Mit Kanonen auf Spatzen?
Wenn der Gerichtsvollzieher beim Staatsanwalt klingelt.
Richtig schwere Geschütze fährt auf, wer mittels der Exekutive versucht seinen Schuldner auf die Schliche zu kommen. Mit einer Anzeige bei der Polizei kann die Welle losgetreten werden. Aber Vorsicht, die Welle könnte zurück schwappen und dabei an Wucht gewinnen.
Hintergedanke dabei ist es, den Schuldner wegen einer oder mehrerer Vergehen anzuzeigen. Da wäre zum Beispiel eine falsche Erklärung an Eidesstatt, Vollstreckungsvereitelung. (§ 288 StGB), Eingehungsbetrug oder Verstoß gegen die Meldepflicht. Es gibt viele Möglichkeiten.
Doch lehnen Sie sich nicht zu weit aus dem Fenster. Um an die Ermittlungsergebnisse zu kommen, müssen Sie einen Anwalt einschalten. Dieser wird Ihnen hoffentlich im Vorfeld die notwendigen Informationen geben die Sie davor schützen ein Tsunami zu erleben.
finden nun genug Kanzleien, welche für einen kleinen Betrag tätig werden.
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