Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 12. Juli 2010

Verzugszinsen & Basiszinssatz

Zum 01.07.2010 wurde der Basiszinssatz neu festgelegt. Obwohl ... es hat sich nichts geändert. Wie bisher liegt dieser bei 0,12%. Die Bundesbank sieht keine Notwendigkeit in einer Änderung. Geregelt ist der Basiszinssatz und die turnusmäßige Anpassung in § 247 BGB.

Was bedeutet das für uns Schuldner und Gläubiger? Die Verzugszinsen, die auf den Basiszinssatz aufsetzen, betragen bei Verbraucherschulden nunmehr 5,12% und bei gewerblichen Schulden 8,12% und für den grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag: 2,62 Prozent.

Es können natürlich durch einen Gläubiger auch höhere Zinsen verlangt werden:
§ 288 Abs. 3 BGB. Höhere Zinsen können sich aber nur aus einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung ergeben, da alle anderen gesetzlich bestimmten Zinssätze gleich hoch oder niedriger liegen.

Zu beachten ist, dass man diesen höheren Zinssatz beim Gericht auch darlegen muss. Dabei reicht es nicht aus zu behaupten, dass ein höherer Zinsschaden entstanden ist.

Der aktuelle Basiszinssatz ist somit seit 01.07.2009 unverändert.

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