Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Mittwoch, 22. Juli 2009

Die Sache mit dem P-Konto

Also wirklich, das grenzt schon an unlautere Methoden oder fast Erpressung, wenn es um das Thema P-Konto geht. Nähere Infos zum P-Konto gibt es hier: P-Konto bei Rechtslupe

Also im Detail geht es darum, dass ich für eine Freundin, welche sich in einer recht unüberschaubaren finanziellen Situation befindet, bei dem Banker meines Vertrauens, der mir in vielen Situationen echt geholfen hat, mal vorsichtig ein weiter oben beschriebenes „P-Konto“ angefragt habe und welche Rahmendbedingungen dabei zum Tragen kommen. (Boar was für nen Satz…) Hinzu kommt noch, dass diese Freundin sich gerade im Ausland aufhält und dort arbeitet.

Ok ich also per Mail angefragt und folgende Antwort bekommen. Die ist echt nicht bearbeitet, nur Namen und Orte wurden entfernt.


Hallo Frau xxx,

natürlich bieten wir unseren Kunden, oder denen die es werden wollen auch
Konten auf Guthabenbasis an. (Z.B. wg. einer negativen Schufa.)
Auch können wir Konten eröffnen, bei denen der Kontoinhaber nicht anwesend
ist. Hierzu gibt es das Fernabsatzgesetz, welches es uns ermöglicht
Konten zu eröffnen und die Unterlagen auf postalischem Wege dem Kunden zur
Unterschrift zu zusenden.

Wir bieten unseren Kunden das Girokonto auf Guthabenbasis in Verbindung mit
einem von jedem Kunden benötigen Basisschutz an:
D.h. es ist eine Haftpflichtversicherung u. ein Riestervertrag (alternativ
je nach Kundenbedürfnis auch ein privater Rentenvertrag, Bausparvertrag
oder eine Unfallversicherung) über die BLÖDEBANK abzuschliessen.
Bereits bestehende Verträge werden, wenn möglich, auf uns umgeschrieben
bzw. müssten gekündigt werden.

In "Ihrem" Fall gestaltet sich das mit den Absicherungen natürlich etwas
schwieriger, da ein Kunde für seinen Absicherungsvertrag anwesend sein
muss. Aber auch das würden wir irgendwie hinbekommen.

Die sofortige Einrichtung des Kontos wäre kein Problem. Damit hätte man
schonmal die Konto-Nr. um diese ggf. beim Arbeitgeber oder Amt angeben zu
können. Es sind aber erst Verfügungen darüber möglich, sobald wir die
Unterlagen unterschrieben zurückerhalten haben u. die Zusatzverträge
unterschrieben sind.
Wir benötigen für die Eröffnung alle personenbezogenen Daten. D.h. es wäre
am besten, wenn Sie die Personalausweiskopie von NAME ZENSIERT einreichen
könnten oder wir dies per Mail/Fax erhalten. Zudem wären folgende Angaben
wichtig: Familienstand, wenn verheiratet: seit wann, Arbeitgeber: seit wann
dort beschäftigt, evtl. Geburtsname, aktuelle Adresse im Ausland u. auch in
Deutschland - ggf. stimmt die auf dem Personalausweis nicht mehr?!

Ich würde das Konto für Sie eröffnen, wenn Sie mir die Daten zukommen
lassen würden. Wenn Sie das gerne persönlich erledigen möchten, oder auch,
wenn Sie persönlich eine Vollmacht zu dem Konto erhalten sollen, dann
sollten wir unter der u.g. Rufnummer einen Termin vereinbaren.


Das war erst mal nen Schlag ins Gesicht. Seit wann bedarf es zur Eröffnung eines Kontos, welches eigentlich nur auf Guthabenbasis zu führen ist, ein Absicherungsvertrag? Das ist schon heftig. Glaube ich dem was ich mit google finde, so stellt ein Absicherungsvertrag bei einer Bank folgende Eigenschaften dar:

Garantien und Kreditderivate werden nach Basel II einheitlich als Absicherungsverträge betrachtet. Absicherungsverträge dienen – ebenso wie Sicherheiten und das Netting von Bilanzpositionen – der Kreditrisikominderung.


Aber STOP, meine Freundin wollte keinen Kredit, sondern nur ein P-Konto und mit BASEL II hat sie schon grad garnix am Hut.

Um anrechenbar zu sein, müssen Absicherungsverträge eine unmittelbare Forderung an den Sicherungsgeber darstellen, ausdrücklich an eine bestimmte Forderung gebunden und unwiderruflich sein.

Wie soll das mit einer Haftpflichtversicherung ermöglicht werden?

Ich habe so das dumme Gefühl, dass der feine Herr Bankdirektor hier lediglich darauf aus ist, seine Provision für weitere Versicherungsverträge einzustreichen. Im normalen Kundengeschäft halte ich das für durchaus machbar. Aber doch nicht bei einem Kunden der ein Konto mit Pfändungsschutz benötigt….

Bekloppte Welt. Wer hat gleiche Erfahrung gemacht? Wem wurde, bei der Anfrage zur Eröffnung eines Kontos mit Pfändungsschutz, auch versucht eine Versicherung zu verkaufen? Schickt mir ne Mail oder schreibt nen Kommentar.

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