie die Pakete alle in andere, mitgebrachte Tüten um. Ich stand jetzt an der Kasse nicht in ihrer Nähe, denke aber das es zumindest der halbe Preis war.

Wie Frech geht es eigentlich noch?

Schuldnerliste?

Seit einiger Zeit bin ich ja auch auf Twitter zugegen. Beim Versuch dort nette Leute und interessante Tweeter zu finden, habe ich mal die Suchefunktion von Twitter bemüht. Beim Suchwort „Schuldner“ allerdings bin ich da auf etwas seltsames gestoßen nach dem ich dann die Suche um das Wort „gelistet“ verfeinerte war ich erst mal baff.

Eine Firma in Spanien kauft, unter anderem auch in Deutschland, offene Forderungen auf und bietet Forderungen zum Kauf an. Der Clou dabei, auf eine der Unterseiten werden die Namen und Anschriften bis auf die letzten beiden Zahlen der PLZ mit aufgeführt. Das „Inkasso“ Unternehmen legt für jeden Schuldner eine eigene Seite an und listet dort die Details der einzelnen Forderungen auf. Am Ende findet sich ein Vermerk, §915 ZPO und §1 SchuVVo womit das Inkasso Unternehmen seine Legetimation zur Veröffentlichung der Daten untermauern möchte.

Allerdings ist noch viel pikanter die Tatsache, dass zu jedem Schuldner bei Twitter ein eigener Account erstellt wird und dort in regelmäßigen Abständen die hinterlegte Information getwittert wird.

Schuldnername + Vorname als Twitter Account, dazu noch mal vollständiger Name danach der Hinweis „als Schuldner gelistet“. Gefolgt vom Hinweis EV abgegeben am Datum, oder AZ des Vollstreckungsgerichtes, bei einigen ist auch direkt der Hinweis aufgeführt, Insolvenzverfahren mit dem AZ des Insolvenzgerichtes.

Bei einem ist auch noch der Hinweis: als Betrüger gelistet angefügt.

Aktuell sind das bei Twitter 7 Accounts aber es ist damit zu rechnen das es mehr werden.

Der Inhaber der Domain ist via PrivacyProtect.org vor dem direktem Zugriff geschützt. Lt Impressum ist Firmensitz in Spanien, Alicante.

Ich werde auf jeden Fall gelegentlich mal einen Blick auf diese „Liste“ werfen…. Vielleicht stehe ich ja auch mal drauf.

Hier der Link zur Twitter Suche

Im übrigen freue ich mich auf nette follower :)

Samstag, 3. April 2010

GNeuMoP?? was das?

Die Pfändung von Arbeitseinkünften ist eine in Deutschland am häufigsten beantragte Zwangsmaßnahme, mit der Gläubiger versuchen ihre titulierten Forderungen beizutreiben. Jetzt aber sagen die Länder Baden-Württemberg und Sachsen, in einen:

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)“,

dass das Einkommen im Hinblick auf die Existenzsicherung des Schuldners und seiner Familie einen besonderen Schutz verdient.

Viele Schuldner, deren Einkommen bereits seit Jahren einer dauernden Pfändung unterliegen werden diese „Erkenntnis“ vermutlich nur mittleidig belächeln.

In dem Entwurf wird klar darauf hingewiesen, dass Regionale Unterschiede bei den Mieten, die Zugrundelegung des §850c ZPO auch auf Renten, Pensionen und Betriebsrenten zu Unstimmigkeiten führt, oder das die §§ 850a und 850b ZPO noch aus dem Jahr 1934 stammen.

Nun bin ich keine Juristin und scheue mich auch davor 69 Seiten Beamtendeutsch durchzukauen. Jedoch ist das Thema für mich zweiseitig von Interesse und ich kämpfe mich da so durch die Zeilen.

Der „neue“ §850c der ZPO, welche das pfändbare Einkommen regelt, wird an HARTZ 4 angelehnt (§20 Abs. 4 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.) sowie im Detail an das Wohngeldgesetzes und natürlich auch BGB. Der als „Eckregelsatz“ bezeichnete Betrag richtet sich nach den HARTZ $ Sätzen. Wird der Novellierung zugestimmt, ist der neue Pfändungsfreibetrag dann mindestens 110% vom Regelsatz. Hinzu kommen dann noch Mietkosten und (doppelte) Heizkosten. Berücksichtigung von Ehepartnern und Unterhaltspflichtigen Kindern kommen hinzu, hier wird der Eckregelsatz auf 146% angehoben. Bezieht ein Unterhaltspflichtiger des Schuldners eigenes Einkommen, so kann der Gläubiger per Antrag am Vollstreckungsgericht beschließen lassen, dass diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners nicht mit berücksichtigt wird. (ganz oder Teilweise)

Warten wir einfach mal die Zahlen ab, welche dann für beide Seiten kommen. Denn wichtig ist, was am Ende für „mich“ bleibt, wird sich jeder denken.

Donnerstag, 1. April 2010

BDSG was gibts neues?

Die Regeln für die Übermittlung von Daten an Schufa & Co

Mit der Neuerung des Bundesdatenschutzgesetzes sind ab dem 01. April 2010 neue Regeln und auch Aufgaben im Forderungsmanagement in Kraft.
Diese Neuerungen regeln und definieren klar, welche Daten ein Gläubiger an eine Auskunftei senden darf und welche nicht. So wurde ganz neu bestimmt, dass der vor einer Meldung bei der Schufa (oder jeder anderen Auskunftei) der Schuldner nachweislich erfolglos gemahnt werden muss und das mindestens 2 x. Hier greift also nicht wie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, die Verzugsregelung. (§§ 286 ff., 280 Abs. 1, 2 BGB).

Betroffen von dieser Regel sind nur die Forderungen, welche noch nicht rechtskräftig, z. B. durch einen Titel.

