Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 24. November 2014

Beitragsservice ehem GEZ meldet sich

Neues vom Gastschreiber:

Aber Hallo, so schnell habe ich ja nicht damit gerechnet.

Aber die Ernüchterung kam schnell, lediglich ein Hinweis, dass nach Ansicht des Beitragsservice die Daten des Einwohnermeldeamtes völlig ausreichen um als Inhaber einer Wohnung und somit als Beitragspflichtiger Beitragsschuldner zu gelten.

(§7 Abs. 1 Rundfunkbeitragsstaatsvertrag) Die Pflicht zur Entrichtung des Rundfunkbeitrags beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem der Beitragsschuldner erstmals die Wohnung, die Betriebsstätte oder das Kraftfahrzeug innehat. Das Innehaben eines Kraftfahrzeugs beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem es auf den Beitragsschuldner zugelassen wird.

Aber hier ist klar definiert, dass ich als "Inhaber" einer Wohnung zugleich ein  Beitragsschuldner bin. Ob es nun wirklich ausreicht, dass meine Daten noch beim Einwohnermeldeamt hinterlegt sind mag ich bezweifeln.

Ich habe nun im weiteren Schritt, dem Beitragsservice das Wohnungsprotokoll sowie eine Email meines Vermieters zur Verfügung gestellt, aus der klar hervorgeht, dass ich nach dem Tag X nicht mehr Inhaber der Wohnung bin.

mal sehen was dabei rauskommt.

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