Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Donnerstag, 15. April 2010

ALG II jetzt mehr raus holen

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welcher verzweifelte Hartz 4 Empfänger wird beim lesen dieser Zeilen nicht hellhörig und erhofft sich vielleicht den einen oder anderen Euro an zusätzlicher Unterstützung? Ich denke mal fast jeder.

Aber... ja genau jetzt kommt die Stelle an der das Aber kommt, was steckt hinter diesen Schlagworten? Gefunden hab ich Sie im RTL Videotext auf der Seite 457. Dort prangert der Privatsender mit roten Buchstaben an:

"In 50% der Fälle bekommt man Recht"
...weil, so der Sender weiter, Experten schätzen, dass die Mehrheit der ALG Bescheide fehlerhaft ist und das in der Regel zum Ungunsten der Empfänger.

Auf den folgenden Seiten werden "Erfahrungsberichte" von Gerd L. (54) und Lara F (32) veröffentlicht. Es gibt im Netz etwa 2000 Seiten auf den Lara F. und Gerd L. sich für andere Produkte und Dienstleistungen begeistern. Meist mit gelb unterlegten Sätzen.

Optimieren der ALG-I-Ansprüche, Mietzuschüsse, Mehrbedarf und Sachleistungen. Möglichkeiten Frist- und Formfehler zu erkennen, werden Werbetechnisch perfektpropagiert.

Es darf natürlich nicht fehlen, dass ALG-II Berechnungen für Verfassungswidrig erklärt wurden. 500 Euro Regelleistung werden in Aussicht gestellt.

Grundsätzlich finde ich es sehr löblich, dass der große TV-Sender, u. A. als Herausgeber des Magazins "Raus aus den Schulden", sich für die Gruppe der Menschen in Deutschland einsetzt die vom Staat Geld bekommen. Was mir allerdings sehr übel aufstößt ist der Umstand, dass auf Seite 4 von 4 dieser Videotext Anzeige, genau dieser Gruppe noch einmal in die Tasche gegriffen werden soll.

Per Faxabruf 1,39 Euro pro Minute bei 6 Seiten
Per Post für 5,99 Euro über 0900 Mehrwertnummer
Per Mail für 3,99 Euro über SMS Dienstleistungen.

Hat es RTL nötig, sich an den Hartz 4 Empfängern in Deutschland zu bereichern?

Samstag, 10. April 2010

Gerichtsvollzieherwesen privatisieren?

Noch so ein Aprilscherz?

Mit dem Gesetzesentwurf 17/1210 möchte der Bundestag dem Gerichtsvollzieher aus der staatlichen Lohnliste entlassen.

Das Gerichtsvollzieherwesen bedarf struktureller Reformen. Um die Effizienz der Zwangsvollstreckung mittel- und langfristig zu erhalten und zu verbessern, sind eindeutige verfassungsrechtliche Grundlagen für die Übertragung der Auf- gaben der Gerichtsvollzieher von justizeigenen Beamten auf Beliehene zu schaffen, die auf eigene Rechnung, aber unter staatlicher Aufsicht tätig sind (Beleihungssystem).


Kommt also demnächst ein Provisionsjäger an die Tür, mit der staatlichen Erlaubnis zu pfänden?

Der Bundesrat legte zu diesem Thema einen Änderungsvorschlag des Artikels 98a des Grundgesetzes vor, mit dem Inhalt, dass der Gesetzgeber Private mit den Aufgaben eines Gerichtsvollziehers beleihen darf.

Aus Sicht eines Gläubigers ist das nicht uninteressant, da ein auf Leistungsanreize ausgelegtes Vergütungssystem sicher auch Spielräume lässt. So zahlt heute ein Gläubiger auch wenn der Gerichtsvollzieher erfolglos bleibt. Dies könnte sich mit der Änderung erledigt haben. Frei nach dem Prinzip, nur Umsatz schafft Provision.

Welch ein Zufall, dass erst vor kurzen ein Gesetzesentwurf Namens GNeuMop (Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes) vorgelegt wurde.

Dürfen wir als Gläubiger also demnächst Schlägertrupps losschicken? In der Begründung der Erneuerung des Gerichtsvollzieherwesen werden unter anderem als Begründung angeführt:

Ein Verstärken der Leistungsanreize durch einen Ausbau der dem Gerichtsvoll- zieher zustehenden Vollstreckungsvergütung im gegenwärtigen System kommt nicht in Betracht, weil die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers schon jetzt in weitem Umfang nicht durch die von den Parteien vereinnahmten Gebühren ge- deckt werden kann, sondern durch allgemeine Steuermittel finanziert werden muss.
Weiter....