Meine speziellen Freunde, die Inkassodienstleister bekommen auch Fußfesseln. Der Gläubiger muss in seiner Mahnung darauf hinweisen, dass er offene Forderungen an einen externen Dienstleister weitergibt. Bestreitet der Schuldner hier bereits die Forderung, unabhängig aus welchem Grund, darf der Gläubiger die Daten nicht an den Dienstleister weitergeben. Eine Weitergabe darf auch nicht vor Ablauf einer 4 Wochenfrist erfolgen.

Wohnst Du noch oder lebst Du schon? Mit der Frage nach dem richtigen Wohnort wurde schon so manches Scoring in den Keller getrieben. Jeder größere Ort hat so seine Ecken, an denen sich Schuldner nahezu Stapeln. Dies beeinträchtigte in der Vergangenheit den Scoringwert der Auskunfteien. Jetzt muss bei der Verwendung eines Scoringverfahrens „wissenschaftlich“ nachgewiesen werden, dass das Verfahren seriös ist. Es darf nicht wie bis her über den ganzen Datenbestand gezogen werden.

Das sind sehr viele Änderungen die ich aus der Sicht einer Schuldnerin sehr begrüße. Auch werden zukünftig die Präventionsmaßnahmen für den Gläubiger aussagekräftiger. Lediglich die Aufgaben der Gläubiger, welche als Partner der Schufa arbeiten und dort Daten vermitteln wird erschwert. Ich selber habe nie Daten an eine Auskunftei übertragen.

Aprilscherz? Schufa in Not?

Ja und das ist auch gut so. Die Schufa sieht sich ab sofort einer Flut von neuen Aufgaben gegenüberstehen. Aber nicht nur die Schufa sondern jede andere Auskunftei auch.

Am 01. April 2010 tritt die Änderung im Bundesdatenschutzgesetz in kraft, nach dem jeder Bürger einmal im Jahr von jeder Auskunftei kostenlos Information darüber verlangen darf, welche Daten gespeichert sind.

Am 30.03.2010 wurden auf den Seiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz dazu Informationen hinterlegt. Sollte jeder mal nen Blick reinwerfen.

Sehr nützlich sind auch die Vordrucke die dort zu finden sind.

Montag, 29. März 2010

Wegweiser Abmahnung

Leute Leute, bereits weit über 100 mal wurde das EBook nun über den Link den ich hier im Blog und auf einigen Foren verlinkt habe heruntergeladen.

Es scheint also nicht abzureissen die Flut derer die eine Abmahnung wegen Filesharing bekommen.

Wer heute noch P2P Tool für MP3s oder avi's benutzt, ist selber dran Schuld.

Naja wer das EBook noch nicht hat, hier zum Beitrag: Thema Abmahnung Filesharing

Hinterlasst mir gerne nen kommentar ob es Euch geholfen hat

Danke

Freitag, 19. März 2010

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung oder auch Privatinsolvenz...

Ein Wort, bei dem es dem redlichem Gläubiger die Fußnägel nach oben reist. Ich erhalte häufiger an mich gerichtete Anschreiben, in dem der Schuldner selbst oder ein Vertreter um Auflistung der Forderungen bittet und mich höflich darauf vorbereitet, dass das private Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Bis heute habe ich jedes mal diesem Zähneknirschend zugestimmt, da in der Regel außer viel Arbeit, noch mehr Frust und den Spesen meist nichts bei rum kommt.

Doch gerade heute platze mir die Hutschnur.
Vor einigen Jahren kaufte ein Kunde bei mir Waren im Wert von einigen hundert Euro. Es wurde Lastschrift vereinbart, da die Ware nicht mit einem Rutsch verfügbar war, haben wir per Mail auch noch eine Teillieferung besprochen. Stichpunktartig der Ablauf: Ware wurde versendet, Lastschrift an die Bank gegeben, Lastschrift zurückgegeben, auf Anfragen per Mail keine Reaktion, Mahnverfahren eingeleitet, gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, Vollstreckungsbescheid per Gerichtsvollzieher zugestellt, mit Aufforderung wenn keine fruchtbare Pfändung, dann Abgabe eidesstattliche Versicherung ggf unter Zuhilfenahme eines Haftbefehls zur Erzwingung. Rückinfo des Gerichtsvollziehers, Schuldner bereits bekannt, eidesstattliche Versicherung vor 1,5 Jahren abgegeben. Darauf hin habe ich Anzeige wegen „Eingehungsbetrug“ gestellt.

Nach etwa 3 Monaten bekam ich ein Anschreiben eines gesetzlichen Vormundes, mit der bitte die offenen Forderungen zu stunden und zu prüfen, ob die Schulden nicht erlassen werden können. Begründung, der Schuldner sie psychisch Krank. Abgelehnt.

Jetzt, rund 3 Jahre nach dem beschriebenen Ablauf, kommt ein erneutes Schreiben, Privatinsolvenz. Ich hab dem Insolvenzgericht den Vorgang aus meiner Sicht geschildert, hab den Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft dazu gelegt, behauptet, dass der Schuldner nicht nur bei mir sondern auch bei anderen Gläubigern, in völliger Klarheit über seine Zahlungsunfähigkeit, Waren in betrügerischer Absicht gekauft hat. Weiter hab ich dem Gericht das Aktenzeichen der Anzeige mitgeteilt, ich hatte mir seinerzeit über einen Anwaltservice für knapp 50€ Akteneinsicht verschafft.

Nun mal sehen ob wir diesem speziellen Schuldner, der in meinen Augen wissentlich und in voller Absicht Waren gekauft hat, mit dem Vorsatz diese nicht zu bezahlen. Zumindest in meiner Anzeige wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.


Dienstag, 16. März 2010

Thema Abmahnug Filesharing

Ein wahrlich aufregendes Thema. Als Elternteil, ob nun alleinerziehend oder als Paar (gibt es ja auch noch) von heranwachsenden Jugendlichen, stellt sich nach der Lektüre diverser Reportagen, ob nun Stern-TV, Spiegel-TV Akte 2009 oder wie auch immer, die Frage: Darf ich mein Kind noch unbeaufsichtigt an den PC lassen?

