Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Dienstag, 1. September 2009

Als der Gerichtsvollzieher noch zweimal klingelte….

Seit dem 18.07.2009 sind diese Zeiten nun endgültig vorbei. War es bis jetzt üblich, dass der Gerichtsvollzieher erst einmal zur Pfändung erscheint und dann meist unverrichteter Dinge wieder von dannen zog, da nichts zu Pfänden gab. Erst beim zweiten Besuch wurde in der Regel die eidesstattliche Versicherung abgefordert.

Mit Wirkung zum 01.01.2013 tritt die vom Bundestag am 18.07.2009 beschlossene Modernisierung der Sachaufklärung im Zwangsvollstreckungsverfahren in Kraft. Das bedeutet für den redlichen Schuldner nicht viel, der Schuldner der sich versteckt und versucht sich vor den Zahlungen zu drücken, wird es nicht mehr so einfach haben. Denn war es bis jetzt fast unmöglich auf legalem Weg einen Schuldner aufzutreiben, der sich bereits beim Einwohnermeldeamt nicht umgemeldet hat, so kommt der Gerichtsvollzieher nun bereits ohne einen Versuch in das Vermögen oder in die beweglichen Sachen des Schuldners zu pfänden, eine Vermögensauskunft verlangen. Die Vermögenserklärung wird zukünftig die eidesstattliche Versicherung (vormals Offenbarungseid) ablösen.

Sollte der Schuldner nun die Erklärung nicht abgeben wollen oder erreicht der Gerichtsvollzieher den Schuldner nicht oder stellt der Gerichtsvollzieher nun fest, dass nach dem Inhalt der Auskunft eine Befriedigung der Forderungen und Kosten nicht zu erwarten ist, so kann er Fremdauskünfte einzuholen. Anlaufstellen sind dann:
  • Träger der Rentenversicherung
  • Bundeszentralamt für Steuern oder
  • beim KraftfahrtBundesamt
Hier können Informationen über Arbeitsverhältnisse, Konten, Depots oder Kraftfahrzeuge des Schuldners eingeholt werden. Somit können die Gläubiger nun tiefer in die Vermögensstruktur eines Schuldners eindringen und wesentlich erfolgreicher Forderungen beitreiben und pfänden.

Damit aber nicht genug, die neue Form der eidesstattlichen Versicherung, jetzt Vermögenserklärung wird nun nicht mehr wie gehabt beim zuständigen Mahn- oder Vollstreckungsgericht im Ort des Schuldners verwaltet und als Akte abgelegt, sondern zentral, für jedes Bundesland an einem Vollstreckungsgericht, in elektronischer Form. Somit besteht eine zentrale Anlaufstelle. Auskunft erhalten hier Gerichtsvollzieher, Vollstreckungsbehörden und andere staatliche Stellen wie zum Beispiel Strafverfolgungsbehörden, Steuerfahndung usw. . Folglich werden auch die unhandlichen Schuldnerverzeichnisse bei den Amtsgerichten mit Informationen über Zahlungsunfähige und auch Zahlungsunwillige Schuldner in diese Zentralen Vollstreckungsgerichte ausgelagert. Im Gegensatz zu den Vermögenserklärung hat in das Schuldnerverzeichniss wie gehabt jeder mit einem berechtigten Interesse Einsicht. Dieses Berechtigte Interesse kann sein das vorbereiten einer Zwangsvollstreckung oder um vorvertraglich wirtschaftliche Nachteile abzuwenden. Vermieter und Handwerker können sich also dann zentral darüber Informationen wie es um die Kreditwürdigkeit ihrer potentiellen Vertragspartner gestellt ist.

Logisch das diese Umstellung bei den Gerichten für einen Haufen Arbeit sorgt. Daher die lange Frist bis zur Geltung. das Gesetz tritt zum 01.01.2013 in Kraft.

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