Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 12. Juli 2010

GNeuMoP wird nix?!

Am 16.06.2010 wurde mit der Drucksache 17/2167 der "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" durch die Bundesregierung an den Bundesrat weitergegeben. Mit dabei eine Stellungnahme vom Bundestag. Sehr kompliziert, ist aber so im Grundgesetz geregelt.

Das Ziel von GNeuMoP ist es unter anderem das Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung moderner, transparenter und effektiver zu gestalten. Das wurde auch vom Bundestag in seiner Stellungnahme sehr begrüßt. Allerdings finden sich in dem Schriftstück auch klare Bedenken im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Es wurde als Ergebnis betrachtet, dass die verbleibenden Gehälter in den neu geregelten Pfändungsfreigrenzen zu einer deutlichen Einbuße des nach der Pfändung verbleibenden Gehaltes führt. Damit ist eine Annäherung an Sozialhilfe- oder HARTZ4-Sätze gegeben. Viele Schuldner werden sich dann aber die Frage stellen, wofür soll ich noch arbeiten gehen? Das aber bedeutet eine Mehrbelastung für die Staatskasse.

Auch die deutliche Benachteiligung für Delikt- und Unterhaltsgläubiger würde in vielen Fällen eine Pfändung in den Vorrechtsbereich verhindern. Wieder landen viele Forderungen beim Staat bzw bei den Unterhaltsvorschusskassen.

Seit dem 01.07.2010 ist die Reform des Kontopfändungschutzes in Kraft getreten. Der Gesetzesentwurf lässt sich damit aber nicht vereinbaren. Auch die Regionalisierung und die verschiedentliche Berechnung in den einzelnen Bundesländern gegenüber einer heute für ganz Deutschland gültigen Lohnpfändungstabelle birgt viele Risiken einer deutlichen Verkomplizierung und öffnet weiter die Missbrauchsanfälligkeit des Pfändungsschutzsystems

Damit ist GNeuMoPerst einmal Geschichte.

.

Keine Kommentare: