Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Samstag, 6. April 2019

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019

 Auf so ein Wort können nur Vollprofi aus der Behörde kommen.

Hier ist Sie nun, die Tabelle mit den neuen Pfändungsfreigrenzen gültig von 07/2019-06/2021 die untere Grenze bis zu der ein Einkommen nicht pfändbar ist, beläuft sich nun auf 1.179,99.

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Neue Pfändumgsfreigrenzen ab 07/2019