Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

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Dienstag, 15. Juni 2021

Schuldner verstorben

Dem Gläubiger einfach mal mitteilen, dass der Schuldner bereits verstorben ist.  


Sehr geehrte Damen und Herren,  

zu vorgenanntem Vorgang teile ich Ihnen mit, dass mein Onkel bereits im Januar 2021 verstorben ist. 

Dienstag, 17. November 2020

Kohle im Netz... einen hab ich noch

in zwei weiteren Beiträgen habe ich a bereits darüber informiert, dass es nicht wirklich einfach ist. Im Internet Geld zu verdienen. Es geht, doch der Ertrag ist eher… sagen wir mal bescheiden. Doch ich hab noch einen neuen Anbieter gefunden....

Freitag, 30. Oktober 2020

noch mehr reichwerden und geldverdienen

Mal schnell ne Mark nebenbei? Teil 2

Nach dem ich Dir im letzten Beitrag vom 27. Oktober 2 kleine Microeinkommen gezeigt habe, liste ich heute weitere auf.

Es ist nicht das einzelne Projekt, dass Kohle bringt, es sind die Summen der vielen kleinen. Mit etwas Disziplin und Kontinuität kannst Du Dir damit ein kleines zusätzliches Einkommen generieren.

Dienstag, 27. Oktober 2020

Reich im Netz Schaffe Dir jetzt ein passives Einkommen

Mal schnell ne Mark nebenbei?

Jeder hat sicher schon einmal die Videos oder auch die Popupwerbung gesehen, da gibt es Bücher Onlinecoaching und DVD Serien, die einem das schnelle und sicher Geld als passives Einkommen versprechen. Meist krumme Summen in kurzer Zeit „Ich hab mit der Methode 16.956,28 Euro in nur 4 Wochen verdient“ im Hintergrund ein teures Auto, am Handgelenk eine teure Uhr. So soll suggeriert werden wie toll und einfach es ist.

Montag, 5. Oktober 2020

Schuldenberatung mal anders

Achtung Werbung… 

Vielleicht habt ihr jetzt endlich genug von Euren Schulden und möchtet diese geordnet los werden. Oder einfach in die Privatinsolvenz proffesionell begleiten lassen. 

Schaut Euch das Angebot an, ich bekomm da einen kleinen Obolus wenn Du das über den Link machst, dazu einfach unten auf das Wort Werbung klicken, Danke! 

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Samstag, 25. Juli 2020

EOS Nervline

EOS Inkasso ruft an

Kaum zu glauben, ich habe ein neues Smartphone und was passiert? Telefonterror von der EOS. Herzlichen Dank.

Jetzt heißt es erst mal wieder die Blacklist neu füttern. Hier mal die von mir recherchierten Rufnummern, der EOS Inkasso

Freitag, 1. Mai 2020

Schuldnerschutz vs. Gläubigerinteresse

Kaum gedruckt, schon jammert der Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), da er seine Felle davonschwimmen sieht. War es bis dato möglich quasi selbstgestrickte Gebührenstrukturen zu generieren, hat der Gesetzgeber nun die Kosten für Inkasso gedeckelt.

Das Bundeskabinett hat am 22.04 einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen.

Dienstag, 7. April 2020

Abofalle Flirthub

Als hätten es Single nicht schon schwer genug.

Lt Mimikama wurden wohl nen Haufen Kunden Zahlungsaufforderungen von Flirthub zugesendet. Dahinter steckt die Firma MD Service GmbH. Diese behaupten, dass die angemahnten Schuldner sich am Flirtportal angemeldet haben und das Probeabo wurde in ein Premium Abo gewandelt.

Die Forderung beläuft sich auf 265,62 und nach Meinung von Mimikama ist es nicht nötig, den Betrag zu zahlen.

Diese Auffassung begründet Mimikama unter anderen damit, dass zum Beispiel die Mahnung massenhaft über ein Email-Newsletter Tool versendet wurden.

