Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Samstag, 10. April 2010

Gerichtsvollzieherwesen privatisieren?

Noch so ein Aprilscherz?

Mit dem Gesetzesentwurf 17/1210 möchte der Bundestag dem Gerichtsvollzieher aus der staatlichen Lohnliste entlassen.

Das Gerichtsvollzieherwesen bedarf struktureller Reformen. Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern, sind eindeutige verfassungsrechtliche Grundlagen für die Übertragung der Auf- gaben der Gerichtsvollzieher von justizeigenen Beamten auf Beliehene zu schaffen, die auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig sind (Beleihungssystem).


Kommt also demnächst ein Provisionsjäger an die Tür, mit der staatlichen Erlaubnis zu pfänden?

Der Bundesrat legte zu diesem Thema einen Änderungsvorschlag des Artikels 98a des Grundgesetzes vor, mit dem Inhalt, dass der Gesetzgeber Private mit den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers beleihen darf.

Aus Sicht eines Gläubigers ist das nicht uninteressant, da ein auf Leistungsanreize ausgelegtes Vergütungssystem sicher auch Spielräume lässt. So zahlt heute ein Gläubiger auch wenn der Gerichtsvollzieher erfolglos bleibt. Dies könnte sich mit der Änderung erledigt haben. Frei nach dem Prinzip, nur Umsatz schafft Provision.

Welch ein Zufall, dass erst vor kurzen ein Gesetzesentwurf Namens GNeuMop (Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes) vorgelegt wurde.

Dürfen wir als Gläubiger also demnächst Schlägertrupps losschicken? In der Begründung der Erneuerung des Gerichtsvollzieherwesen werden unter anderem als Begründung angeführt:

Ein Verstärken der Leistungsanreize durch einen Ausbau der dem Gerichtsvoll- zieher zustehenden Vollstreckungsvergütung im gegenwärtigen System kommt nicht in Betracht, weil die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers schon jetzt in weitem Umfang nicht durch die von den Parteien vereinnahmten Gebühren ge- deckt werden kann, sondern durch allgemeine Steuermittel finanziert werden muss.
Weiter....

Als Beliehene würden die Gerichtsvollzieher im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig. Dadurch wäre gwährleistet, dass Vollstreckungsaufträge nicht nur verwaltet, sondern die Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs angestrebt wird.


Naja ich erinnere mich daran, dass wir im Jahre 2007 schon einmal einen solchen Vorschlag hatten. Allerdings wurde zu diesem Zeitpunkt nicht mit gelber Tinte auf schwarzem Papier geschrieben…

Ich sollte mich freuen, dass die Beitreibung meiner Forderungen auf Grundlage der Änderung des Artikels 98 des Grundgesetzes in greifbarer Nähe rückt. Noch tue ich es aber nicht. Never change a running System. Was dem Staat vorbehalten ist sollte er auch behalten.


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