Als Beliehene würden die Gerichtsvollzieher im Wettbewerb untereinander auf eigene Rechnung tätig. Dadurch wäre gwährleistet, dass Vollstreckungsaufträge nicht nur verwaltet, sondern die Herbeiführung des Vollstreckungserfolgs angestrebt wird.


Naja ich erinnere mich daran, dass wir im Jahre 2007 schon einmal einen solchen Vorschlag hatten. Allerdings wurde zu diesem Zeitpunkt nicht mit gelber Tinte auf schwarzem Papier geschrieben…

Ich sollte mich freuen, dass die Beitreibung meiner Forderungen auf Grundlage der Änderung des Artikels 98 des Grundgesetzes in greifbarer Nähe rückt. Noch tue ich es aber nicht. Never change a running System. Was dem Staat vorbehalten ist sollte er auch behalten.


Sonntag, 4. April 2010

Spaarfuchs der 2te

vor fast genau einem Jahr berichtete ich darüber, wie ein Kunde beim einkaufen dem Geschäft an diesem Abend um rund 10 -15 € beschissen hat.

Gestern im Ostereinkaufsstress hab ich dann mal wieder einen neuen "Tipp" mitbekommen. Eine Kundin lud gerade Brot in ihrem Einkaufswagen. Einige Pakete vom guten, teurem Brot, das 500g Paket etwa 1,15€ .

Den Preis wollte sie an der Kasse aber nicht zahlen, daher tütete Sie die Pakete alle in andere, mitgebrachte Tüten um. Ich stand jetzt an der Kasse nicht in ihrer Nähe, denke aber das es zumindest der halbe Preis war.

Wie Frech geht es eigentlich noch?

Schuldnerliste?

Seit einiger Zeit bin ich ja auch auf Twitter zugegen. Beim Versuch dort nette Leute und interessante Tweeter zu finden, habe ich mal die Suchefunktion von Twitter bemüht. Beim Suchwort „Schuldner“ allerdings bin ich da auf etwas seltsames gestoßen nach dem ich dann die Suche um das Wort „gelistet“ verfeinerte war ich erst mal baff.

Eine Firma in Spanien kauft, unter anderem auch in Deutschland, offene Forderungen auf und bietet Forderungen zum Kauf an. Der Clou dabei, auf eine der Unterseiten werden die Namen und Anschriften bis auf die letzten beiden Zahlen der PLZ mit aufgeführt. Das „Inkasso“ Unternehmen legt für jeden Schuldner eine eigene Seite an und listet dort die Details der einzelnen Forderungen auf. Am Ende findet sich ein Vermerk, §915 ZPO und §1 SchuVVo womit das Inkasso Unternehmen seine Legetimation zur Veröffentlichung der Daten untermauern möchte.

Allerdings ist noch viel pikanter die Tatsache, dass zu jedem Schuldner bei Twitter ein eigener Account erstellt wird und dort in regelmäßigen Abständen die hinterlegte Information getwittert wird.

Schuldnername + Vorname als Twitter Account, dazu noch mal vollständiger Name danach der Hinweis „als Schuldner gelistet“. Gefolgt vom Hinweis EV abgegeben am Datum, oder AZ des Vollstreckungsgerichtes, bei einigen ist auch direkt der Hinweis aufgeführt, Insolvenzverfahren mit dem AZ des Insolvenzgerichtes.

Bei einem ist auch noch der Hinweis: als Betrüger gelistet angefügt.

Aktuell sind das bei Twitter 7 Accounts aber es ist damit zu rechnen das es mehr werden.

Der Inhaber der Domain ist via PrivacyProtect.org vor dem direktem Zugriff geschützt. Lt Impressum ist Firmensitz in Spanien, Alicante.

Ich werde auf jeden Fall gelegentlich mal einen Blick auf diese „Liste“ werfen…. Vielleicht stehe ich ja auch mal drauf.

Hier der Link zur Twitter Suche

Im übrigen freue ich mich auf nette follower :)

Samstag, 3. April 2010

GNeuMoP?? was das?

Die Pfändung von Arbeitseinkünften ist eine in Deutschland am häufigsten beantragte Zwangsmaßnahme, mit der Gläubiger versuchen ihre titulierten Forderungen beizutreiben. Jetzt aber sagen die Länder Baden-Württemberg und Sachsen, in einen:

Entwurf eines Gesetzes zur Neustrukturierung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)“,

dass das Einkommen im Hinblick auf die Existenzsicherung des Schuldners und seiner Familie einen besonderen Schutz verdient.

Viele Schuldner, deren Einkommen bereits seit Jahren einer dauernden Pfändung unterliegen werden diese „Erkenntnis“ vermutlich nur mittleidig belächeln.

In dem Entwurf wird klar darauf hingewiesen, dass Regionale Unterschiede bei den Mieten, die Zugrundelegung des §850c ZPO auch auf Renten, Pensionen und Betriebsrenten zu Unstimmigkeiten führt, oder das die §§ 850a und 850b ZPO noch aus dem Jahr 1934 stammen.