Wird knifflig. Zwar bieten moderne Router heute die Optionen Anwendungen zu sperren, Ports zu schließen oder sogar über eine eingebaute Firewall, P2P unmöglich zu machen. Sollte auch jeder tun, besser ist es.

Angesteckt von einigen umfangreichen und zum Thema sehr passenden Threads im Forum von SAT1 „AKTE 20.10“ hab ich mich auch mit dem Thema befasst. Nach dem mir klar wurde wie sehr das Filesharing mich bedroht oder bedrohen kann, habe ich zunächst mal meinen Router komplett zu gemacht. W-LAN nur noch über durch mich freigegebene MAC-Adressen. Typische Ports für Filesharing, in der Regel haben viele Router hier eine vorkonfigurierte Regel, werden gesperrt und nicht forwardet, wie die Regel es vorsieht. Meine Kinder wurden auf das schärfste informiert. Finde ich auf einen der Systeme ein Filesharing Tool, wird der Hobel bei ebay verkloppt und vom Erlös geht Mama Schuhe shoppen :)

Wird ein User beim sharen von Musik erwischt, und es gibt Tools die können das, Digiprotect ist z. B. ein bekanntes Unternehmen welches diese Dienstleistung bietet, wird in der Regel der User vom Inhaber der Rechte abgemahnt. Der Filesharer darf die Anwaltskosten tragen, wird unter Umständen zu einem Schadensersatz aufgefordert.

Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung und Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung lautet meist die einleitenden Sätze in einer solchen Abmahnung.

Im Netz, vor allem in Foren tummeln sich viele hilfsbereite Vollidioten und Dummschwätzer. Gerade auch auf Netzwelt oder SAT1 Forum sind diese mit sinnfreien Informationen und großer Klappe unterwegs. Als Essenz einer der vielen Beiträge, sollte der abgemahnte folgendes mitnehmen.

- nix tun ist falsch
- die beigefügte Unterlassungserklärung einfach so abzugeben ist falsch
- zu versuchen auf eigene Faust eine Lösung zu finden ist Dumm
- unten aufgeführtes eBook zu lesen kann helfen, ist aber auch keine Endlösung
- selber einen Anwalt aufzusuchen ist klug.

Daher werde ich hier das in den Foren vorgekaute Halbwissen und ausgekotzte Unwissen nicht weiter verbreiten.

Mein Tipp im Falle einer Abmahnung wegen Urheberrechtsverletzung, in Folge von Filesharing oder P2P-Netzwerk.

Gehen Sie zu einem Anwalt. Gehen Sie nicht über Los, ziehen Sie keine dummen Ratschläge, fragen Sie nicht Ihren Nachbarn.

Es kann nur teurer werden.

Hier der Link zum eBook „Wegweiser – Abmahnung“ von Fred-Olaf Neiße & Steffen Heintsch. Das Buch steht, lt Abdruck Seite 1 unter der Creative Commons Lizenz und darf bei Namensnennung frei weitergegeben werden.

Nachtrag, 21.03.2010
Wegen vieler Nachfragen, nein ich gebe keine Rechtsberatung. Wenn Ihr eine schnelle Info haben möchtet, versucht es bitte bei diesen beiden Links (gesponsorte Links)

Janolaw, Rechtsberatung zum Pauschalpreis ab 15,- Euro monatlich.
Beratungsflat, Rechtsberatung am Telefon, ohne 0900- Nummer. Unbegrenzte tel. Anfragen. Nur Beratung

Fred-Olaf Neiße, Verein zur Hilfe und Unterstützung gegen den Abmahnwahn e.V.,
URL: www.verein-gegen-den-abmahnwahn.de,
Steffen Heintsch, Initiative Abmahnwahn-Dreipage,
URL: www.abmahnwahn-dreipage.de,
Rechtsanwalt Dr. Alexander Wachs, Rechtsbeistand,
URL: www.dr-wachs.de.

Mittwoch, 3. März 2010

Zitat: Dummheit

Das wohl bekannteste Zitat zum Thema ist:

Dumm ist der, der dummes tut.

Quelle: Mama von Forest Gump

Ein weiteres Zitat, nicht dumm aber hohl :)

Rebell: was ist das?
Rambo: das ist blaues Licht
Rebell: und was macht es
Rambo: Es leuchtet blau

zu sehen bei Youtube

Dienstag, 2. März 2010

Schon wieder so eine komische Werbung?

das ich chronisch pleite bin, sollte hinlänglich bekannt sein. Das ist natürlich auch der Grund warum ich so ziemlich jede Idee, und sei sie noch so abenteuerlich, nutze um Geld zu verdienen. Eine der vielen Möglichkeiten um Geld zu verdienen besteht darin E-Mails zu lesen und diese zu bestätigen. Frei nach dem Motto Kleinvieh macht auch Mist, habe ich mich natürlich sofort bei mehreren Paidmailern angemeldet. Mir war schon klar das ich damit keine große Reichtümer erwerben kann, dennoch bestätige ich fleißig jede eingehende E-Mail, was mir im Laufe der Jahre (!) doch schon den einen oder anderen 20 € Schein zugespielt hat.


Heute allerdings flatterte mir von meinem Lieblings Paidmailer, Earnstar, eine E-Mail mit dem Betreff „Raus aus dem Schulden“ was mich natürlich sofort aufmerksam werden ließ! Der Vergütungslink verwies mich auf eine Internetseite mit den Namen „Schulden-Check“. Für mich natürlich eine sehr interessante Herausforderung. Also betrachtet ich mir die Seite genauer. Inklusive Impressum, Denic Eintrag sowie Ergebnisse der Google Suche nach dem Namen des Domaininhabers.

