Ein Blog mit dem ich meine Erfahrungen und mein täglich erlebtes im Umgang mit Gläubigern und Schuldnern schildere. Ein großes Sorry schon jetzt für meine miserable Rechtschreibung!

Mittwoch, 15. April 2009

Wenn der Gerichtsvollzieher 2 x klingelt

also mal ehrlich, einige Gläubiger begreifen es nie. Wo nix ist, gibt es nix… So war einer meiner Gläubiger wieder mal so freundlich, mir den örtlichen Gerichtsvollzieher auf den Hals zu hetzen. Dieser kündigte sich an und wurde mit meiner mir typischen Gastfreundschaft empfangen. Er eröffnete mir einen neuen Titel, oder besser gesagt zu einem bereits seit einigen Jahren bestehenden Titel, wurden nun die noch nicht titulierten Kosten nachgereicht. Er sollte pfänden, aber es gab ja nix. Die letzte eidesstattliche Versicherung ist ja auch schon was her aber noch gültig. Der Gläubiger hat ein Erinnerungsverfahren nach § 766 ZPO eingeleitet, da er vermutete ich hätte weitere Einnahmequellen als die bereits dokumentierten und würde daraus lustig Kapital an der Pfändung vorbei abschöpfen. Ist natürlich völliger Blödsinn.

Ich erklärte das dem Gerichtsvollzieher, der nahm das auch so ab, Mann (Frau) kennt sich ja bereits. Dieser Umstand aber war es, der einen Lustigen Zwischenfall einläutete. Ich hatte vor einiger Zeit gegen einen Schuldner hier im Ort einen Vollstreckungsantrag erwirkt, dieser sollte dem Schuldner, der zwei Strassen weiter wohnte, heute zugestellt werden. Der Gerichtsvollzieher machte sich darüber lustig und erinnerte mich daran, dass wenn etwas zu pfänden sei, bei diesen Schuldner, er das auf mein Konto überweist und es dort gleich wieder wegpfändet und einen meiner Gläubiger zukommen lässt.

Wie irre ist das denn? Es ist aber nicht der Gläubiger, der das vorgenannte Erinnerungsverfahren eingeleitet hat.

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