Nun bin ich keine Juristin und scheue mich auch davor 69 Seiten Beamtendeutsch durchzukauen. Jedoch ist das Thema für mich zweiseitig von Interesse und ich kämpfe mich da so durch die Zeilen.

Der „neue“ §850c der ZPO, welche das pfändbare Einkommen regelt, wird an HARTZ 4 angelehnt (§20 Abs. 4 Satz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch.) sowie im Detail an das Wohngeldgesetzes und natürlich auch BGB. Der als „Eckregelsatz“ bezeichnete Betrag richtet sich nach den HARTZ $ Sätzen. Wird der Novellierung zugestimmt, ist der neue Pfändungsfreibetrag dann mindestens 110% vom Regelsatz. Hinzu kommen dann noch Mietkosten und (doppelte) Heizkosten. Berücksichtigung von Ehepartnern und Unterhaltspflichtigen Kindern kommen hinzu, hier wird der Eckregelsatz auf 146% angehoben. Bezieht ein Unterhaltspflichtiger des Schuldners eigenes Einkommen, so kann der Gläubiger per Antrag am Vollstreckungsgericht beschließen lassen, dass diese Person bei der Berechnung des pfändbaren Einkommens des Schuldners nicht mit berücksichtigt wird. (ganz oder Teilweise)

Warten wir einfach mal die Zahlen ab, welche dann für beide Seiten kommen. Denn wichtig ist, was am Ende für „mich“ bleibt, wird sich jeder denken.

Donnerstag, 1. April 2010

BDSG was gibts neues?

Die Regeln für die Übermittlung von Daten an Schufa & Co

Mit der Neuerung des Bundesdatenschutzgesetzes sind ab dem 01. April 2010 neue Regeln und auch Aufgaben im Forderungsmanagement in Kraft.
Diese Neuerungen regeln und definieren klar, welche Daten ein Gläubiger an eine Auskunftei senden darf und welche nicht. So wurde ganz neu bestimmt, dass der vor einer Meldung bei der Schufa (oder jeder anderen Auskunftei) der Schuldner nachweislich erfolglos gemahnt werden muss und das mindestens 2 x. Hier greift also nicht wie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, die Verzugsregelung. (§§ 286 ff., 280 Abs. 1, 2 BGB).

Betroffen von dieser Regel sind nur die Forderungen, welche noch nicht rechtskräftig, z. B. durch einen Titel.

Meine speziellen Freunde, die Inkassodienstleister bekommen auch Fußfesseln. Der Gläubiger muss in seiner Mahnung darauf hinweisen, dass er offene Forderungen an einen externen Dienstleister weitergibt. Bestreitet der Schuldner hier bereits die Forderung, unabhängig aus welchem Grund, darf der Gläubiger die Daten nicht an den Dienstleister weitergeben. Eine Weitergabe darf auch nicht vor Ablauf einer 4 Wochenfrist erfolgen.

Wohnst Du noch oder lebst Du schon? Mit der Frage nach dem richtigen Wohnort wurde schon so manches Scoring in den Keller getrieben. Jeder größere Ort hat so seine Ecken, an denen sich Schuldner nahezu Stapeln. Dies beeinträchtigte in der Vergangenheit den Scoringwert der Auskunfteien. Jetzt muss bei der Verwendung eines Scoringverfahrens „wissenschaftlich“ nachgewiesen werden, dass das Verfahren seriös ist. Es darf nicht wie bis her über den ganzen Datenbestand gezogen werden.

Das sind sehr viele Änderungen die ich aus der Sicht einer Schuldnerin sehr begrüße. Auch werden zukünftig die Präventionsmaßnahmen für den Gläubiger aussagekräftiger. Lediglich die Aufgaben der Gläubiger, welche als Partner der Schufa arbeiten und dort Daten vermitteln wird erschwert. Ich selber habe nie Daten an eine Auskunftei übertragen.

Aprilscherz? Schufa in Not?

Ja und das ist auch gut so. Die Schufa sieht sich ab sofort einer Flut von neuen Aufgaben gegenüberstehen. Aber nicht nur die Schufa sondern jede andere Auskunftei auch.

Am 01. April 2010 tritt die Änderung im Bundesdatenschutzgesetz in kraft, nach dem jeder Bürger einmal im Jahr von jeder Auskunftei kostenlos Information darüber verlangen darf, welche Daten gespeichert sind.

Am 30.03.2010 wurden auf den Seiten der Bundesbeauftragten für den Datenschutz dazu Informationen hinterlegt. Sollte jeder mal nen Blick reinwerfen.

Sehr nützlich sind auch die Vordrucke die dort zu finden sind.