Betroffene bekommen nun wohl auch Post aus england. Erfundene Inkasso Buden wie acton-inkasso.eu (ACTON LLP) oder alvin-inkasso.eu (ALVIN LIMITED) geben sich die Ehre.

Hier geht es zum Bericht von MIMIKAMA

Samstag, 6. April 2019

Pfändungsfreigrenzenbekanntmachung 2019

 Auf so ein Wort können nur Vollprofi aus der Behörde kommen.

Hier ist Sie nun, die Tabelle mit den neuen Pfändungsfreigrenzen gültig von 07/2019-06/2021 die untere Grenze bis zu der ein Einkommen nicht pfändbar ist, beläuft sich nun auf 1.179,99.

Es wird eine PDF Datei geladen!

Neue Pfändumgsfreigrenzen ab 07/2019

Dienstag, 4. Dezember 2018

Telefonterroristen

Neue Nummern für die Sperrliste.

Offensichtlich haben die Telefonterroristen sich wieder einige neue Rufnummern angeeignet. Die Liste wird langsam aber sicher sehr umfangreich.

Erneut neue Rufnummern für die Inkassosperrliste:

040 2850430052
0800 8006644460974

Das sind die aktuellen Rufnummern der EOS aus Hamburg!

Mittwoch, 1. Juli 2015

Wie bekomme ich die Bankdaten?

Als Gläubiger die Bankverbindung ohne Gerichtsvollzieher ausfindig machen.
Das ist gar nicht so schwer wie so mancher denkt. Im Zeitalter von Service am Kunden und vor allem Datenschutz ist es mir dennoch in den vergangenen Tagen auf einem sehr einfachen Wege gelungen, von einigen Schuldnern die aktuelle Bankverbindung oder zumindest den Namen der Bank herauszufinden.

Was benötige ich dazu.
Natürlich den Namen (Vollständig) des Schuldners und eine gültige Telefonnummer, vorzugsweise Festnetz, da beim Handy es nicht so einfach ist, auf Grund der Vielzahl der Anbieter. Mittlerweile ist es auch nicht mehr möglich, anhand der Vorwahl der Rufnummer eindeutig zu erkennen bei welchem Mobilfunkbetreiber der Schuldner ist.
Weiter ist das Geburtsdatum und die gültige Anschrift nützlich.
In einigen Fällen ergibt sich aus einer vorhandenen Emailadresse auch der Anbieter, z. B. @t-online.de für Telekom, @online.de für 1+1 usw.

Bewaffnet mit diesen Informationen rufe ich zunächst die großen Anbieter der Telekomunikationsbranche an und melde mich im Namen des Schuldners.
Dabei ist es sehr wichtig im automatischen Abfragebereich, den in der Regel mittlerweile fast alle Anbieter haben, nicht die Rechnungsstelle zu verlangen sondern den Vertrieb oder die Vertragsabteilung. Der Hintergrund, die dort arbeitenden Call Center haben meist ein Zeitlimit pro Gespräch, die so genannte CHT (Call handling Time) und müssen versuchen diese einzuhalten. Weiter sind diese Call Center vertriebsorientiert, versuchen also im Gespräch dem Kunden ein wertiges oder neues Produkt zu verkaufen. Meist bemerken die Telefonisten in meinem Fall aber schnell, dass bei mir nichts zu holen ist und beantworten die Anfrage mürrisch aber hilfsbereit. Vor allem wenn ich ohne Kundennummer komme und unter der angegebenen Telefonnummer keine Daten kommen. dann suchen die über den Namen und Anschrift, was aufwändiger ist.

Moment, keine Telefonnummer? Na klar wer brauch im Zeitalter der Handyflats schon ein Festnetz? Ich benutze das nur für den Internetzugang.

Ist kein Datensatz bei dem Anbieter vorhanden, entschuldige ich mich für den Fehler. Im Übrigen können die Jungs bei der Telekom über ein Tool den Anbieter der Telefonnummer herausbekommen. Einfach mal nachbohren.

Findet der Call Center Mitarbeiter dann tatsächlich einen Datensatz, so trage ich mein Anliegen vor.

