Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Montag, 4. Oktober 2010

Trödelmarkt der Titel

Nahezu unfassbar für den Schuldner, eine Gnade für den Gläubiger?

Börse für Schuldtitel zulässig.

Demnach kann nun jeder Inhaber eines rechtsgültigen Titels, diesen, nebst Angabe des Vor- und Nachnamen des Schuldners sowie die ersten beiden Zahlen der PLZ, auf der Plattform "schuldtitel-online.com" feilbieten.

Dem Landgericht Köln kag hier ein Vorgang zur Prpfung vor. Es wurde verneint, dass ein Verstoß gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung der betroffenen Schuldner vorliegt. Entsprechende Auflagen zur Sicherheit wurden gestellt.

Urteil des LG Köln vom 17.03.2010 28 O 612/09

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