Als erstes fiel mir dabei bei der Denic auf, dass die Domain ohne genauer Anschrift registriert wurde. Das ist für Deutschland zunächst einmal unnatürlich der Domaininhaber muss mit einer ladungsfähigen Anschrift bei der Denic registriert sein. Auch das in der Schweiz angesiedelte Impressum spricht Bände. Die Suche nach dem Namen des Domaininhabers, (Herbert F) brachte noch weitere, auf diesen Namen, zugelassene Domain, mit jeweils unterschiedlichen oder keiner vernünftigen Anschrift. Das machte mich stutzig als gewissenhafter Kaufmann und nach deutschen Recht müssen die Anschriften bei der Denic für die in Deutschland zugelassenen Domain übereinstimmen und gültig sein. Wie auch immer, mit einigem Hin und her geklickte landete ich schlussendlich auf der Internetseite " keine-Schulden.com" welche das Partnerprogramm von Dr. Meyers Schuldenverwaltung GmbH, propagierte.

Über die Arbeitsweise dieses Dr. Meyers wurde im SAT1-Forum bereits umfangreich diskutiert.
Es bleibt daher jeden überlassen sich über die Arbeitsweise dieser Schuldenverwaltung GmbH eine eigene Meinung zu bilden. Wer es sich leisten kann eine Schuldenberatung aufzusuchen die kostenpflichtig ist und deren AGB auf Schweizer Recht basieren mag sich im Internet nach entsprechenden Partnern umschauen.

Meine Empfehlung, für den klassischen deutschen Schuldner, kann aber nur eine " keine Empfehlung" sein! Denn typischerweise hat der deutsche Schuldner kein Geld für eine externe Schuldnerberatung, so dass er auf die kostenlosen Schuldnerberatungen oder die der Diakonie angewiesen ist.

Montag, 1. März 2010

Gehaltspfändung vermeiden?

Gehalt pfändungssicher machen?

Wie soll das gehen? Befragen wir google danach, werden wir meist auf die von mir schon angesprochenen E-Books verwiesen. Gläubiger-KO, Der Schuldenkönig, So zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück… und so weiter. Der ganze Hirndreck also. Meine Empfehlung zu dieser Lektüre ist hinlänglich bekannt. Wertlos, Sinnfrei an der Grenze der Illegalität. Hier bekommt ihr verwertbare Infos, kostenlos, besser, ohne Schönmalerei und ohne Profitabsicht.

Stellen wir uns also die Frage, wie wir es wirklich Clever anstellen können, Teile unseres kargen Gehaltes an den Gläubiger vorbei zu führen. Wir wissen ja bereits, dass jede Änderung die der Arbeitgeber als Drittschuldner berücksichtigen muss, von Vollstreckungsgericht kommen muss, oder im Zweifel davor Bestand haben muss. Setzen wir uns also nicht über das Gesetz. Nutzen wir es aus. In der Regel greifen diese Maßnahmen am besten wenn diese bereits deutlich vor der Pfändung Bestand haben. So können Einreden des Gläubigers wegen Pfändungsvereitlung vorgebeugt werden.

Das herabsetzen des pfändbaren Gehaltes kann ein weiterer Schritt sein, sich vor einer Gehaltspfändung zu schützen. Also mal gegen den Strom rudern und mit dem Arbeitgeber vereinbaren, dass auf Summe XX verzichtet wird. Gegenüber dem AG sollte immer offen geredet werden. Spätestens wenn der Pfändung- und Überweisungsbeschluss eintrudelt wird er es wissen. Es sollte aber bedacht werden, das titulierte Forderungen, welche für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Grundlage bilden, bis zu 30 Jahre gültig und durchsetzbar sind. Aufgehoben ist nicht aufgeschoben.

Sie haben Kinder? Ihre Kinder gehen noch zum Kindergarten? Das ist gut. Im nächsten erreichbaren Gehaltsgespräch sollten Sie Ihrem Arbeitgeber bitten, die Kosten der Kindesbetreuung zu tragen. Dieses ist ein Steuerfreier Betrag und zählt auch nicht zum (pfändbaren) Nettoeinkommen. Es gelten aber nur neue Gehaltsvereinbarungen. Wandlung von bereits bestehendem Gehalt in diese Regelungen haben vor dem Finanzamt keinen Bestand. Das Betrifft aber auch nur Beträge für die Kindesbetreuung im Kindergarten. Ganztagsbetreuung in der Schule ist davon unberührt, wird steuerlich auch nicht gefördert und mindert daher nicht das Nettoeinkommen.

Eine weitere Möglichkeit ist die Direktversicherung oder auch Gehaltsumwandlung. Dabei wird ein Teil des Gehaltes vom Arbeitgeber in eine Altersversorgung umgeleitet. Dieser Betrag mindert das Steuerbrutto und wird auch zur Berechnung des zu pfändenden Betrages nicht hinzu gezogen. Auch kann der Gläubiger hier nicht an das angesparte Kapital gehen, denn der Versicherungsnehmer ist der Arbeitgeber des Schuldners und nicht der Schuldner!

Bei verheirateten Änderung der Steuerklasse des Schuldners? Nein eher nicht. Ein kluger Gläubiger kann und wird die Steuererstattung beim Finanzamt pfänden. Nach § 850c ZPO ist eine Steuererstattung des Schuldners beim Drittschuldner, hier also das Finanzamt, pfändbar. Freibeträge gibt es keine. Die Steuererstattung ist natürlich auch betroffen, wenn der Schuldner eine Kontopfändung hat (nur dass da nicht die Steuererstattung, sondern die Kontoguthaben gepfändet sind). Auch hier gibt es keine Freibeträge.

Bahnt sich eine Gehaltspfändung an, kann präventiv gehandelt werden, sofern der Arbeitgeber mitspielt. Zauberwort Abtretung. Einige, vor allem große Arbeitgeber spielen nicht mit, kleine schon eher. Mittels eines glaubhaften Arbeitgeberdarlehen oder einer Gehaltsabtretung zu einem Freund / Bekannten ect. Damit wird zunächst der pfändbare Betrag an dem Pfändungsgläubiger vorbei in die Abtretung geführt. Somit geht der Gläubiger lehr aus. Die Abtretung muss dem Gläubiger in der Drittschuldnererklärung mitgeteilt werden. Die Abtretungserklärung sollte also Wasserdicht sein.