Mein Anliegen sei, die Bankverbindung zu überprüfen, da ich vor kurzem ein neues Konto bekommen habe. Mir würde es reichen, wenn ich den Namen der Bank bekomme. In den meiste Fällen bekomme ich den Namen des zur Zeit hinterlegten Kreditinstitutes oder den Hinweis, dass ich Barzahler bin. Um diese Peinlichkeit zu umgehen, kann man sich auch als Kreditinstitut, z. B. Sparkasse (Wohnort des Schuldners) melden und hinterfragen ob das Fax mit der Änderung der Bankdaten bereits angekommen ist und(oder welche Bank hinterlegt ist.

Das setzt natürlich voraus, dass ich den richtigen Anbieter erwische. Als erstes rufe ich die Telekom an, danach Kabel Deutschland, Kabel BW, Vodafone und so weiter. Ich achte stets darauf, dass die Rufnummer mit der ich anrufe unterdrückt ist, da viele Anbieter bereits mit der eingehenden Nummer versuchen, den Anrufer zu identifizieren.

Aber was genau möchte ich mit den Bankdaten? Na ist doch klar. Ich habe einen gültigen Titel und möchte ohne groß in weitere Maßnahmen wie Gerichtsvollzieher ect zu investieren eine Zwangsvollstreckung lostreten. Was ist da effektiver als gleich das Konto des Schuldners zu wissen?

Was lehrt mich dieses Vorgehen als Schuldner? Natürlich werde ich nie bei einer Telefongesellschaft einen Bankeinzug hinterlegen.

Samstag, 18. Oktober 2014

ARD Beitragsservice ehemals GEZ

Gastbeitrag eines guten Bekannten....

Heute berichte ich dir einmal darüber, wie ich versuchen werde, dem Rundfunkbeitrag zu entkommen.

Fakten: Ich habe seit 01.05.2013 keine eigene Wohnung mehr. Seit diesen Datum wohne ich bei Freunden, auf Campingplätze oder einfach in meinem alten Wohnmobil wo ich stehe. Also habe ich keine eigene Wohnung. Meine alte Wohnung hat mein Bruder von mir im Mai 2013 übernommen. Abgemeldet habe ich mich nicht, das Anliegen hat mir die Stadt in der ich wohnte verweigert, da es in Deutschland eine Meldepflicht gibt.

Post an mich wird an ein Postfach weitergeleitet.

Die Briefe des Beitragsservice habe ich zunächst ignoriert, ich hatte mich nicht angemeldet, also wozu abmelden?

Im Zuge der Welle von etwa 15 Mio Mahnungen wurde auch ich nun Zwangsangemeldet und dazu aufgefordert, 377,58 € zu zahlen. Freundlicherweise bot der Beitragsservice mir auch gleich eine Ratenzahlung an. Auf das Schreiben hin habe ich dem Beitragsservice obige Fakten per Mail mitgeteilt (08.10.2014). Diese Mail ist zur Zeit noch unbeantwortet.

Allerdings habe ich unter dem 02.10.2014 ein Schreiben mit dem Bezug "Zahlung der Rundfunkbeiträge" erhalten. Hier wurde auch gleich damit begonnene:

Sie haben mit uns eine Ratenzahlung vereinbart, die nächste Rate wird am 15.10.2014 fällig.

Daran kann ich mich nun wirklich nicht entsinnen.

Nun ich werde diese Ratenzahlung sicher nicht einhalten, aber in den nächsten Tagen darauf irgendwie reagieren. Wenn Du möchtest, sende ich Dir die Mail in "BCC"

TBC

Montag, 4. August 2014

Telefonbetrug, einfach nicht zahlen

Bei vielen Anbietern von Telekommunikationsdiensten , z. B. Telekom, Vodafone, Kabel Deutschland oder Versatel bekommt der Kunde heute keine Rechnung mehr per Post. Klar bekommt jeder seine Telefonrechnung, diese landet aber in der Regel in einem Kundencenter im Internet oder in ein vielleicht längs vergessenes Emailpostfach.

