Also es wird richtig spannend.
Am 09.06.2009 reichten die Anwälte meines ehemaligen Vermieters nun eine Anspruchsbegründung ein und beantragen mich zur Zahlung von 102,02€ nebst Zinsen zu verurteilen. Das Schreiben der Anwälte ist erstaunliche 2 Seiten kurz und beinhaltet im wesentlichen keine wirklich erschütternden Begründungen. Aber jede Menge lustige Passagen...
Soll das etwa bedeuten, dass die Klägerin nicht einmal weis, wer der zuständige Sachbearbeiter ist?
Witzigerweise habe ich am 18.06.2009 gleich zwei mal die Nebenkostenabrechnung erhalten, wohl als Antwort auf mein Schreiben vom 29.04.2009. Das passte natürlich wie Faust auf 's Auge und war in meinen Augen wieder Beweis dafür, wie mein ehemaliger Vermieter arbeitet. Ich habe diesen erneuten fauxpas in meiner Klageerwiderung eingebaut. Danke für die Vorlage.
Die Erwiderung habe ich heute am 26.06.2009 an das Amtsgericht geschickt.
ich bin ja soooo aufgeregt
Am 09.06.2009 reichten die Anwälte meines ehemaligen Vermieters nun eine Anspruchsbegründung ein und beantragen mich zur Zahlung von 102,02€ nebst Zinsen zu verurteilen. Das Schreiben der Anwälte ist erstaunliche 2 Seiten kurz und beinhaltet im wesentlichen keine wirklich erschütternden Begründungen. Aber jede Menge lustige Passagen...
Beweis: Zeugnis N.N. zuständiger Kundenbetreuer der Klägerin
Soll das etwa bedeuten, dass die Klägerin nicht einmal weis, wer der zuständige Sachbearbeiter ist?
Witzigerweise habe ich am 18.06.2009 gleich zwei mal die Nebenkostenabrechnung erhalten, wohl als Antwort auf mein Schreiben vom 29.04.2009. Das passte natürlich wie Faust auf 's Auge und war in meinen Augen wieder Beweis dafür, wie mein ehemaliger Vermieter arbeitet. Ich habe diesen erneuten fauxpas in meiner Klageerwiderung eingebaut. Danke für die Vorlage.
Die Erwiderung habe ich heute am 26.06.2009 an das Amtsgericht geschickt.
ich bin ja soooo aufgeregt
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