Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Donnerstag, 12. Dezember 2019

Verjährung steht an Aufpassen

Alle Jahre wieder.

Zum Ende eines jeden Jahres sammeln sich die Bettelbriefe im Postfach. Da will noch einer schnell sein Geld oder gar verhindern, dass eine Forderung verjährt und sendet anstelle Weihnachtsgrüße eine freche Mahnung.

Jetzt heißt es aufpassen.

Forderungen die bis zum 31.12.2016 entstanden sind, verjähren am 31.12.2019! Das bedeutet, dass mit dem geknalle und dem Kater am Neujahrstag 2020 diese Schulden weg sind. Genau betrachtet heißt es, dass die rechtliche Verpflichtung erloschen ist. Die moralische besteht weiter, doch da zitiere ich gerne … was juckt es die Deutsche Eiche, wenn eine Sau sich dran reibt.

Der findige Gläubiger der Dir noch vor dem Karpfen eine Mahnung schickt und damit glaubt die Verjährung verhindert zu haben, irrt! Ist man (Gläubiger) zu faul, zu geizig oder zu blöd ein Gericht und somit das gerichtliche Mahnverfahren rechtzeitig zu eröffnen, so reicht es regelmäßig nicht aus, ein einfaches Schreiben an den Schuldner zu senden, mit dem Tenor ich bekomm da noch was… Dumm gelaufen.

Solltest Du ein solches Schreiben bekommen, unbedingt ignorieren! Wenn Du dem Gläubiger schreibst, kümmern wir uns nächstes Jahr drum, dann musst Du es auch machen, denn durch Dein Schreiben wurde die Verjährung gehemmt. Hier ist also Vorsicht anzusetzen.

Am besten so lange es geht aussitzen. Erst wenn gelbe Briefe vom Amtsgericht kommen, ist handeln angesagt.

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