Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Freitag, 26. Februar 2010

Heute ist Mein tag!

Irgendwo in Deutschland, es ist früh. Langsam nur hebt sich der Frühnebel. Über dem Gerichtsgebäude hängen dicke schwarze Wolken. Es wird regnen. Untere Etage an einer Sitzgruppe läuft unruhig ein Mann von der einer Seite der Sitzgruppe zu der anderen. Er ist sichtlich Nervös. Ich sitze etwas abseits und beobachte wie der end Zwanziger sich wieder und wieder mit seinem Anwalt berät. Saal 12 öffnet sich. Eine Traube aufgeregter Menschen verlässt den Raum. Es wird geschimpft, geflucht. Ein Wort gibt das andere, Gerichtsdiener eilen herbei um zu schlichten. Ein hoffnungsloses Unterfangen. Die Menschentraube entfernt sich es wird still. Zu hören sind nur die nervösen Schritte an der Sitzgruppe. Es geht hier um Geld. Vergleichsweise wenig Geld, aber es kommt auf die Sichtweise an.

Der Lautsprecher knackste: In der Sache „Schulden-Killer gegen Delinquent“ werden die geladenen Personen aufgefordert in den Saal 12 einzutreten.

Ich warte bis der Anwalt und sein Mandant den Saal betreten haben. Mit einem in der Stille des Raumes deutlich hörbaren Klack bewegte sich der Sekundenzeiger der großen Uhr weiter und weiter… Klack, Klack… Ich gönne mir einen dramatischen Auftritt, warte noch. Atme noch einmal tief durch, zupfe meine Kleidung zurecht, stehe auf und laufe in aller Ruhe, mit festen und gleichmäßigen Schritt in den Saal 12. Ich stelle mich in den Türrahmen, blicke den Richter an und frage: „Geht’s hier zur Schlachtbank von Herrn Delinquent?“ Ein süffisantes Lächeln umspielt meine Lippen, ich weis, meine Make-up ist dezent wie mein ganzes Auftreten, aber selbstbewusst. Ich darf zur linken des Vorsitzenden Platz nehmen.

Die Augen des Schuldners liegen schwer auf mir. Er hat nicht damit gerechnet das ich den weiten Weg komme, alleine. Mit einer theatralen Bewegung die selbst den Richter für einen Augenblick fesselte legte ich einen Zweckform-Quittungsblock auf den Tisch, daneben einen Kugelschreiber. „Den brauch ich ja gleich“ hauchte ich dem Richter mit todernster Miene zu.

Sofort wurde der Vorsitzende ernst. Er eröffnete das Verfahren, Einspruch gegen einen Mahnbescheid. Die Einzelheiten wurden aufgeführt, Lieferung der Ware, Rechnungsdatum, Mahnungen, der Mahnbescheid mit dem Einspruch. Der Schuldner behauptet die Ware nie bekommen zu haben. Ich hatte alle Zeit der Welt blickte den Richter mit sehr Aufmerksamer Miene an. Als er den Anwalt des Schuldners das Wort erteilen wollte, griff ich wieder sehr aufwendig in meine Tasche, legte einen Schreibblock auf den Tisch, blätterte sehr umständlich die erste Seite um und nahm den vor mir liegenden Kugelschreiber in die Hand. Bei jedem zweiten Satz des Anwaltes, machte ich mir lautstark Notizen. Er wiederholte eigentlich nur den Ablauf den der Richter vorgekaut hatte und betonte noch einmal, dass der Schuldner die Ware nicht erhalten habe, was er mir ja auch schriftlich mitgeteilt habe. Kopie des Schreibens läge vor. Das war mein Stichwort. Mit einem über die Maßen zufriedenem Gesicht lehnte ich mich zurück und blickte den Anwalt an.

Der Richter wendete sich nun an mich und fragte ob ich den Ausführungen des Beklagten noch etwas hinzufügen möchte. Ich nickte.

