Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Donnerstag, 1. April 2010

BDSG was gibts neues?

Die Regeln für die Übermittlung von Daten an Schufa & Co

Mit der Neuerung des Bundesdatenschutzgesetzes sind ab dem 01. April 2010 neue Regeln und auch Aufgaben im Forderungsmanagement in Kraft.
Diese Neuerungen regeln und definieren klar, welche Daten ein Gläubiger an eine Auskunftei senden darf und welche nicht. So wurde ganz neu bestimmt, dass der vor einer Meldung bei der Schufa (oder jeder anderen Auskunftei) der Schuldner nachweislich erfolglos gemahnt werden muss und das mindestens 2 x. Hier greift also nicht wie bei der gerichtlichen Geltendmachung von Forderungen, die Verzugsregelung. (§§ 286 ff., 280 Abs. 1, 2 BGB).

Betroffen von dieser Regel sind nur die Forderungen, welche noch nicht rechtskräftig, z. B. durch einen Titel.

Meine speziellen Freunde, die Inkassodienstleister bekommen auch Fußfesseln. Der Gläubiger muss in seiner Mahnung darauf hinweisen, dass er offene Forderungen an einen externen Dienstleister weitergibt. Bestreitet der Schuldner hier bereits die Forderung, unabhängig aus welchem Grund, darf der Gläubiger die Daten nicht an den Dienstleister weitergeben. Eine Weitergabe darf auch nicht vor Ablauf einer 4 Wochenfrist erfolgen.

Wohnst Du noch oder lebst Du schon? Mit der Frage nach dem richtigen Wohnort wurde schon so manches Scoring in den Keller getrieben. Jeder größere Ort hat so seine Ecken, an denen sich Schuldner nahezu Stapeln. Dies beeinträchtigte in der Vergangenheit den Scoringwert der Auskunfteien. Jetzt muss bei der Verwendung eines Scoringverfahrens „wissenschaftlich“ nachgewiesen werden, dass das Verfahren seriös ist. Es darf nicht wie bis her über den ganzen Datenbestand gezogen werden.

Das sind sehr viele Änderungen die ich aus der Sicht einer Schuldnerin sehr begrüße. Auch werden zukünftig die Präventionsmaßnahmen für den Gläubiger aussagekräftiger. Lediglich die Aufgaben der Gläubiger, welche als Partner der Schufa arbeiten und dort Daten vermitteln wird erschwert. Ich selber habe nie Daten an eine Auskunftei übertragen.

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