Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Dienstag, 9. Dezember 2014

Ratenvereinbarung ohne Zustimmung

Wieder eine kleine Ergänzung meines geschätzten Freundes, der mit der GEZ im Streit ist:

Da ich nicht immer an meine Post komme, das Postfach ist am anderen Ende der Stadt, habe ich erst heute einen neuen Brief des Beitragsservice bekommen.

Wieder einmal wird mir unterstellt, ich habe eine Ratenzahlung vereinbart. Hab ich aber gar nicht.

Der Beitragsservice der ARD, ZDF und Deutschlandfunk impliziert ein Stillschweigen als Zustimmung. So hatte der Beitragsservice mir vor einigen Monaten neben der Zwangsanmeldung noch gleich eine Rechnung gesendet. Daneben der Hinweis, ich kann auch gerne in Raten zahlen.

Das ich aber von meiner Seite die Forderung aber vom Grunde und der Höhe nach bestritten habe, sieht die Maschine dahinter vermutlich nicht und fordert lustig weiter die Raten ein.

Ich hülle mich in Schweigen.

Montag, 24. November 2014

Beitragsservice ehem GEZ meldet sich

Neues vom Gastschreiber:

Aber Hallo, so schnell habe ich ja nicht damit gerechnet.

Aber die Ernüchterung kam schnell, lediglich ein Hinweis, dass nach Ansicht des Beitragsservice die Daten des Einwohnermeldeamtes völlig ausreichen um als Inhaber einer Wohnung und somit als Beitragspflichtiger Beitragsschuldner zu gelten.

(§7 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

Aber hier ist klar definiert, dass ich als "Inhaber" einer Wohnung zugleich ein  Beitragsschuldner bin. Ob es nun wirklich ausreicht, dass meine Daten noch beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind mag ich bezweifeln.

Ich habe nun im weiteren Schritt, dem Beitragsservice das Wohnungsprotokoll sowie eine Email meines Vermieters zur Verfügung gestellt, aus der klar hervorgeht, dass ich nach dem Tag X nicht mehr Inhaber der Wohnung bin.

mal sehen was dabei rauskommt.

Samstag, 22. November 2014

Ich brauch mal Eure Hilfe

Hallo Ihr treuen Leser,

wie Ihr sicher wisst, befinde ich mich in einer Chronischen
Geldmangel Situation.
Darum bitte ich Euch heute mal um Eure Unterstützung.

Am Ende des Beitrages findet ihr einen Link.
Es handelt sich dabei um eine Spieleseite, auf der
Ihr ein wenig daddeln und zocken könnt. Die Seite
ist völlig kostenlos und Ihr könnt Euch auch gerne
mit Eurer "Fakeemail Adresse" anmelden.

Sobald Ihr mit der Seite selber 5€ erzockt habt,
bekomme ich dafür 2€. Ihr könnt die Spiele beim
Surfen auch im Hintergrund laufen lassen und einfach
ab und zu mal den Code eingeben.

natürlich freue ich mich, wenn Ihr mich als freund auf der
Seite hinzufügt.

Vielen Dank

Und hier der Link: Spielesite

Sonntag, 19. Oktober 2014

Einwand gegen die Beitragspflicht (ehm GEZ) im Rahmen der Übergangsvorschrift §14,5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Als kleine Ergänzung zu vorherigem Gastbeitrag, habe ich mal einen Passus aus einem Forum kopiert, der hier greifen könnte

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (ab 01.01.2013) gibt es eine Übergangsvorschrift (§ 14 (5)),

5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31.Dezember 2014 geltend gemacht werden.


Diese besagt, dass die Vermutung zur Beitragspflicht zum Rundfunkbeitrag (ab 01.01.2013) noch bis zum 31.12.2014 widerlegt werden kann.

Wer also, wie mein Gastschreiber, glaubt, von der Rundfunkpflicht befreit zu sein, aus welchen Gründen auch immer, kann in Anlehnung an diesem § 14 (5) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, an die zuständige Landesrundfunkanstalt einen Einwand noch bis zum 31 Dezember 2014 einlegen.
 