Eine gute Basis für weitere Verhandlungen.

Denn eines sollte klar sein, dadurch das der Gläubiger bei der Gehaltspfändung nun lehr ausgeht, sind die titulierten Forderungen ja nicht weg. Der Gläubiger wird weiter versuchen sein Geld zu bekommen und das in der Regel auch zu Recht. Also sollte, wer sich durch diese Optionen ein Aufschub geschaffen hat, auf jeden Fall den Dialog suchen und eine Einigung finden. Denn, und darüber sollte sich jeder im Klaren sein, der Titel ist 30 Jahre gültig, vermutlich liegt eine eidesstattliche Versicherung vor, welche die eigene Bonität beeinträchtigt und weglaufen hat noch nie geholfen.

Mein nächster logischer Schritt als Gläubiger wäre eine Kontopfändung. Doch dazu in einem anderen Beitrag. Sofern dazu Fragen sind, einfach einen Kommentar hinterlassen. Änderungsvorschläge, andere Tipps und Hinweise sind natürlich auch gerne gesehen.

Danke

Freitag, 26. Februar 2010

Heute ist Mein tag!

Irgendwo in Deutschland, es ist früh. Langsam nur hebt sich der Frühnebel. Über dem Gerichtsgebäude hängen dicke schwarze Wolken. Es wird regnen. Untere Etage an einer Sitzgruppe läuft unruhig ein Mann von der einer Seite der Sitzgruppe zu der anderen. Er ist sichtlich Nervös. Ich sitze etwas abseits und beobachte wie der end Zwanziger sich wieder und wieder mit seinem Anwalt berät. Saal 12 öffnet sich. Eine Traube aufgeregter Menschen verlässt den Raum. Es wird geschimpft, geflucht. Ein Wort gibt das andere, Gerichtsdiener eilen herbei um zu schlichten. Ein hoffnungsloses Unterfangen. Die Menschentraube entfernt sich es wird still. Zu hören sind nur die nervösen Schritte an der Sitzgruppe. Es geht hier um Geld. Vergleichsweise wenig Geld, aber es kommt auf die Sichtweise an.

Der Lautsprecher knackste: In der Sache „Schulden-Killer gegen Delinquent“ werden die geladenen Personen aufgefordert in den Saal 12 einzutreten.

Ich warte bis der Anwalt und sein Mandant den Saal betreten haben. Mit einem in der Stille des Raumes deutlich hörbaren Klack bewegte sich der Sekundenzeiger der großen Uhr weiter und weiter… Klack, Klack… Ich gönne mir einen dramatischen Auftritt, warte noch. Atme noch einmal tief durch, zupfe meine Kleidung zurecht, stehe auf und laufe in aller Ruhe, mit festen und gleichmäßigen Schritt in den Saal 12. Ich stelle mich in den Türrahmen, blicke den Richter an und frage: „Geht’s hier zur Schlachtbank von Herrn Delinquent?“ Ein süffisantes Lächeln umspielt meine Lippen, ich weis, meine Make-up ist dezent wie mein ganzes Auftreten, aber selbstbewusst. Ich darf zur linken des Vorsitzenden Platz nehmen.

Die Augen des Schuldners liegen schwer auf mir. Er hat nicht damit gerechnet das ich den weiten Weg komme, alleine. Mit einer theatralen Bewegung die selbst den Richter für einen Augenblick fesselte legte ich einen Zweckform-Quittungsblock auf den Tisch, daneben einen Kugelschreiber. „Den brauch ich ja gleich“ hauchte ich dem Richter mit todernster Miene zu.

Sofort wurde der Vorsitzende ernst. Er eröffnete das Verfahren, Einspruch gegen einen Mahnbescheid. Die Einzelheiten wurden aufgeführt, Lieferung der Ware, Rechnungsdatum, Mahnungen, der Mahnbescheid mit dem Einspruch. Der Schuldner behauptet die Ware nie bekommen zu haben. Ich hatte alle Zeit der Welt blickte den Richter mit sehr Aufmerksamer Miene an. Als er den Anwalt des Schuldners das Wort erteilen wollte, griff ich wieder sehr aufwendig in meine Tasche, legte einen Schreibblock auf den Tisch, blätterte sehr umständlich die erste Seite um und nahm den vor mir liegenden Kugelschreiber in die Hand. Bei jedem zweiten Satz des Anwaltes, machte ich mir lautstark Notizen. Er wiederholte eigentlich nur den Ablauf den der Richter vorgekaut hatte und betonte noch einmal, dass der Schuldner die Ware nicht erhalten habe, was er mir ja auch schriftlich mitgeteilt habe. Kopie des Schreibens läge vor. Das war mein Stichwort. Mit einem über die Maßen zufriedenem Gesicht lehnte ich mich zurück und blickte den Anwalt an.

Der Richter wendete sich nun an mich und fragte ob ich den Ausführungen des Beklagten noch etwas hinzufügen möchte. Ich nickte.

Der Richter sah mich erwartungsvoll an. Noch einmal genoss ich die Ruhe, nutzte den Augenblick der Spannung und stellte dem Richter dann die Frage ob auf der Kopie des Schreibens, das ich angeblich erhalten haben soll, eine eindeutige Unterschrift zu sehen ist. Der Richter bejahte die Frage. Als wäre es das selbstverständlichste auf der Welt, fragte ich meinen Schuldner, ob er das Schreiben selbst unterzeichnet habe. Noch bevor Anwalt oder Richter etwas darauf erwidern konnten bejahte der völlig am Boden zerstörte Mann diese Frage sehr deutlich. Dann holte ich zum Todesstoß aus:

Herr Richter, entgegen meines Schreibens zur Klageerhebung, habe ich in meinen Unterlagen nun doch den Abliefernachweis gefunden, welcher eindeutig beweist, das der Beklagte das Paket eigenhändig, unter Vorlage seines amtlichen Personalausweis, in der Postfiliale abgeholt hat. Ich habe hier nicht nur eine Kopie des Abliefernachweises, mit der PA-Nummer, sondern auch noch die Kopie des PA, den der Beklagte mir zur Glaubhaftmachung seiner Volljährigkeit zugesendet hat. Wo darf ich Ihnen diese Beweise hinlegen?

