Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Freitag, 19. März 2010

Restschuldbefreiung

Die Restschuldbefreiung oder auch Privatinsolvenz...

Ein Wort, bei dem es dem redlichem Gläubiger die Fußnägel nach oben reist. Ich erhalte häufiger an mich gerichtete Anschreiben, in dem der Schuldner selbst oder ein Vertreter um Auflistung der Forderungen bittet und mich höflich darauf vorbereitet, dass das private Insolvenzverfahren eingeleitet wird. Bis heute habe ich jedes mal diesem Zähneknirschend zugestimmt, da in der Regel außer viel Arbeit, noch mehr Frust und den Spesen meist nichts bei rum kommt.

Doch gerade heute platze mir die Hutschnur.
Vor einigen Jahren kaufte ein Kunde bei mir Waren im Wert von einigen hundert Euro. Es wurde Lastschrift vereinbart, da die Ware nicht mit einem Rutsch verfügbar war, haben wir per Mail auch noch eine Teillieferung besprochen. Stichpunktartig der Ablauf: Ware wurde versendet, Lastschrift an die Bank gegeben, Lastschrift zurückgegeben, auf Anfragen per Mail keine Reaktion, Mahnverfahren eingeleitet, gerichtlicher Mahnbescheid beantragt, Vollstreckungsbescheid per Gerichtsvollzieher zugestellt, mit Aufforderung wenn keine fruchtbare Pfändung, dann Abgabe eidesstattliche Versicherung ggf unter Zuhilfenahme eines Haftbefehls zur Erzwingung. Rückinfo des Gerichtsvollziehers, Schuldner bereits bekannt, eidesstattliche Versicherung vor 1,5 Jahren abgegeben. Darauf hin habe ich Anzeige wegen „Eingehungsbetrug“ gestellt.

Nach etwa 3 Monaten bekam ich ein Anschreiben eines gesetzlichen Vormundes, mit der bitte die offenen Forderungen zu stunden und zu prüfen, ob die Schulden nicht erlassen werden können. Begründung, der Schuldner sie psychisch Krank. Abgelehnt.

Jetzt, rund 3 Jahre nach dem beschriebenen Ablauf, kommt ein erneutes Schreiben, Privatinsolvenz. Ich hab dem Insolvenzgericht den Vorgang aus meiner Sicht geschildert, hab den Schriftwechsel mit der Staatsanwaltschaft dazu gelegt, behauptet, dass der Schuldner nicht nur bei mir sondern auch bei anderen Gläubigern, in völliger Klarheit über seine Zahlungsunfähigkeit, Waren in betrügerischer Absicht gekauft hat. Weiter hab ich dem Gericht das Aktenzeichen der Anzeige mitgeteilt, ich hatte mir seinerzeit über einen Anwaltservice für knapp 50€ Akteneinsicht verschafft.

Nun mal sehen ob wir diesem speziellen Schuldner, der in meinen Augen wissentlich und in voller Absicht Waren gekauft hat, mit dem Vorsatz diese nicht zu bezahlen. Zumindest in meiner Anzeige wurde er zu einer Geldstrafe verurteilt.


2 Kommentare:

Joachim Winters hat gesagt…

In diesem Fall besteht eine sehr gute Chance, doch möglicher Restschuldbefreiung für den Kunden die eigene Forderung auch über die Insolvenz hinaus behalten zu können: einfach die Forderung als so genannten "deliktischen Anspruch" anmelden (unter Bezug auf die bereits erwähnten Unterlagen), denn solche Forderungen sind von einer Restschuldbefreiung stets ausgenommen, ganz unabhängig von anderen Gründen für eine Versagung der Restschuldbefreiung, die m.E. viel zu selten genau überprüft werden.

Hans hat gesagt…

Spassig. Er wurde zu einer Geldstrafe verurteilt :-)