Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Sonntag, 19. Oktober 2014

Einwand gegen die Beitragspflicht (ehm GEZ) im Rahmen der Übergangsvorschrift §14,5 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag

Als kleine Ergänzung zu vorherigem Gastbeitrag, habe ich mal einen Passus aus einem Forum kopiert, der hier greifen könnte

Im Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (ab 01.01.2013) gibt es eine Übergangsvorschrift (§ 14 (5)),

5) Die Vermutungen nach Absatz 3 oder 4 können widerlegt werden. Auf Verlangen der Landesrundfunkanstalt sind die behaupteten Tatsachen nachzuweisen. Eine Erstattung bereits geleisteter Rundfunkbeiträge kann vom Beitragsschuldner nur bis zum 31.Dezember 2014 geltend gemacht werden.


Diese besagt, dass die Vermutung zur Beitragspflicht zum Rundfunkbeitrag (ab 01.01.2013) noch bis zum 31.12.2014 widerlegt werden kann.

Wer also, wie mein Gastschreiber, glaubt, von der Rundfunkpflicht befreit zu sein, aus welchen Gründen auch immer, kann in Anlehnung an diesem § 14 (5) Rundfunkbeitragsstaatsvertrag, an die zuständige Landesrundfunkanstalt einen Einwand noch bis zum 31 Dezember 2014 einlegen.
 
 

Samstag, 18. Oktober 2014

ARD Beitragsservice ehemals GEZ

Gastbeitrag eines guten Bekannten....

Heute berichte ich dir einmal darüber, wie ich versuchen werde, dem Rundfunkbeitrag zu entkommen.

Fakten: Ich habe seit 01.05.2013 keine eigene Wohnung mehr. Seit diesen Datum wohne ich bei Freunden, auf Campingplätze oder einfach in meinem alten Wohnmobil wo ich stehe. Also habe ich keine eigene Wohnung. Meine alte Wohnung hat mein Bruder von mir im Mai 2013 übernommen. Abgemeldet habe ich mich nicht, das Anliegen hat mir die Stadt in der ich wohnte verweigert, da es in Deutschland eine Meldepflicht gibt.

Post an mich wird an ein Postfach weitergeleitet.

Die Briefe des Beitragsservice habe ich zunächst ignoriert, ich hatte mich nicht angemeldet, also wozu abmelden?

Im Zuge der Welle von etwa 15 Mio Mahnungen wurde auch ich nun Zwangsangemeldet und dazu aufgefordert, 377,58 € zu zahlen. Freundlicherweise bot der Beitragsservice mir auch gleich eine Ratenzahlung an. Auf das Schreiben hin habe ich dem Beitragsservice obige Fakten per Mail mitgeteilt (08.10.2014). Diese Mail ist zur Zeit noch unbeantwortet.

Allerdings habe ich unter dem 02.10.2014 ein Schreiben mit dem Bezug "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten. Hier wurde auch gleich damit begonnene:

Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart, die nächste Rate wird am 15.10.2014 fällig.

Daran kann ich mich nun wirklich nicht entsinnen.

Nun ich werde diese Ratenzahlung sicher nicht einhalten, aber in den nächsten Tagen darauf irgendwie reagieren. Wenn Du möchtest, sende ich Dir die Mail in "BCC"

TBC