Der Richter sah mich erwartungsvoll an. Noch einmal genoss ich die Ruhe, nutzte den Augenblick der Spannung und stellte dem Richter dann die Frage ob auf der Kopie des Schreibens, das ich angeblich erhalten haben soll, eine eindeutige Unterschrift zu sehen ist. Der Richter bejahte die Frage. Als wäre es das selbstverständlichste auf der Welt, fragte ich meinen Schuldner, ob er das Schreiben selbst unterzeichnet habe. Noch bevor Anwalt oder Richter etwas darauf erwidern konnten bejahte der völlig am Boden zerstörte Mann diese Frage sehr deutlich. Dann holte ich zum Todesstoß aus:

Herr Richter, entgegen meines Schreibens zur Klageerhebung, habe ich in meinen Unterlagen nun doch den Abliefernachweis gefunden, welcher eindeutig beweist, das der Beklagte das Paket eigenhändig, unter Vorlage seines amtlichen Personalausweis, in der Postfiliale abgeholt hat. Ich habe hier nicht nur eine Kopie des Abliefernachweises, mit der PA-Nummer, sondern auch noch die Kopie des PA, den der Beklagte mir zur Glaubhaftmachung seiner Volljährigkeit zugesendet hat. Wo darf ich Ihnen diese Beweise hinlegen?

Meinem Opfer, schoss die bis dahin noch vorhandene, Farbe aus dem Gesicht, der Anwalt schlug seine Hände auf seine Oberschenkel, der Richter bat mich ihm die Kopien auszuhändigen.

Das war mein Tag. Der Schuldner wurde zur Zahlung meiner Hauptforderung verklagt, zusätzlich musste er meine 250 KM weite Anreise & Abreise zahlen, nebst Auslagen und Spesen. Weiter darf er nun die Prozesskosten, seinen Anwalt sowie alle im Mahnbescheid aufgeführten Kosten des Forderungswesen tragen die ich aufgeführt habe. Streitwert ist etwa 2000€ Hauptforderung. Zuzüglich der angefallenen Kosten summiert sich der Betrag den er mir nun schuldet auf etwa 3000,-- die vorläufig vollstreckbar sind.

Sieg auf ganzer Linie und das ohne Anwalt.

Donnerstag, 25. Februar 2010

Anhebung der Pfändungsfreigrenze

Die Anhebung der Pfändungsfreigrenze kann der erste Schritt sein, sich vor einer Gehaltspfändung zu schützen. Es sollte aber bedacht werden, das titulierte Forderungen, welche für einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss die Grundlage bilden, bis zu 30 Jahre gültig und durchsetzbar sind. Aufgehoben ist nicht aufgeschoben.

Stellen wir uns die Frage, ob das Gesetz überhaupt vorsieht, die Höhe der Pfändungsfreigrenzen, welche im § 850c ZPO und in der darunter angehängten Pfändungstabelle festgelegt wurden, zu verändern. Eine Veränderung kann ja auch in beide Richtungen passieren. Sowohl der Schuldner als auch der Gläubiger kann ein berechtigtes Interesse haben, diese Grenzen zu verändern. Ja, diese Möglichkeit besteht.

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen oder Sozialleistungen wird der an den Gläubiger abzuführende Betrag mit Hilfe der oben angesprochenen Tabelle ermittelt. Eine durch Pfändung herbeigeführte Einkommensreduzierung kann aber auch dazu führen, dass nicht mehr genug Geld für die lebensnotwendigen Ausgaben zur Verfügung steht. Gründe können verschiedene sein. So z. B. sehr hohe Mietkosten oder Mehraufwendungen die auf Grund einer diagnostizierte Krankheit für aufgebracht werden müssen. Da wären unter anderem Zöliakie oder Diabetis, Aufwendungen wegen Behinderungen usw.

Es kann daher durchaus passieren, dass ein Schuldner, dem der pfändbare Teil des Gehaltes vorenthalten wird, weniger Geld bleibt, als das Existenzminimum nach dem Sozialgesetzbuch II (SGB II). Durch eine Pfändung kann ein Schuldner hilfebedürftig im Sinne des SGB II, oder aber je nach Einkommensart, nach dem SGB XII, werden. Kurz Hartz IV lässt grüßen.

Damit ein Schuldner durch die Pfändung nun nicht dem Steuerzahler oder dem Staat auf den Taschen liegt, sollte der Schuldner hier einen Antrag auf individuelle Anpassung der Pfändungsfreigrenze an die Gegebenheiten formulieren.

Dem Schuldner kann so dann noch von dem nach § 850c ZPO pfändbaren Betrag noch ein bestimmter Betrag erhalten bleiben. Die Pfändungsfreigrenze wird angehoben, das wird im § 850c ZPO geregelt und bestimmt.

