Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Donnerstag, 20. Januar 2011

Reform der Zwangsvollstreckung

Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung

Der Deutsche Bundestag hatte am 18. Juni 2009 die Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren beschlossen. Der Gerichtsvollzieher hat demnach künftig die Möglichkeit von dritter Seite Informationen über die Vermögensverhältnisse der Schuldner zu erhalten, damit sie titulierte Forderungen erfolgreich beitreiben können.

Grundlegende Änderung ist, dass die Erstellung der Vermögensauskunft und die Gewinnung von Informationen an den Beginn der Zwangsvollstreckung gestellt wurden. Zuletzt musste der Gerichtsvollzieher versuchen zu pfänden und konnte erst nach fruchtloser Pfändung dem Schuldner die eidesstattliche Versicherung abnehmen.

Nun besteht mit inkrafttreten des Gesetzes die Möglichkeit der sofortigen Einforderung der Vermögensauskunft. Verweigert sich der Schuldner oder ist eine Befriedigung des Gläubigers aufgrund der Angaben nicht zu erwarten so wurden die Befugnisse der Gerichtsvollzieher dahingehend erweitert, Fremdauskünfte bei den Trägern der Rentenversicherung, beim Bundeszentralamt für Steuern und beim Kraftfahrt-Bundesamt einzuholen. Bei diesen Einrichtungen kann der Gerichtsvollzieher Informationen des Schuldners über ein bestehendes Arbeitsverhältnis, geführte Konten, Depots oder Sparbücher oder auf dem Schuldner zugelassene Kraftfahrzeuge einholen. Die Vorteile aus Sicht des Gläubigers liegen auf der Hand. Er bekommt so Einfacher und effektiver die Möglichkeit Löhne und Gehälter zu Pfänden, Guthaben auf Konten und Sparbücher zu pfänden oder gar das Kraftfahrzeug mit einem Kuckuck zu belegen.

Der Rundumschlag vom 18.Juni 2009 befasste sich auch mit einem neuem Verfahren der Abgabe der Vermögenserklärung, bisher unter "eidesstattliche Versicherung" und älter als "Offenbarungseid" bekannt. Lag das Vermögensverzeichnis bisher noch beim Vollstreckungsgericht des zuständigen Amtsgerichts, so wird die Verwaltung der Informationen zukünftig für jedes Bundesland von einem zentralen Vollstreckungsgericht landesweit elektronisch verwaltet werden. Damit wird eine zentrale Auskunftsstelle geschaffen bei der sich nicht nur Gerichtsvollzieher sondern auch Vollstreckungs- und Strafverfolgungsbehörden mit Daten eindecken können.

Das Amtsgericht wird noch weiter entlastet. Denn das Schuldnerverzeichnis wird nun in eine Internetdatenbank ausgelagert. Geführt und verwaltet von einem zentralen Vollstreckungsgericht. Auskunft erhält wie bisher jeder der ein Berechtigtes Interesse nachweisen kann. Das sind wie bisher zum Zweck der Zwangsvollstreckung, zum Schutz vor Zahlungsausfällen ect.

Aufgrund der vielschichtigen und tief in das bestehende System greifenden Veränderungen wird das Gesetz erst am 01.01.2013 greifen.

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