Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Dienstag, 15. Juni 2021

Schuldner verstorben

Dem Gläubiger einfach mal mitteilen, dass der Schuldner bereits verstorben ist.  


Sehr geehrte Damen und Herren,  

zu vorgenanntem Vorgang teile ich Ihnen mit, dass mein Onkel bereits im Januar 2021 verstorben ist. 
Dieses Postfach wird zukünftig nicht mehr ausgelesen. Die Ihnen bekannten Rufnummern wurden bereits gekündigt. 

Viele Grüße 
Die Nichte 

Lügen ist grundsätzlich nicht strafbar. 

Zumindest so lange, wie die Lüge nicht vor Gericht, auch ohne unter Eid zu stehen, getätigt wird. Das ist im übrigen im Strafgesetzbuch in §153 geregelt. Führt eine Lüge dazu, dass ein dritter geschädigt wird, kann sie strafrechtliche Folgen haben.  

Mit diesem Wissen hat ein sehr guter Freund von mir im Juni 2021 einem großen deutschen Inkassounternehmen mitgeteilt, im Namen einer nicht existenten Nichte, dass er bereits seit einem halben Jahr verstorben ist. Bis zu diesem Zeitpunkt hatte er regelmäßig Anrufe und auch Mails bekommen. Auf eine der Mails hat er geantwortet und über das bedauerliche Ableben informiert. Bis heute hat das Inkassounternehmen nicht reagiert. Es wurde keine Sterbeurkunde verlangt und auch kein anderer Kontakt zur Nichte aufgenommen. Es könnte ja sein, dass die Nichte das Erbe angetreten hat und nun beim Inkasso in der Pflicht steht. Das aber wollte niemand wissen. 

Auch sind seit nunmehr einem Jahr keine weiteren Anrufe oder Mails angekommen. Der geforderte Betrag befindet sich im kleinen dreistelligen Bereich und es hat den Anschein, als scheue das Inkasso weitere Aufwände, die Forderung zu realisieren, da wohl kein Automatismus das übernehmen kann. 

Ich möchte hier nun auf keinen Fall zum lügen auffordern. Mit dem hier vermittelten Wissen dürft ihr machen was ihr wollt. Bis heute hat es bei ihm geklappt. Das kann bei Euch auch anders ausgehen. 

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