Böse Falle. Immer wieder kommt es vor, ich muss sogar schreiben, immer noch, das Anwender einer AVM Fritz!Box gehackt werden und durch diesen Hack seine Telefonrechnung plötzlich 4 Stellig wird.

Aber was tun bei einer irrsinnig hohen Telefonrechnung durch Betrug?

Zu erst mal Ruhe bewahren und seinen Anbieter kontaktieren. Einwand gegen die Rechnung einlegen. Bei einigen reicht ein Anruf bei anderen muss der Einwand schriftlich niedergelegt werden.

Wichtig ist, dass der nicht strittige Betrag, monatliche Kosten für den Anschluss, ggf. Hardware die gemietet wurde und Verbindungsentgelte die nachvollziehbar sind müßen bezahlt werden, haltet nur den strittigen Betrag zurück.

Der Gesetzgeber hat im § 45 i (4) TKG (Telekommunikationsgesetz) die Beanstandung einer Rechnung geregelt. Egal was der Anbieter in den AGB schreibt, Frist 8 Wochen ( § 45 i (1) TKG)!

Zitat  § 45 i (4) TKG:
Der Anspruch entfällt auch, soweit Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass Dritte durch unbefugte Veränderungen an öffentlichen Telekommunikationsnetzen das in Rechnung gestellte Verbindungsentgelt beeinflusst haben

Einen Prozess hat hier noch kein unternehmen geführt, viel zu groß ist die Panik, diesen zu verlieren und eine Basis für zukünftige Streitigkeiten zu erstellen.

Also, Kontakt mit dem Anbieter, auf den § 45i verweisen und nach einer Lösung suchen. Vielleicht nicht im ersten Gespräch sofort auf den Klageweg hinweisen. Freundlich bleiben und verhandeln.

Dienstag, 7. Mai 2013

Kontakt mit dem Inkasso Wichtige Regeln!!

Hin und wieder ist es tatsächlich notwendig, einen Gläubiger oder sein beauftragtes Inkassounternehmen zu kontaktieren.

Dazu solltest Du folgende wichtige Regeln beachten: niemals vom Festnetz oder Handy anrufen. Besorg Dir eine Prepaidkarte. Deine Rufnummer sollte dabei unterdrückt sein. Das Inkasso Büro speichert Deine Nummer und wird Dich fortan darunter zurückrufen. Auf keinen Fall solltest Du den Fehler mache und vom Arbeitsplatz aus das Inkasso oder den Rechtsanwalt anrufen. So bekommen die über Google oder interne Suchmöglichkeiten deinen Arbeitgeber raus und pfänden bei Möglichkeit dein Gehalt.

 Niemals von Deiner regulären Emailadresse. Lege Dir eine neue Email an die in keinerlei Verbindung mit deinem realem Leben steht. z. B. Kundennummer des Inkassobüros oder das Aktenzeichen des Anwalts x3w-2012-001@web.de ist doch nett oder :-)

Vermeide, wenn möglich, Kontakt per Post. Zwar hat das beauftragte Inkassoinstitut in der Regel deine Postanschrift, es ist aber immer eine zweifelhafte Anschrift die "noch" unbestätigt ist.
Viele benutzen heute Vorlagen in Word oder anderen Schreibprogrammen und haben dort neben der Anschrift auch noch Telefon, Handy und vielleicht sogar die eigene Bankverbindung vermerkt. Diese Informationen sollte kein Gläubiger haben.

Mittwoch, 10. April 2013

Zahlungen an das Inkasso Wichtige Regeln!!

Wenn Du unbedingt an einen Rechtsanwalt oder an ein Inkassobüro eine Zahlung leisten willst, dann niemals als Überweisung von deinem Girokonto. Auch wenn es teurer ist, mach eine Bareinzahlung.

Warum?

