Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Samstag, 12. September 2009

Vermieter geht vor Gericht II

ja am 25.08. war es dann soweit, vor dem zuständigen Gericht saß ich nun da und harrte der Verhandlung die da kommen mag. Noch mal kurz zur Erinnerung.

Mein alter Vermieter verlangt aus dem Jahr 2007 völlig zurecht, die Abrechnung der Nebenkosten. Dieses teilte er mir angeblich per Post Mitte Dezember mit. Diese Abrechnung habe ich nicht erhalten, worauf hin sofort ein Mahnbescheid beantragt wurde. Diesem habe ich widersprochen, so dass es unter dem 25.08.2009 zu einer Güteverhandlung kam. Zwischenzeitlich habe ich die strittigen Betriebskosten bezahlt, was ich dem Richter auch so mitteilte. Er selber stellte fest das wir uns daher nun um die 5 Euro Mahngebühren sowie die jeweiligen Kosten stritten.

Nach einigem hin und her und der feststehenden Tatsache, dass der Kläger mir und dem Gericht gegenüber den Zugang der Abrechnung / Mahnung nicht dokumentieren konnte ergänzt noch um den Zustand, dass der Zeuge der Klägerin nicht erschienen ist, lehnte ich die Übernahme der eigenen Kosten ab. Der Richter schlug dies vor. Das aber beinhaltet die Übernahme der halben Gerichtskosten, was ich nicht einsah. Ich beantragte daher noch im Verfahren, dass der Klägerin die Kosten des Verfahrens auferlegt werden sollen. Schlussendlich beantragte die Klägerin den Mahnbescheid und nicht ich. damit bekam ich auch Recht, was aber eher darin zu vermuten ist, dass der Anwalt der Klägerin während der Verhandlung permanent abwesend war und nur auf direkte Ansprache hin den Kopf von seinen Unterlagen hob.

Entweder war er noch nicht ausgeschlafen, oder er war mit der Vorbereitung einer anderen Sache beschäftigt.

Dieser Vorgang zeigt eindeutig, dass nicht jeder Mahnbescheid berechtigt ist, auch wenn die Forderung berechtigt ist.

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