Meinem Opfer, schoss die bis dahin noch vorhandene, Farbe aus dem Gesicht, der Anwalt schlug seine Hände auf seine Oberschenkel, der Richter bat mich ihm die Kopien auszuhändigen.

Das war mein Tag. Der Schuldner wurde zur Zahlung meiner Hauptforderung verklagt, zusätzlich musste er meine 250 KM weite Anreise & Abreise zahlen, nebst Auslagen und Spesen. Weiter darf er nun die Prozesskosten, seinen Anwalt sowie alle im Mahnbescheid aufgeführten Kosten des Forderungswesen tragen die ich aufgeführt habe. Streitwert ist etwa 2000€ Hauptforderung. Zuzüglich der angefallenen Kosten summiert sich der Betrag den er mir nun schuldet auf etwa 3000,-- die vorläufig vollstreckbar sind.

Sieg auf ganzer Linie und das ohne Anwalt.

Donnerstag, 25. Februar 2010

Anhebung der Pfändungsfreigrenze

Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze kann der erste Schritt sein, sich vor einer Gehaltspfändung zu schützen. Es sollte aber bedacht werden, das titulierte Forderungen, welche für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Grundlage bilden, bis zu 30 Jahre gültig und durchsetzbar sind. Aufgehoben ist nicht aufgeschoben.

Stellen wir uns die Frage, ob das Gesetz überhaupt vorsieht, die Höhe der Pfändungsfreigrenzen, welche im § 850c ZPO und in der darunter angehängten Pfändungstabelle festgelegt wurden, zu verändern. Eine Veränderung kann ja auch in beide Richtungen passieren. Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger kann ein berechtigtes Interesse haben, diese Grenzen zu verändern. Ja, diese Möglichkeit besteht.

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen wird der an den Gläubiger abzuführende Betrag mit Hilfe der oben angesprochenen Tabelle ermittelt. Eine durch Pfändung herbeigeführte Einkommensreduzierung kann aber auch dazu führen, dass nicht mehr genug Geld für die lebensnotwendigen Ausgaben zur Verfügung steht. Gründe können verschiedene sein. So z. B. sehr hohe Mietkosten oder Mehraufwendungen die auf Grund einer diagnostizierte Krankheit für aufgebracht werden müssen. Da wären unter anderem Zöliakie oder Diabetis, Aufwendungen wegen Behinderungen usw.

Es kann daher durchaus passieren, dass ein Schuldner, dem der pfändbare Teil des Gehaltes vorenthalten wird, weniger Geld bleibt, als das Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Durch eine Pfändung kann ein Schuldner hilfebedürftig im Sinne des SGB II, oder aber je nach Einkommensart, nach dem SGB XII, werden. Kurz Hartz IV lässt grüßen.

Damit ein Schuldner durch die Pfändung nun nicht dem Steuerzahler oder dem Staat auf den Taschen liegt, sollte der Schuldner hier einen Antrag auf individuelle Anpassung der Pfändungsfreigrenze an die Gegebenheiten formulieren.

Dem Schuldner kann so dann noch von dem nach § 850c ZPO pfändbaren Betrag noch ein bestimmter Betrag erhalten bleiben. Die Pfändungsfreigrenze wird angehoben, das wird im § 850c ZPO geregelt und bestimmt.

Was aber, wenn ich nun davon betroffen bin, oder betroffen sein könnte? Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen ARGE / Sozialamt / Verbraucherzentrale(Schuldnerberatung) dort sollte Ihnen geholfen werden.

Was aber an Aufwendungen, welche ich habe, können die Pfändungsfreigrenzen weiter beeinträchtigen? Wer rechnet das aus und wie kann ich die Pfändungsfreigrenzen dann verbessern lassen?
Folgende Aufwendungen führen unter Umständen zu einer Beeinflussung:
  • Mehrbedarfspauschalen (z. B. für Schwangere, Behinderte usw.)
  • unter Umständen Versicherungsbeiträge,
  • Kosten für die Anfahrten zum Arbeitsplatz, für Arbeitsmittel
  • notwendige Kinderbetreuungskosten,
  • Unterhaltszahlungen
Die Berechnung wird von der ARGE oder dem Sozialamt auf einem dafür vorgesehenen Bogen bescheinigt. Diese Bescheinigung wird dann dem zuständigem Vollstreckungsgericht vorgelegt. Per Beschluss wird dann dem Drittschuldner (hier also Arbeitgeber) mitgeteilt, dass andere als die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen gelten. Je nach Gericht, Rechtspfleger oder Richter kann es noch zu Abweichungen kommen, da die Gerichte hier selber noch einmal den Rotstift ansetzen. Normalerweise wird dem Gläubiger auch eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt. Er kann hier noch Einspruch einlegen.

Es gibt dazu auch noch ein Urteil, des Bundessozialgerichts vom 23.05.1995 (Az.: 13 RJ 43/93), wonach die Sozialleistungsträger bei der Pfändung von Sozialleistungen eigenständig und aus eigenem Antrieb die Berechnung des pfändbaren Teiles der Sozialleistungen den §850f ZPO berücksichtigen sollten.

Wer durch eine Pfändung des Arbeitseinkommens unter Hartz IV Niveau sinkt, oder bestimmte hohe Aufwendung tragen müssen, so ist die Anhebung der Pfändungsfreigrenze nach § 850f ZPO eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden sollte.


Mittwoch, 24. Februar 2010

Ich halte es nicht aus

Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück!