Was aber, wenn ich nun davon betroffen bin, oder betroffen sein könnte? Melden Sie sich bei der für Sie zuständigen ARGE / Sozialamt / Verbraucherzentrale(Schuldnerberatung) dort sollte Ihnen geholfen werden.

Was aber an Aufwendungen, welche ich habe, können die Pfändungsfreigrenzen weiter beeinträchtigen? Wer rechnet das aus und wie kann ich die Pfändungsfreigrenzen dann verbessern lassen?
Folgende Aufwendungen führen unter Umständen zu einer Beeinflussung:
  • Mehrbedarfspauschalen (z. B. für Schwangere, Behinderte usw.)
  • unter Umständen Versicherungsbeiträge,
  • Kosten für die Anfahrten zum Arbeitsplatz, für Arbeitsmittel
  • notwendige Kinderbetreuungskosten,
  • Unterhaltszahlungen
Die Berechnung wird von der ARGE oder dem Sozialamt auf einem dafür vorgesehenen Bogen bescheinigt. Diese Bescheinigung wird dann dem zuständigem Vollstreckungsgericht vorgelegt. Per Beschluss wird dann dem Drittschuldner (hier also Arbeitgeber) mitgeteilt, dass andere als die gesetzlichen Pfändungsfreigrenzen gelten. Je nach Gericht, Rechtspfleger oder Richter kann es noch zu Abweichungen kommen, da die Gerichte hier selber noch einmal den Rotstift ansetzen. Normalerweise wird dem Gläubiger auch eine Kopie des Beschlusses ausgehändigt. Er kann hier noch Einspruch einlegen.

Es gibt dazu auch noch ein Urteil, des Bundessozialgerichts vom 23.05.1995 (Az.: 13 RJ 43/93), wonach die Sozialleistungsträger bei der Pfändung von Sozialleistungen eigenständig und aus eigenem Antrieb die Berechnung des pfändbaren Teiles der Sozialleistungen den §850f ZPO berücksichtigen sollten.

Wer durch eine Pfändung des Arbeitseinkommens unter Hartz IV Niveau sinkt, oder bestimmte hohe Aufwendung tragen müssen, so ist die Anhebung der Pfändungsfreigrenze nach § 850f ZPO eine Möglichkeit, die in Betracht gezogen werden sollte.


Mittwoch, 24. Februar 2010

Ich halte es nicht aus

Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück!

Mit dieser, sehr leichtsinnig formulierten, Überschrift, sollen Menschen dazu gebracht werden ein völlig sinnfreies E-Book zu kaufen. In einem älteren Blog-Beitrag vom 17. April 2008, habe ich bereits schon einmal über ein Schandblatt geschrieben in denen dem Käufer vorgegaukelt wird, dass er mit genau diesen Informationen seine Schulden für längere Zeit loswerden kann und sie dann legal um 75 % reduzieren. Dieses im Frühjahr 2008 bereits völlig überholte Pamphlet findet allerdings auch heute noch sein Käufer! Wer von diesem, nicht ernst zu nehmenden Schriftstück ein Exemplar haben möchte hinterlässt bitte einen Kommentar oder schickt mir eine E-Mail. Die im Kommentar angegebene E-Mail-Adresse wird nicht gespeichert und nach Versand sofort gelöscht! Natürlich völlig kostenlos Versprochen

Darum ist es auch nicht verwunderlich, dass die Autoren eines solchen Schwachsinns oder davon inspirierte andere Autoren, sich die Mühe machen ein neues E-Book in den Markt zu werfen. Mir ist jetzt nicht wirklich ganz klar welches dieser beiden Abzockerblättchen zuerst da war, was auch völlig egal ist. Sie dienen dabei nur ein Zweck, nämlich den Autor das Geld anderer, in der Regel Not leidende oder verschuldeter Menschen abzugreifen.

Wieder wird versucht mit dem Not und dem Elend anderer Menschen schnelles Geld zu verdienen!

Brandneuer Report "Erfahren Sie, wie Sie sich gegen unfaire Gläubiger wehren können und Ihre Schulden minimieren und vielleicht ganz loswerden können"

Mit diesen viel versprechenden Worten versuchen die Verkäufer dieses E-Books, dem Leser zu suggerieren, dass es auf völlig legaler Weise möglich ist sich seiner Schulden zu entledigen. Nur durch Kauf dieser Information zum sagenhaften Angebotspreis von circa 25 €! Beim durchlesen der Angebotsseite sind mir einige Schlagworte aufgefallen wie schon einmal irgendwo gelesen habe.

