Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Freitag, 1. Mai 2020

Schuldnerschutz vs. Gläubigerinteresse

Kaum gedruckt, schon jammert der Der Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen (BDIU), da er seine Felle davonschwimmen sieht. War es bis dato möglich quasi selbstgestrickte Gebührenstrukturen zu generieren, hat der Gesetzgeber nun die Kosten für Inkasso gedeckelt.

Das Bundeskabinett hat am 22.04 einen Gesetzesentwurf zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht beschlossen.

War es bisher durchaus üblich schon im ersten Anschreiben eine Kostennote von rund 70 Euro an den Schuldner zu geben, so soll das mit dem neuen Gesetz auf rund 1/3 reduziert werden, also etwa 25 Euro. Bei Forderungen unter 50 Euro wird es eine noch stärkere Kostendeckelung geben. Meinen Segen haben sie.

Der BDIU jammert nun auf höchstem Niveau. Soll mir keiner erklären, dass hinter dem System eine 99% Automatisierung steckt. In der Regel bekommen die Inkassounternehmen die Daten in einer vorgekauten elektronischen Form die 1:1 in ihr eigenes System gespielt werden und dann ungeprüft das erste Schreiben auslösen. Nichts getan und je Schreiben 70 Euro!

Wie oft ist es passiert, gerade jetzt in Zeiten von Corona, dass eine Telefonrechnung nicht bezahlt wird. Sind Drittanbieter auf dieser Rechnung ist Post vom Inkasso so sicher wie das Amen in der Kirche. Nicht selten handelt es sich dabei um Centbeträge.

Dieser Gesetzesentwurf ist dringend nötig. Wer möchte kann den Entwurf hier einsehen.

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