Mit dieser, sehr leichtsinnig formulierten, Überschrift, sollen Menschen dazu gebracht werden ein völlig sinnfreies E-Book zu kaufen. In einem älteren Blog-Beitrag vom 17. April 2008, habe ich bereits schon einmal über ein Schandblatt geschrieben in denen dem Käufer vorgegaukelt wird, dass er mit genau diesen Informationen seine Schulden für längere Zeit loswerden kann und sie dann legal um 75 % reduzieren. Dieses im Frühjahr 2008 bereits völlig überholte Pamphlet findet allerdings auch heute noch sein Käufer! Wer von diesem, nicht ernst zu nehmenden Schriftstück ein Exemplar haben möchte hinterlässt bitte einen Kommentar oder schickt mir eine E-Mail. Die im Kommentar angegebene E-Mail-Adresse wird nicht gespeichert und nach Versand sofort gelöscht! Natürlich völlig kostenlos Versprochen

Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass die Autoren eines solchen Schwachsinns oder davon inspirierte andere Autoren, sich die Mühe machen ein neues E-Book in den Markt zu werfen. Mir ist jetzt nicht wirklich ganz klar welches dieser beiden Abzockerblättchen zuerst da war, was auch völlig egal ist. Sie dienen dabei nur ein Zweck, nämlich den Autor das Geld anderer, in der Regel Not leidende oder verschuldeter Menschen abzugreifen.

Wieder wird versucht mit dem Not und dem Elend anderer Menschen schnelles Geld zu verdienen!

Brandneuer Report "Erfahren Sie, wie Sie sich gegen unfaire Gläubiger wehren können und Ihre Schulden minimieren und vielleicht ganz loswerden können"

Mit diesen viel versprechenden Worten versuchen die Verkäufer dieses E-Books, dem Leser zu suggerieren, dass es auf völlig legaler Weise möglich ist sich seiner Schulden zu entledigen. Nur durch Kauf dieser Information zum sagenhaften Angebotspreis von circa 25 €! Beim durchlesen der Angebotsseite sind mir einige Schlagworte aufgefallen wie schon einmal irgendwo gelesen habe.

  • Zeit gewinnen
  • die Schwächen der Großunternehmen
  • so sabotieren sie einen Inkassocomputer
  • wirtschaftliche Immunität
  • Konkursplanung
  • Schuldenmachen

Das hab ich mir doch alles schon einmal durchlesen müssen, oder auch dürfen. Und zwar in dem Buch „Der Schuldenkönig“. In diesem, auf Basis sehr alter Information geschriebenen, blöd Fug versucht der Autor Alexander Graf von Keschwitz mit Floskeln und rhetorischen Zungendrehern dem Leser weiß zu machen "Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück ".

Dieses, vielfach von der Realität überholte und auch juristisch völlig scheiternde Buchen wird auch heute noch aktiv über den Blochverlag verkauft. Einen Link zu diesem Shop setze ich bewusst hier nicht ein!

Meine Empfehlung zu diesem Buch kann daher wirklich nur sein nicht empfehlenswert, Blödsinn, juristisch nicht auf Grundlagen basierend und absolut kontraproduktiv! Nicht nur ich bin dieser Meinung. In einem sehr interessanten Bericht auf Akademie.de von Frau Dr. Ellen Ulbricht: "Keine Angst vorm "Schuldenkönig" : Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen" konnte ich juristisch basierende Informationen lesen.

Ich empfehle jedem der daran interessiert ist sich das Buch "Der Schuldenkönig "oder auch das weiter oben angesprochene Buch "Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück " den öffentlichen Beitrag auf Akademie.de durchzulesen.

Wer allerdings glaubt, für den natürlichen lächerlichen Betrag von knapp 25 €, die Weisheit zu ergattern die ihm hilft aus seinen Schulden herauszukommen, dem bleibt es natürlich freigestellt sich den Mist zu kaufen.


Montag, 22. Februar 2010

Vorsicht GEZ Abzocke

Nein nicht die richtige GEZ, obwohl mich das in der Regel nicht wundern würde, sondern ein bis jetzt noch unbekannter Absender, schickt Briefe mit Mahnungen im Namen der GEZ. Die Empfänger werden aufgefordert die Summe von 115,75 Euro sofort zu zahlen. Aufgemacht wurde die Mahnung mit dem bekannten Briefkopf der GEZ. Als Absender fungiert jedoch ein Cottbusser Postfach.

Die Würze an dieser seltsamen Geschichte ist jedoch die Androhung, sofern der angebliche Schuldner nicht die ausstehenden Gebühren zahlt. Neben dem üblichen Geplänkel wie Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung, soll der zuständige Gerichtsvollzieher nach erfolglosen Pfändungsversuch, den vorhandenen Fernseher gegen eine Schwarz/Weis Fernseher austauschen.

Die Polizei ermittelt bereits. Inhaber des angegebenen Kontos ist eine Privatperson. Ob hier ein dritter der gegen den Kontoinhaber noch eine eigene „offene Rechnung“ hat, sich einen sehr üblen Scherz erlaubt hat oder ob der Kontoinhaber wirklich so blöd war steht noch offen. Die Verbraucherzentrale rät, sofern gezahlt, umgehend zur Polizei und dort melden das man abGEZockt wurde.

Donnerstag, 18. Februar 2010

Grundsätzliches zum Thema Auskunfteien und die dazu gespeicherten Informationen!

Vor allem bei der SCHUFA, der beliebtesten Auskunftei von Banken, Kreditgeber und Telekommunikationsanbieter, werden viele Daten gespeichert und natürlich auch abgefragt!