  • Zeit gewinnen
  • die Schwächen der Großunternehmen
  • so sabotieren sie einen Inkassocomputer
  • wirtschaftliche Immunität
  • Konkursplanung
  • Schuldenmachen

Das hab ich mir doch alles schon einmal durchlesen müssen, oder auch dürfen. Und zwar in dem Buch „Der Schuldenkönig“. In diesem, auf Basis sehr alter Information geschriebenen, blöd Fug versucht der Autor Alexander Graf von Keschwitz mit Floskeln und rhetorischen Zungendrehern dem Leser weiß zu machen "Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück ".

Dieses, vielfach von der Realität überholte und auch juristisch völlig scheiternde Buchen wird auch heute noch aktiv über den Blochverlag verkauft. Einen Link zu diesem Shop setze ich bewusst hier nicht ein!

Meine Empfehlung zu diesem Buch kann daher wirklich nur sein nicht empfehlenswert, Blödsinn, juristisch nicht auf Grundlagen basierend und absolut kontraproduktiv! Nicht nur ich bin dieser Meinung. In einem sehr interessanten Bericht auf Akademie.de von Frau Dr. Ellen Ulbricht: "Keine Angst vorm "Schuldenkönig" : Schuldner-Tricks und Gegenmaßnahmen" konnte ich juristisch basierende Informationen lesen.

Ich empfehle jedem der daran interessiert ist sich das Buch "Der Schuldenkönig "oder auch das weiter oben angesprochene Buch "Zahlen Sie Ihre Schulden einfach nicht zurück " den öffentlichen Beitrag auf Akademie.de durchzulesen.

Wer allerdings glaubt, für den natürlichen lächerlichen Betrag von knapp 25 €, die Weisheit zu ergattern die ihm hilft aus seinen Schulden herauszukommen, dem bleibt es natürlich freigestellt sich den Mist zu kaufen.


Montag, 22. Februar 2010

Vorsicht GEZ Abzocke

Nein nicht die richtige GEZ, obwohl mich das in der Regel nicht wundern würde, sondern ein bis jetzt noch unbekannter Absender, schickt Briefe mit Mahnungen im Namen der GEZ. Die Empfänger werden aufgefordert die Summe von 115,75 Euro sofort zu zahlen. Aufgemacht wurde die Mahnung mit dem bekannten Briefkopf der GEZ. Als Absender fungiert jedoch ein Cottbusser Postfach.

Die Würze an dieser seltsamen Geschichte ist jedoch die Androhung, sofern der angebliche Schuldner nicht die ausstehenden Gebühren zahlt. Neben dem üblichen Geplänkel wie Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung, soll der zuständige Gerichtsvollzieher nach erfolglosen Pfändungsversuch, den vorhandenen Fernseher gegen eine Schwarz/Weis Fernseher austauschen.

Die Polizei ermittelt bereits. Inhaber des angegebenen Kontos ist eine Privatperson. Ob hier ein dritter der gegen den Kontoinhaber noch eine eigene „offene Rechnung“ hat, sich einen sehr üblen Scherz erlaubt hat oder ob der Kontoinhaber wirklich so blöd war steht noch offen. Die Verbraucherzentrale rät, sofern gezahlt, umgehend zur Polizei und dort melden das man abGEZockt wurde.

Donnerstag, 18. Februar 2010

Grundsätzliches zum Thema Auskunfteien und die dazu gespeicherten Informationen!

Vor allem bei der SCHUFA, der beliebtesten Auskunftei von Banken, Kreditgeber und Telekommunikationsanbieter, werden viele Daten gespeichert und natürlich auch abgefragt!

Darunter fallen Informationen zu:

  • Giro- und Kreditkartenkonten, Leasingverträge, Mobilfunk konnten
  • Kredite und Kreditanfragen (Konditionsanfragen) Ratenzahlungsgeschäfte, Bürgschaften und deren Laufzeiten
  • Bonität Anfragen von Schufavertragspartner (Handy Provider Versandhaus Anfragen ect.)
  • Nicht vertragsgemäß abgewickelter Geschäfte (Telefonrechnung nicht bezahlt, Versandhausrechnung etc.)
  • gemeldete titulierte Forderungen von Vertragspartnern
  • eidesstattliche Versicherungen, Haftbefehle und Privatinsolvenzen welche vom Schuldnerverzeichnis (zuständige Amtsgericht) gemeldet werden

Weiter speichert die SCHUFA unter anderem die letzten Anschriften, Geburtsdaten, Namen und Vornamen.