 Mit jeder Überweisung von Deinem Girokonto an einen Gläubiger, gibst Du Deine Kontodaten bekannt. Solltest danach noch einmal eine Schuld durch dieses Inkassounternehmen , oder eines seiner angegliederten Unternehmen, beigetrieben werden, wissen die Deine Bankverbindung. Ist die Forderung bereits tituliert, so können die ohne Vorwarnung Dein Konto pfänden.

Dann lieber etwas weniger überweisen und davon die Bareinzahlung begleichen.

Sonntag, 23. Januar 2011

persönlicher RechtsBerater

Vor Gericht und auf hoher See bist du auf Dich allein und Gottes Gnade gestellt.

Doch mit der richtigen Information und dem Wissen wie es gehen kann, bin ich in der Lage zu erkennen, lohnt sich ein Rechtsstreit oder hat der andere vielleicht doch die besseren Karten? Wer weiß das besser als erfahrene Richter und Anwälte, die in dieser Sammlung der privaten Rechtstipps ihr Wissen preis geben.

Aus unverständlichen Formulierungen, dem klassischem Juristendeutsch, wird eine begreifbare und leicht verständliche Information in einer Sprache die jeder verstehen kann. Komplexe juristische Fragestellungen finden Sie anhand von konkreten Lebenssachverhalten anschaulich und handlungsorientiert erläutert.

Nichts ist so alt wie das Gewäsch von Gestern. Daher wird der RechtsBerater auch drei bis vier Mal im Jahr aufgefrischt und aktualisiert. Wissen ist Macht, nichts Wissen Dummheit und Teuer. Laden Sie sich hier das Inhaltsverzeichnis und eine kostenlose Leseprobe herunter.

Hier gibt es weitere Informationen zum privaten RechtsBerater. Ich finde eine Investition die sich lohnt.

Montag, 27. Dezember 2010

Kleinviech macht auch Mist...

Heute mache ich meine Leser mal auf etwas nicht ganz neues aber doch interessantes aufmerksam. Gerade in meiner finanziell schwierigen Situation bin ich immer wieder froh, wenn ich mal im Netz eine Option aufmache, bei der ich etwas Geld sparen oder vielleicht sogar verdienen kann. Aus genau diesem Grunde benutze ich seit einiger Zeit beruby.com. Einem Portal auf dem ich für das ansurfen meiner Seiten ein kleiner Obolus in meinem Topf wandert.

Natürlich muss man sich immer vor Augen halten, dass einem kein unendlicher Reichtum beschert wird. Egal ob es sich um Paidmails handelt, die ich persönlich für völlig überflüssig halte, oder um Angebote wie beruby.com.

Dennoch starte ich meinen Internetexplorer mit beruby.com und surfe von da aus Seiten wie Facebook, Twitter oder Amazon an und erhalte eine Kleinigkeit. Lade ich dazu noch weitere Freunde ein, z.B. Facebook-User die dann auch über beruby.com ihre Seiten aufrufen, kann ich noch einen klitze kleinen Obolus oben auf setzen.

Steter Tropfen höhlt den Stein, oder füllt meinen Topf.

Es ist natürlich selbstredend, dass die Teilnahme absolut kostenlos ist. Wie blöd ist das denn, wenn ich etwas Geld verdienen möchte und vorher dafür noch bezahlen soll

Sonntag, 21. November 2010

Mietschulden

Ich habe für in den vergangenen Jahren eine Regel aufgestellt, nach der Rechnungen bezahlt werden müssen. dabei waren mir Abseits dieser Regel alle anderen Gläubiger vollkommen egal.

