der zweite Brief an die Schufa ist raus. Ich habe die geforderten Dokumente beigefügt und noch einmal auf mein Recht, eine kostenlose Schufaauskunft verwiesen, wie es im §§ 34 Abs. 5 Bundes Daten Schutz Gesetz (BDSG) verankert ist.
Meiner Auffassung nach, und damit stehe ich nicht alleine, ist diese Forderung völlig legitim und muss von der SCHUFA auch als solcher erledigt werden.
Es bleibt also spannend, ich halte Euch auf den laufenden.
Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!
Donnerstag, 2. April 2009
zweiter Brief an die SCHUFA
Eingestellt von
Schulden Jäger
Labels:
SCHUFA
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