Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Donnerstag, 13. November 2008

Antrag auf Mahnbescheid nicht vergessen

Wer sich wie ich keinen teuren Anwalt leisten kann, muss halt alles selber machen. Ob das nun die Abwehr unberechtigter Forderungen ist, oder das Einbringen offener Rechnungen. Gerade bei letzterem habe ich mir zur Aufgabe gemacht, die Arbeit fort zu führen, welche mein ehemaliger Advokat mangels Geld nicht mehr nachgegangen ist. Verständlich aber ärgerlich. Arbeitet halt niemand umsonst.

Also stapeln sich hier häufiger die Belege uralter aber dennoch unbezahlter Rechnungen. Ich muss noch sortieren, Abliefernachweise zuordnen. Über das Internet, online-Mahnantrag.de , stellte ich dann mal eben schnell einen Antrag zum Mahnbescheid. Alles ausdrucken, eintüten, Porto drauf (wird natürlich auf die Schuldner verteilt) und ab dafür. Eine Woche später kommen die Unterlagen mit Zahlungsaufforderung wieder zurück.

Denn, und dass sollte gerade im November keiner vergessen. In diesem Jahr verjähren die Forderungen aus dem Jahr 2005, welche nicht tituliert wurden.

Der Eingang eines MB-Antrag beim Mahngericht, hemmt die Verjährung für 6 Monate. Sozusagen eine Galgenfrist

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