  1. Miete
  2. Strom
  3. Telefon (aber nur wenn Geld da war

Eindeutig und auf keinen Fall verhandelbar. Doch warum greife ich dieses Thema gerade auf? In meinen Freundeskreis ist der Fall aufgetreten, dass bereits die fristlose Kündigung der Mietwohnung eingetreten ist. Der Vermieter beruft sich da auf § 556 b BGB Hintergründig könnt ihr das da nachlesen. Miete war seit 3 Monaten nicht bezahlt. Normal hätte der Vermieter bereits nach der zweiten offenen Miete den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Die Situation war mehr als kritisch, wenn bereits die fristlose Kündigung des Mietvertrages im Haus liegt ist mehr als höchste Eisenbahn angesagt. Handlungsbedarf war angeraten. Wir vereinbarten zu nächst mit dem Vermieter telefonisch ein Gesprächs Termin. Denn wie ich zufällig in einen der letzten Beiträge geschrieben habe, nur redenden Menschen kann geholfen werden. Der Vermieter war ob der raschen Kontaktaufnahme sehr angenehm überrascht, Punkt für uns.

Direkt im Anschluss an diesem Telefonat wendeten wir uns an das für meine Freundin zuständige Jobcenter, denn als Hartz-4 Empfängerin konnte sie nicht wie vielleicht bei anderen Fällen, auf Unterstützung des Arbeitgebers hoffen. Auch hier kam der Termin nach Hinweis auf die fristlose Kündigung sehr schnell zustande. Direkt am nächsten Zag standen wir zunächst bei der ARGE und danach beim Sozialamt oder Neudeutsch Bürgerbüro der zuständigen Stadtverwaltung. Denn: Zur Abwehr einer akuten Notlage, und diese stand bei meiner Freundin, die wie ich drei Kinder hat, direkt bevor, ist das Bürgeramt / Sozialamt oder die ARGE in der Lage rückständige Mieten bis zu drei Monate zu übernehmen. Dies wurde uns auch so zugesagt, Da wir gut vorbereitet in die Termine gingen und soweit alle notwendigen Unterlagen zur Hand hatten konnte sofort ein Antrag aufgenommen werden.

Im Termin mit dem Vermieter hatten wir als Argument ja die Zusage der Stadt, dass die rückständige Miete gezahlt wird. Der Vermieter hatte sich bei der Kündigung auf die rückständige berufen. Somit war der Kündigungsgrund beseitigt. Der Vermieter war auch zufrieden, freute sich, dass meine Freundin das alles so schnell erledigte und bot ihr an, beim nächsten Mal, wenn es zu Problemen mit der Miete kommt, ihn sofort anzusprechen bevor er wieder wegen Mietrückstand kündigen muss.


Heute kann ich auch mal ein Buch zum Thema vorstellen, von dem ich überzeugt bin, dass wenn ihr es kauft, es euch weiterhilft.
Der Titel ist Die Kunst, mit meinem Geld auszukommen es bei Amazon bereits als gebrauchte Ausgabe unter 8 Euro zu bekommen. Lest euch einfach mal die Kundenrezensionen durch, die sprechen Bände.

Donnerstag, 18. November 2010

Weisheit der Woche

In Amerika gibt es eine These:

Möchtest Du einen Traum erleben und realisieren? Dann musst Du erst mal einen Traum haben.
Du möchtest Erfolgreich sein? Dann definiere Erfolg für Dich und setze Dir ein Ziel.

Sage Dir selber und damit deinem Unterbewusstsein, in welche Richtung es sich bewegen soll.

Nur mit einem klarem Ziel vor Augen, einem Bild von dem was Du erreichen willst,
weis Dein Bewusstsein in welche Richtung es geht.

Mein Traum ist es meine Schulden loszuwerden.
Mein Ziel ist es, meine Schuldner dazu zu motivieren, ihre offenen Rechnungen zu zahlen.


Sonntag, 1. August 2010

Frist der Mieter

Der Bundesgerichtshof hat für uns Mieter ein sehr wichtiges Urteil gefällt. Der Samstag ist kein Banktag und zählt daher nicht mit bei der Frist, welche die pünktliche Zahlung der Miete definiert. In der Regel wird der „dritte Werktag“ als Termin für die rechtzeitige Zahlung ausgemacht. Fällt der Monatserste somit auf einen Samstag, hat der Mieter Zeit bis zum darauf folgenden Mittwoch um die Miete beim Vermieter auf das Konto zu bekommen.
BGH AZ VIII ZR 281/09 sowie VIII ZR 129/09