Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Freitag, 26. Februar 2010

Heute ist Mein tag!

Irgendwo in Deutschland, es ist früh. Langsam nur hebt sich der Frühnebel. Über dem Gerichtsgebäude hängen dicke schwarze Wolken. Es wird regnen. Untere Etage an einer Sitzgruppe läuft unruhig ein Mann von der einer Seite der Sitzgruppe zu der anderen. Er ist sichtlich Nervös. Ich sitze etwas abseits und beobachte wie der end Zwanziger sich wieder und wieder mit seinem Anwalt berät. Saal 12 öffnet sich. Eine Traube aufgeregter Menschen verlässt den Raum. Es wird geschimpft, geflucht. Ein Wort gibt das andere, Gerichtsdiener eilen herbei um zu schlichten. Ein hoffnungsloses Unterfangen. Die Menschentraube entfernt sich es wird still. Zu hören sind nur die nervösen Schritte an der Sitzgruppe. Es geht hier um Geld. Vergleichsweise wenig Geld, aber es kommt auf die Sichtweise an.

Der Lautsprecher knackste: In der Sache „Schulden-Killer gegen Delinquent“ werden die geladenen Personen aufgefordert in den Saal 12 einzutreten.

Ich warte bis der Anwalt und sein Mandant den Saal betreten haben. Mit einem in der Stille des Raumes deutlich hörbaren Klack bewegte sich der Sekundenzeiger der großen Uhr weiter und weiter… Klack, Klack… Ich gönne mir einen dramatischen Auftritt, warte noch. Atme noch einmal tief durch, zupfe meine Kleidung zurecht, stehe auf und laufe in aller Ruhe, mit festen und gleichmäßigen Schritt in den Saal 12. Ich stelle mich in den Türrahmen, blicke den Richter an und frage: „Geht’s hier zur Schlachtbank von Herrn Delinquent?“ Ein süffisantes Lächeln umspielt meine Lippen, ich weis, meine Make-up ist dezent wie mein ganzes Auftreten, aber selbstbewusst. Ich darf zur linken des Vorsitzenden Platz nehmen.

Die Augen des Schuldners liegen schwer auf mir. Er hat nicht damit gerechnet das ich den weiten Weg komme, alleine. Mit einer theatralen Bewegung die selbst den Richter für einen Augenblick fesselte legte ich einen Zweckform-Quittungsblock auf den Tisch, daneben einen Kugelschreiber. „Den brauch ich ja gleich“ hauchte ich dem Richter mit todernster Miene zu.

Sofort wurde der Vorsitzende ernst. Er eröffnete das Verfahren, Einspruch gegen einen Mahnbescheid. Die Einzelheiten wurden aufgeführt, Lieferung der Ware, Rechnungsdatum, Mahnungen, der Mahnbescheid mit dem Einspruch. Der Schuldner behauptet die Ware nie bekommen zu haben. Ich hatte alle Zeit der Welt blickte den Richter mit sehr Aufmerksamer Miene an. Als er den Anwalt des Schuldners das Wort erteilen wollte, griff ich wieder sehr aufwendig in meine Tasche, legte einen Schreibblock auf den Tisch, blätterte sehr umständlich die erste Seite um und nahm den vor mir liegenden Kugelschreiber in die Hand. Bei jedem zweiten Satz des Anwaltes, machte ich mir lautstark Notizen. Er wiederholte eigentlich nur den Ablauf den der Richter vorgekaut hatte und betonte noch einmal, dass der Schuldner die Ware nicht erhalten habe, was er mir ja auch schriftlich mitgeteilt habe. Kopie des Schreibens läge vor. Das war mein Stichwort. Mit einem über die Maßen zufriedenem Gesicht lehnte ich mich zurück und blickte den Anwalt an.

Der Richter wendete sich nun an mich und fragte ob ich den Ausführungen des Beklagten noch etwas hinzufügen möchte. Ich nickte.

Der Richter sah mich erwartungsvoll an. Noch einmal genoss ich die Ruhe, nutzte den Augenblick der Spannung und stellte dem Richter dann die Frage ob auf der Kopie des Schreibens, das ich angeblich erhalten haben soll, eine eindeutige Unterschrift zu sehen ist. Der Richter bejahte die Frage. Als wäre es das selbstverständlichste auf der Welt, fragte ich meinen Schuldner, ob er das Schreiben selbst unterzeichnet habe. Noch bevor Anwalt oder Richter etwas darauf erwidern konnten bejahte der völlig am Boden zerstörte Mann diese Frage sehr deutlich. Dann holte ich zum Todesstoß aus:

Herr Richter, entgegen meines Schreibens zur Klageerhebung, habe ich in meinen Unterlagen nun doch den Abliefernachweis gefunden, welcher eindeutig beweist, das der Beklagte das Paket eigenhändig, unter Vorlage seines amtlichen Personalausweis, in der Postfiliale abgeholt hat. Ich habe hier nicht nur eine Kopie des Abliefernachweises, mit der PA-Nummer, sondern auch noch die Kopie des PA, den der Beklagte mir zur Glaubhaftmachung seiner Volljährigkeit zugesendet hat. Wo darf ich Ihnen diese Beweise hinlegen?

Meinem Opfer, schoss die bis dahin noch vorhandene, Farbe aus dem Gesicht, der Anwalt schlug seine Hände auf seine Oberschenkel, der Richter bat mich ihm die Kopien auszuhändigen.

Das war mein Tag. Der Schuldner wurde zur Zahlung meiner Hauptforderung verklagt, zusätzlich musste er meine 250 KM weite Anreise & Abreise zahlen, nebst Auslagen und Spesen. Weiter darf er nun die Prozesskosten, seinen Anwalt sowie alle im Mahnbescheid aufgeführten Kosten des Forderungswesen tragen die ich aufgeführt habe. Streitwert ist etwa 2000€ Hauptforderung. Zuzüglich der angefallenen Kosten summiert sich der Betrag den er mir nun schuldet auf etwa 3000,-- die vorläufig vollstreckbar sind.

Sieg auf ganzer Linie und das ohne Anwalt.

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