Darunter fallen Informationen zu:

  • Giro- und Kreditkartenkonten, Leasingverträge, Mobilfunk konnten
  • Kredite und Kreditanfragen (Konditionsanfragen) Ratenzahlungsgeschäfte, Bürgschaften und deren Laufzeiten
  • Bonität Anfragen von Schufavertragspartner (Handy Provider Versandhaus Anfragen ect.)
  • Nicht vertragsgemäß abgewickelter Geschäfte (Telefonrechnung nicht bezahlt, Versandhausrechnung etc.)
  • gemeldete titulierte Forderungen von Vertragspartnern
  • eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle und Privatinsolvenzen welche vom Schuldnerverzeichnis (zuständige Amtsgericht) gemeldet werden

Weiter speichert die SCHUFA unter anderem die letzten Anschriften, Geburtsdaten, Namen und Vornamen.

In meinem Beitrag vom 16. September 2009 Bonität, die (falsche) Auskunft habe ich bereits darüber berichtet das nicht nur bei der SCHUFA sondern auch bei anderen Auskunfteien gespeicherten Daten in rund der Hälfte der geprüften Fälle falsch waren. Genau diesen Umstand haben wir es unter anderem zu verdanken das die SCHUFA und andere Auskunfteien wie zum Beispiel Creditreform, Bürgel, Infoscore oder auch Schimmelpfennig nun jedem Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft zur Verfügung stellen müssen.

Genau dieses Thema werde ich in diesem Jahr hier stets begleiten.

Kostenlose Schufauskunft einmal ganz anders!

Die Schufa, die Auskunft, der Preis

Mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. April 2010 müssen nun alle Auskunfteien jedem Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen. Dazu, und vor allem, gehört natürlich auch die Schufa. Inhalt und Aufmachung dieser kostenlosen Schufauskunft sind noch offen. Darf man den Gerüchten folgen bitte die kostenlose Schufauskunft dem Wort Unübersichtlichkeit eine neue Prägung erteilen!

In einer Pressemitteilung vom 29. Mai 2009 teilt die Schufa mit, dass die neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zu bürokratischen Mehraufwand führt. Gleichzeitig gehen Gerüchte durch diverse Onlinemedien, dass die Schufa im Zuge der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetz zur kostenlosen Schufauskunft, nun die Eigen- und Verbraucherauskunft im Preis ordentlich nach oben korrigiert werden. Es wird von Preissteigerungen um die 7-8 Euro je Auskunft gesprochen!

Daher wird es nun für viele Verbraucher noch interessanter werden wie sie neben der einen kostenlosen Auskunft pro Jahr noch ein weiterer kostenlose Informationen über die bei der Schufa für Gespeicherte Daten erhalten. Wie immer wird es wieder sehr schlauer Anbieter geben die ein Pseudowissen in E-Book veröffentlichen und dafür ordentlich Geld verlangen.

Ich werde mir einmal einige dieser E-Book kaufen, auswerten und ein Feedback in meinem Blog veröffentlichen! Denn in meinen Augen gibt es immer noch nichts verruchtes als an der Not und dem Elend einiger weniger sich zu bereichern! Also nehmt euch bitte vor diesen angeblich kostenlosen Angeboten mit Musterbrief und anschließend kostenpflichtigen E-Book bitte in acht! All diese Informationen gibt es auch kostenlos und kann über Google gefunden werden! Wer weitere Information benötigt kann hier einen Kommentar hinterlassen ich werde mich umgehend melden!

Du hast nen Vogel :) ne ich hab nen Vogel

Ab sofort bin ich mit meinem Blog auch auf Twitter unterwegs. dazu hab ich rechts in der Leiste einen Button eingefügt, auf dem Ihr, so hoffe ich doch, mir auf Twitter folgen könnt.


Leider hab ich gesehen das sich auf Twitter bereits ein "Schulden-Killer" rumtreibt. Damit hab ich nix zutun. Ich verkaufe definitiv keine E-Books. Im Gegenteil :) ich kaufe diese und werde die Essenz daraus und ob ein Nutzen besteht oder nicht, hier auf meinem Blog veröffentlichen. Natrlich werde ich das Copyright insoweit wahren.

Es ist eine Schweinerei, mit der Not anderer auch noch Kohle zu zocken. Pfui

Follow me on Twitter

Ja sicher auf meinem Blog habe ich Google Adsense, Warum nicht. Es bleibt ja jedem Freigestellt, diese Anzeigen zu besuchen. Aber die frei zugängliche Pfändungstabelle als Bonus Zugabe zu bewerben ist schon Frech und dreist. Infos über die aktuelle Pfändungstabelle nach §850c ZPO findet ihr Kostenlos beim BMJ

Daher achtet beim twittern und followen, dass ihr den richtigen Schulden-Killer folgt :)

Samstag, 30. Januar 2010

Kurz und deutlich.

Bei meinen täglichen Streifzügen durch das Internet bin ich auf folgenden Satz gestoßen.

Life sucks and happiness eludes us, and what few moments of pleasure we get only show us how empty and meaningless the rest of our existance truly is.
Ich übersetze mal so wie ich das interpretiere:

Das Leben ist scheiße und jede Freude schaft es, an mir vorbeizugehen und die wenigen Momenten des Vergnügens, zeigen mir wie lehr und bedeutungslos meine Existenz wirklich ist.
Mag ein jeder seine Schlüße aus diesem Zitat ziehen....

...

Montag, 11. Januar 2010

Basiszinssatz 2010

Mit einem kleinen schmunzeln habe ich gerade eben erst, was allerdings an meiner eigenen Antriebslosigkeit liegt, den aktuellen Basiszinssatzes 2010 gesehen.

Gerade mal 0,12 % stehen auf den aktuellen Verzugszinsrechnern, die auf den in der Regel bekannten Seiten zufrieden sind. Somit betragen die Verzugszinsen für Verbraucherschulden 5,12 %, im Handelsgeschäft beträgt der Verzugszins für 2010 8,12 %. Der Basiszinssatzes 2010 ist festgelegt bis zum 30. Juni 2010.

Dieser Basiszinssatz spiegelt irgendwo ein wenig den Leitzinssatz in die USA seit 2008 hat wieder. Der bewegt sich zwischen null und 0,25 %.

Zynisch gesehen ist also Schuldenmachen im Moment so günstig wie nie zuvor.