Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Freitag, 26. November 2010

Aufklärung mal anders

Fragt ein kleiner Bub seinen Vater:
“Papa, wie bin ich eigentlich auf die Welt gekommen?”
Darauf der Vater:
“Na gut, mein Sohn, irgendwann müssen wir dieses Gespräch wohl führen.

Also, pass auf:

Der Papa hat die Mama in einem “Chatroom” kennen gelernt. Später haben der Papa und die Mama sich in einem “Cyber Cafe” getroffen und auf der Toilette hat die Mama ein paar “Downloads” von Papas “Joy Stick” machen wollen. Als der Papa dann fertig für das “uploaden” war, merkten wir plötzlich, das wir keine “Firewall” installiert hatten. Leider war es schon zu spät, um “Cancel” oder “Escape” zu drücken und die Meldung: “Wollen Sie wirklich uploaden?” hatten wir in den “Optionen” unter “Einstellungen” schon am Anfang gelöscht. Mamas Virenscanner war schon länger nicht “upgedated” worden und kannte sich mit Papas “Trojaner” nicht so recht aus. So drückten wir die “Enter”-Taste und Mama bekam die Meldung
“Geschätzte Downloadzeit 9 Monate"
Aufklärung im Zeitalter

Sonntag, 21. November 2010

Mietschulden

Ich habe für in den vergangenen Jahren eine Regel aufgestellt, nach der Rechnungen bezahlt werden müssen. dabei waren mir Abseits dieser Regel alle anderen Gläubiger vollkommen egal.

  1. Miete
  2. Strom
  3. Telefon (aber nur wenn Geld da war

Eindeutig und auf keinen Fall verhandelbar. Doch warum greife ich dieses Thema gerade auf? In meinen Freundeskreis ist der Fall aufgetreten, dass bereits die fristlose Kündigung der Mietwohnung eingetreten ist. Der Vermieter beruft sich da auf § 556 b BGB Hintergründig könnt ihr das da nachlesen. Miete war seit 3 Monaten nicht bezahlt. Normal hätte der Vermieter bereits nach der zweiten offenen Miete den Mietvertrag fristlos kündigen können.

Die Situation war mehr als kritisch, wenn bereits die fristlose Kündigung des Mietvertrages im Haus liegt ist mehr als höchste Eisenbahn angesagt. Handlungsbedarf war angeraten. Wir vereinbarten zu nächst mit dem Vermieter telefonisch ein Gesprächs Termin. Denn wie ich zufällig in einen der letzten Beiträge geschrieben habe, nur redenden Menschen kann geholfen werden. Der Vermieter war ob der raschen Kontaktaufnahme sehr angenehm überrascht, Punkt für uns.

Direkt im Anschluss an diesem Telefonat wendeten wir uns an das für meine Freundin zuständige Jobcenter, denn als Hartz-4 Empfängerin konnte sie nicht wie vielleicht bei anderen Fällen, auf Unterstützung des Arbeitgebers hoffen. Auch hier kam der Termin nach Hinweis auf die fristlose Kündigung sehr schnell zustande. Direkt am nächsten Zag standen wir zunächst bei der ARGE und danach beim Sozialamt oder Neudeutsch Bürgerbüro der zuständigen Stadtverwaltung. Denn: Zur Abwehr einer akuten Notlage, und diese stand bei meiner Freundin, die wie ich drei Kinder hat, direkt bevor, ist das Bürgeramt / Sozialamt oder die ARGE in der Lage rückständige Mieten bis zu drei Monate zu übernehmen. Dies wurde uns auch so zugesagt, Da wir gut vorbereitet in die Termine gingen und soweit alle notwendigen Unterlagen zur Hand hatten konnte sofort ein Antrag aufgenommen werden.

Im Termin mit dem Vermieter hatten wir als Argument ja die Zusage der Stadt, dass die rückständige Miete gezahlt wird. Der Vermieter hatte sich bei der Kündigung auf die rückständige berufen. Somit war der Kündigungsgrund beseitigt. Der Vermieter war auch zufrieden, freute sich, dass meine Freundin das alles so schnell erledigte und bot ihr an, beim nächsten Mal, wenn es zu Problemen mit der Miete kommt, ihn sofort anzusprechen bevor er wieder wegen Mietrückstand kündigen muss.


