Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 12. Juli 2010

GNeuMoP wird nix?!

Am 16.06.2010 wurde mit der Drucksache 17/2167 der "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" durch die Bundesregierung an den Bundesrat weitergegeben. Mit dabei eine Stellungnahme vom Bundestag. Sehr kompliziert, ist aber so im Grundgesetz geregelt.

Das Ziel von GNeuMoP ist es unter anderem das Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung moderner, transparenter und effektiver zu gestalten. Das wurde auch vom Bundestag in seiner Stellungnahme sehr begrüßt. Allerdings finden sich in dem Schriftstück auch klare Bedenken im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Es wurde als Ergebnis betrachtet, dass die verbleibenden Gehälter in den neu geregelten Pfändungsfreigrenzen zu einer deutlichen Einbuße des nach der Pfändung verbleibenden Gehaltes führt. Damit ist eine Annäherung an Sozialhilfe- oder HARTZ4-Sätze gegeben. Viele Schuldner werden sich dann aber die Frage stellen, wofür soll ich noch arbeiten gehen? Das aber bedeutet eine Mehrbelastung für die Staatskasse.

Auch die deutliche Benachteiligung für Delikt- und Unterhaltsgläubiger würde in vielen Fällen eine Pfändung in den Vorrechtsbereich verhindern. Wieder landen viele Forderungen beim Staat bzw bei den Unterhaltsvorschusskassen.

Seit dem 01.07.2010 ist die Reform des Kontopfändungschutzes in Kraft getreten. Der Gesetzesentwurf lässt sich damit aber nicht vereinbaren. Auch die Regionalisierung und die verschiedentliche Berechnung in den einzelnen Bundesländern gegenüber einer heute für ganz Deutschland gültigen Lohnpfändungstabelle birgt viele Risiken einer deutlichen Verkomplizierung und öffnet weiter die Missbrauchsanfälligkeit des Pfändungsschutzsystems

Damit ist GNeuMoPerst einmal Geschichte.

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Verzugszinsen & Basiszinssatz

Zum 01.07.2010 wurde der Basiszinssatz neu festgelegt. Obwohl ... es hat sich nichts geändert. Wie bisher liegt dieser bei 0,12%. Die Bundesbank sieht keine Notwendigkeit in einer Änderung. Geregelt ist der Basiszinssatz und die turnusmäßige Anpassung in § 247 BGB.

Was bedeutet das für uns Schuldner und Gläubiger? Die Verzugszinsen, die auf den Basiszinssatz aufsetzen, betragen bei Verbraucherschulden nunmehr 5,12% und bei gewerblichen Schulden 8,12% und für den grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag: 2,62 Prozent.

Es können natürlich durch einen Gläubiger auch höhere Zinsen verlangt werden:
§ 288 Abs. 3 BGB. Höhere Zinsen können sich aber nur aus einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung ergeben, da alle anderen gesetzlich bestimmten Zinssätze gleich hoch oder niedriger liegen.

Zu beachten ist, dass man diesen höheren Zinssatz beim Gericht auch darlegen muss. Dabei reicht es nicht aus zu behaupten, dass ein höherer Zinsschaden entstanden ist.

Der aktuelle Basiszinssatz ist somit seit 01.07.2009 unverändert.

Das Forum Schuldnerberatung

in meiner Liste: Tolle Seiten zum Thema Schulden, hab ich unter anderem das Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung gelistet. Diese haben in den letzten Wochen, meiner langen Pause, einiges am Server und den Links geändert.

Ich hab den Link aktualisiert.

Die Seite ist sehr zu empfehlen.

Laaange Pause

Nach einer sehr langen Pause bin ich wieder da. Der Sommer, die WM, die Kinder und natürlich meine Schuldner haben mir die letzten Wochen mit viel Arbeit gefüllt.

Allerdings ist nicht sehr viel produktives dabei rumgekommen, außer dass ich meine Kids auf das beste bespasst habe :)

In Vorbereitung ist ein ergänzender Bericht zur unglaublichen RTL-Hartz IV Abzocke. Ich habe mir die im Bericht offerierte Sammlung nützlicher Tipps einmal für unverschämte 3,99 € per SMS bestellt. Lediglich 6 Seiten.

Wer nun aber glaubt für 3,99 € 6 Seiten umfangreiches Infomaterial mit Geheimnissen, Top Tipps und Kniffen zu bekommen, der hätte sich für dieses Geld bei Aldi besser 3 Brote gekauft.

Mehr dazu in den nächsten Tagen.