 

Samstag, 18. Oktober 2014

ARD Beitragsservice ehemals GEZ

Gastbeitrag eines guten Bekannten....

Heute berichte ich dir einmal darüber, wie ich versuchen werde, dem Rundfunkbeitrag zu entkommen.

Fakten: Ich habe seit 01.05.2013 keine eigene Wohnung mehr. Seit diesen Datum wohne ich bei Freunden, auf Campingplätze oder einfach in meinem alten Wohnmobil wo ich stehe. Also habe ich keine eigene Wohnung. Meine alte Wohnung hat mein Bruder von mir im Mai 2013 übernommen. Abgemeldet habe ich mich nicht, das Anliegen hat mir die Stadt in der ich wohnte verweigert, da es in Deutschland eine Meldepflicht gibt.

Post an mich wird an ein Postfach weitergeleitet.

Die Briefe des Beitragsservice habe ich zunächst ignoriert, ich hatte mich nicht angemeldet, also wozu abmelden?

Im Zuge der Welle von etwa 15 Mio Mahnungen wurde auch ich nun Zwangsangemeldet und dazu aufgefordert, 377,58 € zu zahlen. Freundlicherweise bot der Beitragsservice mir auch gleich eine Ratenzahlung an. Auf das Schreiben hin habe ich dem Beitragsservice obige Fakten per Mail mitgeteilt (08.10.2014). Diese Mail ist zur Zeit noch unbeantwortet.

Allerdings habe ich unter dem 02.10.2014 ein Schreiben mit dem Bezug "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten. Hier wurde auch gleich damit begonnene:

Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart, die nächste Rate wird am 15.10.2014 fällig.

Daran kann ich mich nun wirklich nicht entsinnen.

Nun ich werde diese Ratenzahlung sicher nicht einhalten, aber in den nächsten Tagen darauf irgendwie reagieren. Wenn Du möchtest, sende ich Dir die Mail in "BCC"

TBC

Montag, 4. August 2014

Telefonbetrug, einfach nicht zahlen

Bei vielen Anbietern von Telekommunikationsdiensten , z. B. Telekom, Vodafone, Kabel Deutschland oder Versatel bekommt der Kunde heute keine Rechnung mehr per Post. Klar bekommt jeder seine Telefonrechnung, diese landet aber in der Regel in einem Kundencenter im Internet oder in ein vielleicht längs vergessenes Emailpostfach.

Böse Falle. Immer wieder kommt es vor, ich muss sogar schreiben, immer noch, das Anwender einer AVM Fritz!Box gehackt werden und durch diesen Hack seine Telefonrechnung plötzlich 4 Stellig wird.

Aber was tun bei einer irrsinnig hohen Telefonrechnung durch Betrug?

Zu erst mal Ruhe bewahren und seinen Anbieter kontaktieren. Einwand gegen die Rechnung einlegen. Bei einigen reicht ein Anruf bei anderen muss der Einwand schriftlich niedergelegt werden.

Wichtig ist, dass der nicht strittige Betrag, monatliche Kosten für den Anschluss, ggf. Hardware die gemietet wurde und Verbindungsentgelte die nachvollziehbar sind müßen bezahlt werden, haltet nur den strittigen Betrag zurück.

Der Gesetzgeber hat im § 45 i (4) TKG (Telekommunikationsgesetz) die Beanstandung einer Rechnung geregelt. Egal was der Anbieter in den AGB schreibt, Frist 8 Wochen ( § 45 i (1) TKG)!

Zitat  § 45 i (4) TKG:
Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben

Einen Prozess hat hier noch kein unternehmen geführt, viel zu groß ist die Panik, diesen zu verlieren und eine Basis für zukünftige Streitigkeiten zu erstellen.

Also, Kontakt mit dem Anbieter, auf den § 45i verweisen und nach einer Lösung suchen. Vielleicht nicht im ersten Gespräch sofort auf den Klageweg hinweisen. Freundlich bleiben und verhandeln.