Der Bundesgerichtshof hat für uns Mieter ein sehr wichtiges Urteil gefällt. Der Samstag ist kein Banktag und zählt daher nicht mit bei der Frist, welche die pünktliche Zahlung der Miete definiert. In der Regel wird der „dritte Werktag“ als Termin für die rechtzeitige Zahlung ausgemacht. Fällt der Monatserste somit auf einen Samstag, hat der Mieter Zeit bis zum darauf folgenden Mittwoch um die Miete beim Vermieter auf das Konto zu bekommen.
BGH AZ VIII ZR 281/09 sowie VIII ZR 129/09
Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!
Sonntag, 1. August 2010
Frist der Mieter
Eingestellt von
Schulden Jäger
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