Heute kann ich auch mal ein Buch zum Thema vorstellen, von dem ich überzeugt bin, dass wenn ihr es kauft, es euch weiterhilft.
Der Titel ist Die Kunst, mit meinem Geld auszukommen es bei Amazon bereits als gebrauchte Ausgabe unter 8 Euro zu bekommen. Lest euch einfach mal die Kundenrezensionen durch, die sprechen Bände.

Donnerstag, 18. November 2010

Ampelflirten leicht gemacht

Wer kennt das nicht, da stet "Mann" an der Ampel und neben Dir eine Superfrau. Wow dir fehlen quasi die Worte und grün und weg.

Bis heute konntest Du mit dem Kennzeichen in der Regel nicht viel anfangen. Zwar gingen findige Romeos in die Gästebücher der Stadt oder fluteten Foren oder soziale netzwerke mit den Infos, roter Golf, nette Brünette mit dem AKZ B-AA-666 wo bist Du?

Damit ist nun Schluß. Auf der Berliner Online-Halterauskunft Website kann nun der verlibete seine angebetete finden.

Eine Halterauskunft aber kann nur erteilt werden, wenn diese zur Geltendmachung oder Abwehr von Rechtsansprüchen, die sich aus der Teilnahme am Straßenverkehr ergeben, oder zur Erhebung einer Privatklage aufgrund im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt werden. So die definitin der Betreiber. In wie weit dies im Vorfeld geprüft wird oder wann andere Zulassungsbehörden folgen ist noch offen.


Weisheit der Woche

In Amerika gibt es eine These:

Möchtest Du einen Traum erleben und realisieren? Dann musst Du erst mal einen Traum haben.
Du möchtest Erfolgreich sein? Dann definiere Erfolg für Dich und setze Dir ein Ziel.

Sage Dir selber und damit deinem Unterbewusstsein, in welche Richtung es sich bewegen soll.

Nur mit einem klarem Ziel vor Augen, einem Bild von dem was Du erreichen willst,
weis Dein Bewusstsein in welche Richtung es geht.

Mein Traum ist es meine Schulden loszuwerden.
Mein Ziel ist es, meine Schuldner dazu zu motivieren, ihre offenen Rechnungen zu zahlen.


Dienstag, 16. November 2010

Nur redenden Menschen kann geholfen werden

Passend zum Artikel über die Verjährungsfristen, den ich zunächst aus der Sicht einer Gläubigerin geschrieben habe, hab ich natürlich auch noch mein Anliegen als Gläubigerin so kurz vor Jahresende.

Denn, wie vielen anderen auch mit einem Berg voll Schulden in der Kommode, werde auch ich regelmäßig von meinen Gläubigern angeschrieben. Man möchte in Erinnerung bleiben.

Egal wie viel und wem Geld geschuldet wird. Spreche unbedingt mit allen Deinen Gläubigern. Das schafft eine Basis. Du verlierst Dich nicht in der Masse der anonymen Schuldner die Briefe nicht öffnen, die schweigen die ihren Kopf in den Sand stecken. Du baust damit Vertrauen auf und zeigst, dass Du Dich um Deine Angelegenheiten kümmerst.

Es wäre etwas über das Ziel herausgeschossen dem Gläubiger oder gar Inkassobüro nun eine Weihnachtskarte zu senden. Aber zumindest mal nen Feedback auf einen Brief.

Habe Ihr Schreiben vom. xx.xx.xxxx erhalten. Teile Ihnen mit, dass …
Damit bekommst Du keinen Gnadenerlass und schon keinen Schuldennachlass. Doch irgendwann wirst Du Deine Bemühungen zurückbekommen, spätestens beim nächsten Vergleichsversuch kann Dir steter Kontakt zum Gläubiger hilfreich sein. Der Gläubiger sieht in der Akte dass Du etwas tust.

Niemal ssolltest Du berechtigte Schreiben Deiner Gläubiger ignorieren.

Also mach was draus.