Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Samstag, 21. August 2010

infoscore schätzt

Schufa, Creditreform und der Kevinismus!

Ich taufe Dich auf den Namen Lukas und gebe Dir mit auf den Weg, dass die Schufa & Co. Dich dafür strafen. So oder ähnlich könnte der Taufspruch der Zukunft lauten, den es gibt Aussagen, dass die Infoscore das Alter von Bürgern schätzt, wenn dieses nicht bekannt ist. Dabei orientieren sich die Datenkraken an Namen und ggf. auch noch den Wohnort / Strasse. So werden junge Menschen grundsätzlich als ein größeres Risiko betrachtet, wärend bei älteren Menschen das Forderungsausfallrisiko geringer eingeschätzt wird. Wohnt ein junger erfolgreicher und gut verdienender Mann gegenüber eines sozialen Brennpunktes gibt es wohl keine Kreditkarte. Shit happens

Das aber kann nur Rechtswidrig sein.

Denn, je weniger Daten von einer Person vorliegen, desto falscher und hinderlicher sind die Score Werte die so ermittelt werden. Gibt eine Auskunftei diese falschen Daten dann noch an andere Auskunfteien weiter, potenziert sich der fehlerhafte Inhalt.

Selbst wenn die personenbezogenen Daten hinreichend bekannt sind, kann es zu einer falschen Einschätzung der Kreditwürdigkeit und des Scorings kommen. Wie bereits weiter oben angeführt, hat ein Hans-Dieter mehr Chancen einen Kredit zu bekommen als ein Lukas oder Kevin.

Die Schufa, die CEG-Kreditreform und die infoscore sind für den klassischen Verbraucher die wichtigsten Anlaufstellen. Hier sollte schriftlich untersagt werden, Scores zu verwenden, die nur auf Schätzungen und nicht auf Daten und Fakten basieren. Seit dem 01.04.2010 darf jeder Verbraucher eine kostenlose Schufa Auskunft einfordern. Natürlich auch von der CEG-Kreditreform und der infoscore. Auch diese Auskunfteien sind verpflichtet eine kostenlose Auskunft über die gespeicherten Daten auszustellen.

Sonntag, 1. August 2010

Frist der Mieter

Der Bundesgerichtshof hat für uns Mieter ein sehr wichtiges Urteil gefällt. Der Samstag ist kein Banktag und zählt daher nicht mit bei der Frist, welche die pünktliche Zahlung der Miete definiert. In der Regel wird der „dritte Werktag“ als Termin für die rechtzeitige Zahlung ausgemacht. Fällt der Monatserste somit auf einen Samstag, hat der Mieter Zeit bis zum darauf folgenden Mittwoch um die Miete beim Vermieter auf das Konto zu bekommen.
BGH AZ VIII ZR 281/09 sowie VIII ZR 129/09

Montag, 12. Juli 2010

GNeuMoP wird nix?!

Am 16.06.2010 wurde mit der Drucksache 17/2167 der "Gesetzesentwurf zur Neuordnung und Modernisierung des Pfändungsschutzes (GNeuMoP)" durch die Bundesregierung an den Bundesrat weitergegeben. Mit dabei eine Stellungnahme vom Bundestag. Sehr kompliziert, ist aber so im Grundgesetz geregelt.

Das Ziel von GNeuMoP ist es unter anderem das Pfändungsschutzsystem der Zivilprozessordnung moderner, transparenter und effektiver zu gestalten. Das wurde auch vom Bundestag in seiner Stellungnahme sehr begrüßt. Allerdings finden sich in dem Schriftstück auch klare Bedenken im Hinblick auf die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen.

Es wurde als Ergebnis betrachtet, dass die verbleibenden Gehälter in den neu geregelten Pfändungsfreigrenzen zu einer deutlichen Einbuße des nach der Pfändung verbleibenden Gehaltes führt. Damit ist eine Annäherung an Sozialhilfe- oder HARTZ4-Sätze gegeben. Viele Schuldner werden sich dann aber die Frage stellen, wofür soll ich noch arbeiten gehen? Das aber bedeutet eine Mehrbelastung für die Staatskasse.

Auch die deutliche Benachteiligung für Delikt- und Unterhaltsgläubiger würde in vielen Fällen eine Pfändung in den Vorrechtsbereich verhindern. Wieder landen viele Forderungen beim Staat bzw bei den Unterhaltsvorschusskassen.

Seit dem 01.07.2010 ist die Reform des Kontopfändungschutzes in Kraft getreten. Der Gesetzesentwurf lässt sich damit aber nicht vereinbaren. Auch die Regionalisierung und die verschiedentliche Berechnung in den einzelnen Bundesländern gegenüber einer heute für ganz Deutschland gültigen Lohnpfändungstabelle birgt viele Risiken einer deutlichen Verkomplizierung und öffnet weiter die Missbrauchsanfälligkeit des Pfändungsschutzsystems

Damit ist GNeuMoPerst einmal Geschichte.

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Verzugszinsen & Basiszinssatz

Zum 01.07.2010 wurde der Basiszinssatz neu festgelegt. Obwohl ... es hat sich nichts geändert. Wie bisher liegt dieser bei 0,12%. Die Bundesbank sieht keine Notwendigkeit in einer Änderung. Geregelt ist der Basiszinssatz und die turnusmäßige Anpassung in § 247 BGB.

Was bedeutet das für uns Schuldner und Gläubiger? Die Verzugszinsen, die auf den Basiszinssatz aufsetzen, betragen bei Verbraucherschulden nunmehr 5,12% und bei gewerblichen Schulden 8,12% und für den grundpfandrechtlich gesicherten Verbraucherdarlehensvertrag: 2,62 Prozent.

Es können natürlich durch einen Gläubiger auch höhere Zinsen verlangt werden:
§ 288 Abs. 3 BGB. Höhere Zinsen können sich aber nur aus einer anderweitigen vertraglichen Vereinbarung ergeben, da alle anderen gesetzlich bestimmten Zinssätze gleich hoch oder niedriger liegen.

Zu beachten ist, dass man diesen höheren Zinssatz beim Gericht auch darlegen muss. Dabei reicht es nicht aus zu behaupten, dass ein höherer Zinsschaden entstanden ist.

Der aktuelle Basiszinssatz ist somit seit 01.07.2009 unverändert.

Das Forum Schuldnerberatung

in meiner Liste: Tolle Seiten zum Thema Schulden, hab ich unter anderem das Diskussionsforen des Forums Schuldnerberatung gelistet. Diese haben in den letzten Wochen, meiner langen Pause, einiges am Server und den Links geändert.

Ich hab den Link aktualisiert.

Die Seite ist sehr zu empfehlen.