In meinem Beitrag vom 16. September 2009 Bonität, die (falsche) Auskunft habe ich bereits darüber berichtet das nicht nur bei der SCHUFA sondern auch bei anderen Auskunfteien gespeicherten Daten in rund der Hälfte der geprüften Fälle falsch waren. Genau diesen Umstand haben wir es unter anderem zu verdanken das die SCHUFA und andere Auskunfteien wie zum Beispiel Creditreform, Bürgel, Infoscore oder auch Schimmelpfennig nun jedem Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft zur Verfügung stellen müssen.

Genau dieses Thema werde ich in diesem Jahr hier stets begleiten.

Kostenlose Schufauskunft einmal ganz anders!

Die Schufa, die Auskunft, der Preis

Mit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. April 2010 müssen nun alle Auskunfteien jedem Verbraucher einmal im Jahr eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten erteilen. Dazu, und vor allem, gehört natürlich auch die Schufa. Inhalt und Aufmachung dieser kostenlosen Schufauskunft sind noch offen. Darf man den Gerüchten folgen bitte die kostenlose Schufauskunft dem Wort Unübersichtlichkeit eine neue Prägung erteilen!

In einer Pressemitteilung vom 29. Mai 2009 teilt die Schufa mit, dass die neuen Regelungen im Bundesdatenschutzgesetz zu bürokratischen Mehraufwand führt. Gleichzeitig gehen Gerüchte durch diverse Onlinemedien, dass die Schufa im Zuge der Neuregelung des Bundesdatenschutzgesetz zur kostenlosen Schufauskunft, nun die Eigen- und Verbraucherauskunft im Preis ordentlich nach oben korrigiert werden. Es wird von Preissteigerungen um die 7-8 Euro je Auskunft gesprochen!

Daher wird es nun für viele Verbraucher noch interessanter werden wie sie neben der einen kostenlosen Auskunft pro Jahr noch ein weiterer kostenlose Informationen über die bei der Schufa für Gespeicherte Daten erhalten. Wie immer wird es wieder sehr schlauer Anbieter geben die ein Pseudowissen in E-Book veröffentlichen und dafür ordentlich Geld verlangen.

Ich werde mir einmal einige dieser E-Book kaufen, auswerten und ein Feedback in meinem Blog veröffentlichen! Denn in meinen Augen gibt es immer noch nichts verruchtes als an der Not und dem Elend einiger weniger sich zu bereichern! Also nehmt euch bitte vor diesen angeblich kostenlosen Angeboten mit Musterbrief und anschließend kostenpflichtigen E-Book bitte in acht! All diese Informationen gibt es auch kostenlos und kann über Google gefunden werden! Wer weitere Information benötigt kann hier einen Kommentar hinterlassen ich werde mich umgehend melden!

Du hast nen Vogel :) ne ich hab nen Vogel

Ab sofort bin ich mit meinem Blog auch auf Twitter unterwegs. dazu hab ich rechts in der Leiste einen Button eingefügt, auf dem Ihr, so hoffe ich doch, mir auf Twitter folgen könnt.


Leider hab ich gesehen das sich auf Twitter bereits ein "Schulden-Killer" rumtreibt. Damit hab ich nix zutun. Ich verkaufe definitiv keine E-Books. Im Gegenteil :) ich kaufe diese und werde die Essenz daraus und ob ein Nutzen besteht oder nicht, hier auf meinem Blog veröffentlichen. Natrlich werde ich das Copyright insoweit wahren.

Es ist eine Schweinerei, mit der Not anderer auch noch Kohle zu zocken. Pfui

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Ja sicher auf meinem Blog habe ich Google Adsense, Warum nicht. Es bleibt ja jedem Freigestellt, diese Anzeigen zu besuchen. Aber die frei zugängliche Pfändungstabelle als Bonus Zugabe zu bewerben ist schon Frech und dreist. Infos über die aktuelle Pfändungstabelle nach §850c ZPO findet ihr Kostenlos beim BMJ

Daher achtet beim twittern und followen, dass ihr den richtigen Schulden-Killer folgt :)