Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Sonntag, 21. November 2010

Mietschulden

Ich habe für in den vergangenen Jahren eine Regel aufgestellt, nach der Rechnungen bezahlt werden müssen. dabei waren mir Abseits dieser Regel alle anderen Gläubiger vollkommen egal.

  1. Miete
  2. Strom
  3. Telefon (aber nur wenn Geld da war

Eindeutig und auf keinen Fall verhandelbar. Doch warum greife ich dieses Thema gerade auf? In meinen Freundeskreis ist der Fall aufgetreten, dass bereits die fristlose Kündigung der Mietwohnung eingetreten ist. Der Vermieter beruft sich da auf § 556 b BGB Hintergründig könnt ihr das da nachlesen. Miete war seit 3 Monaten nicht bezahlt. Normal hätte der Vermieter bereits nach der zweiten offenen Miete den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Die Situation war mehr als kritisch, wenn bereits die fristlose Kündigung des Mietvertrages im Haus liegt ist mehr als höchste Eisenbahn angesagt. Handlungsbedarf war angeraten. Wir vereinbarten zu nächst mit dem Vermieter telefonisch ein Gesprächs Termin. Denn wie ich zufällig in einen der letzten Beiträge geschrieben habe, nur redenden Menschen kann geholfen werden. Der Vermieter war ob der raschen Kontaktaufnahme sehr angenehm überrascht, Punkt für uns.

Direkt im Anschluss an diesem Telefonat wendeten wir uns an das für meine Freundin zuständige Jobcenter, denn als Hartz-4 Empfängerin konnte sie nicht wie vielleicht bei anderen Fällen, auf Unterstützung des Arbeitgebers hoffen. Auch hier kam der Termin nach Hinweis auf die fristlose Kündigung sehr schnell zustande. Direkt am nächsten Zag standen wir zunächst bei der ARGE und danach beim Sozialamt oder Neudeutsch Bürgerbüro der zuständigen Stadtverwaltung. Denn: Zur Abwehr einer akuten Notlage, und diese stand bei meiner Freundin, die wie ich drei Kinder hat, direkt bevor, ist das Bürgeramt / Sozialamt oder die ARGE in der Lage rückständige Mieten bis zu drei Monate zu übernehmen. Dies wurde uns auch so zugesagt, Da wir gut vorbereitet in die Termine gingen und soweit alle notwendigen Unterlagen zur Hand hatten konnte sofort ein Antrag aufgenommen werden.

Im Termin mit dem Vermieter hatten wir als Argument ja die Zusage der Stadt, dass die rückständige Miete gezahlt wird. Der Vermieter hatte sich bei der Kündigung auf die rückständige berufen. Somit war der Kündigungsgrund beseitigt. Der Vermieter war auch zufrieden, freute sich, dass meine Freundin das alles so schnell erledigte und bot ihr an, beim nächsten Mal, wenn es zu Problemen mit der Miete kommt, ihn sofort anzusprechen bevor er wieder wegen Mietrückstand kündigen muss.


Heute kann ich auch mal ein Buch zum Thema vorstellen, von dem ich überzeugt bin, dass wenn ihr es kauft, es euch weiterhilft.
Der Titel ist Die Kunst, mit meinem Geld auszukommen es bei Amazon bereits als gebrauchte Ausgabe unter 8 Euro zu bekommen. Lest euch einfach mal die Kundenrezensionen durch, die sprechen Bände.

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